Rechtsprechung zu § 549 ZPO a.F.
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BGH, 14.07.2004 - VIII ZR 164/03
Auch nach der Reform des Rechtsmittelrechts hat das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung einer Individualvereinbarung gemäß §§ 513 Abs. 1, 546 ZPO - auf der Grundlage der nach § 529 ZPO maßgeblichen Tatsachen - in vollem Umfang darauf zu überprüfen, ob die Auslegung überzeugt. Hält das Berufungsgericht die erstinstanzliche Auslegung lediglich für eine zwar vertretbare, letztlich aber - bei Abwägung aller Gesichtspunkte - nicht für eine sachlich überzeugende Auslegung, so hat es selbst die Auslegung vorzunehmen, die es als Grundlage einer sachgerechten Entscheidung des Einzelfalles für geboten hält.
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BGH, 05.03.2007 - II ZR 287/05
a) § 545 Abs. 2 ZPO schließt im Interesse der Prozessökonomie und -beschleunigung jede Prüfung der Zuständigkeit des Gerichts des ersten Rechtszuges - mit Ausnahme der internationalen Zuständigkeit - aus (vgl. BGH, Urt. v. 7. März 2006 - VI ZR 42/ 05, MDR 2006, 1126; BGHZ 153, 82, 85 u. st. Rspr.).
b) Eine gemäß § 545 Abs. 2 ZPO unzulässige Zuständigkeitsprüfung kann auch nicht auf dem Wege eines erstmals im Revisionsverfahren hilfsweise gestellten Verweisungsantrags erreicht werden.
ZPO § 545 Abs. 2
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BGH, 21.07.2005 - I ZR 170/02 - Friedhofsruhe
Eine Gemeinde handelt nicht ohne Hinzutreten besonderer Umstände wettbewerbsrechtlich unlauter oder kartellrechtswidrig, wenn sie ihren gewerblichen Bestattungsdienst im Friedhofsgebäude auf dem Gelände des städtischen Friedhofs unterbringt.
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BGH, 18.12.2003 - I ZR 228/01
Bei einer der CMR unterliegenden Beförderung bleibt der für die Ablieferung vorgesehene Ort als Gerichtsstand erhalten, wenn das Gut im Hinblick auf seine Beschädigung nicht abgeliefert, sondern zurückbefördert wird.
CMR Art. 31, Art. 1a (Vertragsgesetz)
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BGH, 20.11.2003 - I ZR 102/02
Es wird - trotz inzwischen erfolgter Vorlage an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Vorabentscheidung (vgl. OLG München TranspR 2003, 155 f.) - daran festgehalten, daß auch Art. 57 Abs. 1 EuGVÜ i. V. mit Art. 31 Abs. 1 CMR eine die internationale Zuständigkeit des angerufenen Gerichts begründende Bestimmung i. S. von Art. 20 Abs. 1 EuGVÜ ist (Bestätigung von BGH, Urt. v. 27. Februar 2003 - I ZR 58/ 02, TranspR 2003, 302 f.).
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BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 361/02
Verspätete Urteilsabsetzung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger neben der von der Beklagten gezahlten Betriebsrente ein Aufstockungsbetrag nach § 2 Abs. 4 des Tarifvertrages zur Regelung der Übergangsversorgung für Flugbegleiter (TV ÜV-FB) zusteht.
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BAG, 21.08.2003 - 8 AZR 430/02
Videotechniker als Arbeiter oder Angestellter iSd. Vergütungsrahmenabkommens für die metallverarbeitende Industrie Nordrhein-Westfalen
Tatbestand: Die Parteien streiten darum, ob der Kläger als technischer Angestellter im Sinne des Gehaltsrahmenabkommens in der Eisen-, Metall-, Elektro- und Zentralheizungsindustrie Nordrhein-Westfalens vom 19. Februar 1975 (GRA) anzusehen ist.
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BGH, 23.06.2003 - II ZR 305/01
Bei der Ermittlung ausländischen Rechts darf sich der Tatrichter nicht auf die Heranziehung der Rechtsquellen beschränken, sondern muß unter Ausschöpfung der ihm zugänglichen Erkenntnismöglichkeiten auch die konkrete Ausgestaltung des Rechts in der ausländischen Rechtspraxis, insbesondere die ausländische Rechtsprechung, berücksichtigen.
ZPO § 293
