Rechtsprechung zu § 519 ZPO a.F.
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BGH, 22.05.2003 - VII ZB 37/02

Bei der Bestimmung der für das Berufungsverfahren maßgeblichen Vorschriften gemäß § 26 Nr. 5 EGZPO ist es für die Frage, wann die mündliche Verhandlung geschlossen worden ist, ohne Bedeutung, daß einem Beteiligten gemäß § 139 ZPO nach gerichtlichem Hinweis ein Schriftsatzrecht und dem Gegner das Recht der schriftsätzlichen Erwiderung eingeräumt worden ist (im Anschluß an BGH, Beschluß vom 5. November 2002 - X ZB 22/ 02, NJW 2003, 434).

EGZPO § 26 Nr. 5, ZPO § 139 Abs. 5

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BGH, 21.05.2003 - VIII ZB 133/02

Zu den inhaltlichen Anforderungen einer Berufungsbegründung.

ZPO § 520 Abs. 3 Nr. 2

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BGH, 03.04.2003 - I ZR 222/00 - Internet-Reservierungssystem

Der Anbieter eines Reservierungssystems für Linienflüge im Internet verstößt nicht deshalb gegen § 1 Abs. 1 Satz 1, Abs. 6 PAngV, weil das System bei der erstmaligen Bezeichnung von Preisen nicht bereits den Endpreis angibt, sondern dieser erst bei der fortlaufenden Eingabe in das Reservierungssystem ermittelt wird, wenn der Nutzer hierauf zuvor klar und unmißverständlich hingewiesen wird.

UWG § 1; PAngV § 1 Abs. 1 und Abs. 6

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BGH, 27.02.2003 - III ZB 82/02

Zur Erteilung von Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, wenn der Prozeßbevollmächtigte einen falsch adressierten Fristverlängerungsantrag unterzeichnet, einem zuverlässigen Angestellten jedoch die - nicht befolgte - Weisung erteilt, entsprechend der handschriftlich bereits angebrachten Korrektur eine neue Reinschrift der Seite herzustellen und den Schriftsatz sodann zum Gegenlesen erneut vorzulegen.

ZPO § 233

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BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 82/01

Umfang des Direktionsrechts - Bewährungsaufstieg

Das Direktionsrecht eines Arbeitgebers im öffentlichen Dienst erstreckt sich regelmäßig auf die Zuweisung solcher Tätigkeiten, die den Merkmalen der Vergütungsgruppe entsprechen, für die der Arbeitnehmer nach dem Arbeitsvertrag eingestellt worden ist.

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BGH, 26.09.2002 - III ZB 44/02

Zu den Sorgfaltspflichten eines Rechtsanwalts bei der Wahrung der Wiedereinsetzungsfrist (hier: bei einem Anwaltswechsel in der Berufungsinstanz, der stattfindet, wenn die Berufung durch den früheren Prozeßbevollmächtigten vermeintlich längst frist- und formgerecht eingelegt und begründet worden ist, und sich nachträglich herausstellt, daß die Berufungsschrift nicht unterzeichnet gewesen war).

ZPO § 234

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BGH, 17.07.2002 - XII ZR 218/00

Tatbestand: Die Parteien streiten um Zugewinnausgleich.

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BGH, 04.07.2002 - I ZR 302/99

Die Parteien eines CMR-Frachtvertrages können nach Vertragsschluß grundsätzlich formfrei vereinbaren, daß der Frachtführer eine erteilte Weisung als wirksam zu behandeln hat, obwohl ihm entgegen den Regelungen in Art. 12 Abs. 5 lit. a CMR die Absenderausfertigung des Frachtbriefes nicht vorgelegt wurde oder die Weisung nicht im Frachtbrief eingetragen war. An eine derartige Vereinbarung sind allerdings strenge Anforderungen zu stellen.

CMR Art. 12 Abs. 5 lit. a

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BGH, 28.06.2002 - V ZR 74/01

a) Verweist das Landgericht einen Teil des Rechtsstreits durch Urteil an das Landwirtschaftsgericht, so ist das statthafte Rechtsmittel dagegen nach § 17a Abs. 4 Satz 3 GVG i. V. m. §§ 22 LwVG, 22 Abs. 1 Satz 1 FGG die sofortige Beschwerde.

b) Der Grundsatz des Meistbegünstigungsgebotes eröffnet dem durch die Verweisung Beschwerten zwar die Möglichkeit, die Entscheidung auch mit der Berufung anzufechten. Der Meistbegünstigungsgrundsatz ermöglicht es aber nicht, die Vorteile des einen Rechtsmittels (hier: kein Begründungszwang bei der sofortigen Beschwerde) mit denen des anderen (längere Rechtsmittelfrist bei der Berufung) zu verbinden.

GVG § 17a Abs. 4 Satz 3; LwVG § 22

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BAG, 17.04.2002 - 4 AZR 135/01

Vorübergehende Übertragung höherwertiger Tätigkeit

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin ab dem 1. Juni 1999 Anspruch auf Vergütung nach VergGr. V b BAT im Wege des Fallgruppenbewährungsaufstiegs bzw. ab dem 1. Januar 1997 Anspruch auf Vergütung nach VergGr. V c BAT hat. Dabei geht es darum, ob das beklagte Land der Klägerin ...

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