Rechtsprechung zu § 551 ZPO a.F.
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BVerwG, 10.06.2005 - 1 B 149.04

Absoluter Revisionsgrund; Postulationsfähigkeit; Unterbrechung des Verfahrens; Vertretungszwang.

Hatte ein Beteiligter einen Prozessbevollmächtigten bestellt, dem die erforderliche Postulationsfähigkeit fehlt, so führt dies nicht dazu, dass der Beteiligte nicht nach Vorschrift des Gesetzes im Sinne von § 138 Nr. 4 VwGO vertreten war.

VwGO §§ 67, 138 Nr. 4; ZPO §§ 244, 249 Abs. 3, § 547 Nr. 4

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BGH, 04.05.2005 - XII ZR 254/01

a) Auch bei der Miete von Geschäftsräumen stellt eine Mietfläche, die um mehr als 10 % unter der im Mietvertrag vereinbarten Fläche liegt, einen nicht unerheblichen Mangel dar (im Anschluß an BGH Urteile vom 24. März 2004 - VIII ZR 133/ 03 - NZM 2004, 456 und - VIII ZR 295/ 03 - NJW 2004, 1947).

b) Die für die Minderung aufgestellten Grundsätze für die Erheblichkeit der Beeinträchtigung des vertragsgemäßen Gebrauchs können auch für die fristlose Kündigung gemäß § 542 BGB a. F. herangezogen werden.

BGB § 542 a. F.

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BGH, 13.04.2005 - VIII ZB 115/04

Zu den Anforderungen, die an eine Berufungsbegründungsschrift zu stellen sind, wenn das angefochtene Urteil nach Ablauf der Fünf-Monatsfrist zugestellt worden ist.

ZPO § 520 Abs. 3

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BGH, 30.03.2005 - X ZB 8/04 - Vertikallibelle

Zur Begründung der Rüge der fehlerhaften Besetzung des Gerichts ist die Angabe der Einzeltatsachen nötig, aus denen sich der Fehler ergibt. Wenn es sich um gerichtsinterne Vorgänge handelt, muß dargelegt werden, daß jedenfalls eine Aufklärung versucht worden ist.

PatG § 100 Abs. 3 Nr. 1; GebrMG § 18 Abs. 4 Satz 2

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BGH, 28.02.2005 - II ZR 220/03

a) Die Zuständigkeit für die Vertretung der Genossenschaft in Rechtsstreitigkeiten mit gegenwärtigen oder ehemaligen Vorstandsmitgliedern liegt gemäß § 39 Abs. 1 GenG grundsätzlich allein bei ihrem Aufsichtsrat (st. Rspr., vgl. BGHZ 130, 108, 110).

b) Die als (vermeintliche) gesetzliche Vertreter einer verklagten Genossenschaft in den Prozeß hineingezogenen Personen und die von ihnen bestellten Prozeßbevollmächtigten sind befugt, den Streit über die gesetzliche Vertretungsmacht zur Herbeiführung einer rechtskräftigen Entscheidung auszutragen (vgl. RGZ 29, 408; BGHZ 143, 122).

c) Das Berufungsgericht darf die Sache nicht gemäß § 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 ZPO an die Vorinstanz zurückverweisen, wenn der Rechtsstreit ohne weitere Verhandlung zur Endentscheidung - durch Abweisung der Klage als unzulässig - reif ist.

GenG § 39 Abs. 1; ZPO n. F. §§ 51, 547 Nr. 4, 538 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1

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BGH, 22.11.2004 - NotZ 23/04

Ein nach mündlicher Verhandlung ergangener Beschluß des Notarsenats (hier im gerichtlichen Vorschaltverfahren gemäß § 50 Abs. 3 Satz 3 BNotO) ist "nicht mit Gründen versehen", wenn er nicht binnen fünf Monaten nach der Verhandlung vollständig schriftlich niedergelegt, von den Richtern besonders unterschrieben und der Geschäftsstelle übergeben worden ist.

Dies gilt unabhängig davon, ob die Beschlußformel verkündet oder die Entscheidung insgesamt durch Zustellung bekannt gemacht worden ist (Anschluß an BGH, Beschluß vom 18. Juni 2001 - AnwZ (B) 10/ 00 - NJW-RR 2001, 1642).

BNotO § 50 Abs. 3 Satz 3, § 111 Abs. 4; BRAO § 40 Abs. 4, § 41; FGG § 16, § 27 Abs. 1 Satz 2; ZPO § 547 Nr. 6

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BGH, 30.06.2004 - XII ZR 11/01

a) Zur Ermittlung der ortsüblichen Pacht anhand vergleichbarer Pachtobjekte (im Anschluß an Senatsurteile BGHZ 141, 257 ff.; vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/ 99 - NJW 2002, 55; und vom 10. Juli 2002 - XII ZR 314/ 00 - NZM 2002, 822).

b) Zur Frage des Rückschlusses auf eine verwerfliche Gesinnung des Verpächters bei einer auffälligen Überhöhung des Pachtzinses.

BGB § 138 Abs. 1, § 535, § 581 a. F.

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BGH, 13.05.2004 - I ZR 264/00 - Rotpreis-Revolution

Zur Frage der Anwendung deutschen Wettbewerbsrechts auf die in einer inländischen Tageszeitung veröffentlichte Ankündigung einer im Ausland stattfindenden Sonderveranstaltung.

UWG a. F. § 7 Abs. 1

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BGH, 01.12.2003 - II ZR 161/02

a) Wird eine durch einen Prozeßbevollmächtigten vertretene GmbH während des Rechtsstreits auf eine AG verschmolzen, tritt diese entsprechend § 246 Abs. 1 ZPO ohne Unterbrechung des Verfahrens in den Prozeß ein und wird entsprechend § 86 ZPO durch den bisherigen Prozeßbevollmächtigten der GmbH "nach Vorschrift der Gesetze" vertreten (vgl. Senat, BGHZ 121, 263).

b) Die (zulässige) Klage des Geschäftsführers einer GmbH gegen diese wird nach deren Verschmelzung auf eine AG nicht dadurch unzulässig, daß der Kläger in seiner Berufungsschrift das Vertretungsorgan der AG falsch bezeichnet. Auch die Zulässigkeit der Berufung bleibt davon unberührt.

c) Zu den Voraussetzungen des Nachschiebens von Gründen für die fristlose Kündigung eines Geschäftsführerdienstvertrages (§ 626 BGB).

AktG § 112; BGB § 626; ZPO §§ 86, 246

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BGH, 24.11.2003 - II ZR 127/01

Der fakultative Aufsichtsrat einer GmbH vertritt diese in einem Rechtsstreit mit einem (ehemaligen) Geschäftsführer über den Widerruf einer Versorgungszusage, soweit der Gesellschaftsvertrag keine abweichende Regelung enthält (§ 52 Abs. 1 GmbHG i. V. m. § 112 AktG).

GmbHG § 52 Abs. 1; AktG § 112

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