Rechtsprechung zu § 519 ZPO a.F.
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BGH, 15.03.2002 - V ZR 39/01
Für die Frage der Zulässigkeit der Berufung gegen ein klageabweisendes Urteil kommt es auf das Klageziel bei Schluß der mündlichen Verhandlung vor dem Berufungsgericht an; es muß sich in diesem Zeitpunkt weiterhin (auch) gegen die in dem angefochtenen Urteil liegende Beschwer richten.
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BGH, 09.07.2002 - XI ZR 363/01
Tatbestand: Die Klägerin verlangt von der beklagten Sparkasse Schadensersatz wegen angeblicher Schlechtleistung bei der Abwicklung eines Dokumentenakkreditivs.
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BGH, 27.11.2003 - IX ZR 250/00
Hat das Erstgericht die Abweisung der Klage hinsichtlich eines prozessualen Anspruchs auf mehrere voneinander unabhängige, selbständig tragende rechtliche Erwägungen gestützt, muß die Berufungsbegründung das Urteil in allen diesen Punkten angreifen. Sie hat daher für jede der Erwägungen darzulegen, warum sie die Entscheidung nicht trägt; andernfalls ist das Rechtsmittel unzulässig (ständige Rechtsprechung).
ZPO § 519 Abs. 3 Nr. 2 a. F.
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BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
Unzulässige Revision und Berufung
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision über Vergütungsansprüche der Klägerin aus der Zeit vom 1. April 1992 bis zum 31. Dezember 1997.
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BAG, 06.03.2003 - 2 AZR 596/02
Berufungsbegründung
Eine Berufung kann auch vor der Zustellung des in vollständiger Form abgesetzten Urteils erster Instanz ordnungsgemäß begründet werden.
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BGH, 12.11.2002 - XI ZR 25/00
Tatbestand: Die Kläger verlangen von der beklagten Bank die Rückabwicklung eines Realkreditvertrages. Sie begehren die Erstattung gezahlter Zinsen und entstandener Aufwendungen in Höhe von insgesamt 41. 238, 32 DM nebst Zinsen sowie die Feststellung, daß der Beklagten aus dem Darlehen keine ...
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BVerfG, 23.06.2004 - 1 BvR 496/00
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Ablehnung eines Wiedereinsetzungsantrages und die Verwerfung einer Berufung als unzulässig. Die fristgerecht per Telefax beim Landgericht eingegangene, insgesamt neun Seiten umfassende Berufungsbegründung war auf Seite fünf nur zur Hälfte lesbar, ...
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BGH, 18.11.2003 - VIII ZB 37/03
Hat der Vorsitzende die Berufungsbegründungsfrist im behaupteten Einverständnis des gegnerischen Prozeßbevollmächtigten verlängert, so ist diese Verfügung auch dann wirksam, wenn das vom Antragsteller infolge eines Mißverständnisses irrtümlich angenommene Einverständnis des Gegners in Wirklichkeit nicht vorgelegen hat.
ZPO § 520 Abs. 2 Satz 2
