Rechtsprechung zu § 551 ZPO a.F.
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BAG, 01.10.2003 - 1 ABN 62/01
Nichtzulassungsbeschwerde bei verspäteten Entscheidungsgründen
Eine Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision oder Rechtsbeschwerde in einer Entscheidung des Landesarbeitsgerichts, deren vollständige Gründe erst nach Ablauf von fünf Monaten seit Verkündung unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben werden, ist unzulässig.
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BAG, 26.08.2003 - 3 AZR 361/02
Verspätete Urteilsabsetzung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger neben der von der Beklagten gezahlten Betriebsrente ein Aufstockungsbetrag nach § 2 Abs. 4 des Tarifvertrages zur Regelung der Übergangsversorgung für Flugbegleiter (TV ÜV-FB) zusteht.
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BAG, 16.06.2004 - 5 AZR 529/03
Unzulässige Revision und Berufung
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision über Vergütungsansprüche der Klägerin aus der Zeit vom 1. April 1992 bis zum 31. Dezember 1997.
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BGH, 30.10.2002 - XII ZR 345/00
Ergänzt ein Kläger, dessen Ehelichkeitsanfechtungsklage (jetzt Vaterschaftsanfechtungsklage) in einem früheren Prozeß mangels ausreichender Indiztatsachen, die berechtigte Zweifel an seiner Vaterschaft begründen könnten, abgewiesen wurde, in einem erneuten Anfechtungsverfahren seinen auf denselben Lebenssachverhalt gestützten Vortrag lediglich um weitere Einzelheiten oder Beweismittel, so steht seiner Klage die materielle Rechtskraft des Erstprozesses entgegen (Fortführung des Senatsurteils vom 22. April 1998 - XII ZR 229/ 96 - FamRZ 1998, 955).
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BAG, 18.04.2002 - 8 AZR 348/01
Verschulden bei Arbeitnehmerhaftung
Ein vorsätzlicher Pflichtverstoß führt nur dann zur vollen Haftung des Arbeitnehmers, wenn auch der Schaden vom Vorsatz erfaßt ist.
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BGH, 27.03.2002 - XII ZR 203/99
1. In einem Statusverfahren, in dem eine allein sorgeberechtigte Mutter die Vaterschaft ihres geschiedenen Ehemannes anficht, muß für das am Verfahren zu beteiligende Kind (§ 640e Abs. 1 ZPO) - schon für die Zustellung der Klage und der Ladung zum Termin - ein Ergänzungspfleger bestellt werden.
2. Die Anfechtungsfrist von zwei Jahren ab Kenntnis der Umstände, die gegen die Vaterschaft sprechen, gilt auch in den Fällen, in denen die Mutter vor dem 1. Juli 1998 keine Anfechtungsklage erheben konnte, weil ihr Anfechtungsrecht erst zu diesem Zeitpunkt durch das Gesetz zur Reform des Kindschaftsrechts eingeführt worden ist (§ 1600 BGB).
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BGH, 11.07.2007 - XII ZR 164/03
1. Auch ein sogenanntes Protokollurteil ist von allen mitwirkenden Richtern zu unterschreiben.
2. Es genügt nicht, folgende Urkunden miteinander zu verbinden:
a) ein Sitzungsprotokoll, das zwar neben den Darlegungen nach § 540 Abs. 1 Satz 1 ZPO auch die nach § 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 ZPO erforderlichen Angaben enthält, aber allein vom Senatsvorsitzenden und dem Urkundsbeamten der Geschäftsstelle unterschrieben ist,
b) ein zuvor von allen mitwirkenden Richtern unterschriebenes Blatt, das lediglich die Bezeichnung des Gerichts, das Aktenzeichen und die Entscheidungsformel enthält (Festhaltung an BGHZ 158, 37, 41; BGH, Urteil vom 16. Oktober 2006 - II ZR 101/ 05 - NJW-RR 2007, 141 ff.).
ZPO §§ 540 Abs. 2, 315 Abs. 1 Satz 1, 313 Abs. 1 Nr. 1 bis 4
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BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05
Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.
