Rechtsprechung zu § 559 ZPO a.F.
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BGH, 14.07.2005 - IX ZR 284/01

Besteht der Schaden des Auftraggebers in vermeidbaren Umsatzsteuern infolge fehlerhafter Selbstveranlagung, beginnt die Verjährung des Ersatzanspruchs gegen den mitwirkenden Steuerberater mit der Einreichung der Steueranmeldung beim Finanzamt.

StBerG § 68; UStG § 18 Abs. 3

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BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

Baugewerbe - Auskunftsklage

Wird eine Klage auf Erteilung von Auskünften verbunden mit einem Antrag gem. § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung für den Fall der nicht fristgemäßen Erteilung der Auskunft, ist ein gleichzeitig für den Fall der fristgemäß erteilten Auskunft gestellter unbestimmter Antrag auf die Leistung, die sich aus der Auskunft ergibt, unzulässig.

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BGH, 31.01.2003 - V ZR 333/01

Ist der "nicht abgewohnte" Teil eines zur Errichtung eines Wohngebäudes zur Verfügung gestellten Betrags dem Zahlenden beim Auszug zu erstatten, kommt zwischen ihm und dem Zahlungsempfänger ein Mietvertrag zustande; die Höhe des Mietzinses kann durch das Gericht in ergänzender Vertragsauslegung oder analog §§ 612 Abs. 2, 632 Abs. 2 BGB bestimmt werden (im Anschluß an Senatsurt. v. 20. Juni 1997, V ZR 39/ 96, NJW 1997, 2671).

BGB §§ 133 C, 535

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BGH, 25.11.2002 - II ZR 69/01

a) In die Kompetenz der Gesellschafterversammlung einer GmbH fallen grundsätzlich auch satzungsauslegende Beschlüsse, mit denen über die fragliche Satzungskonformität bestimmter Maßnahmen (hier einer Geschäftsanteilsveräußerung, § 15 Abs. 5 GmbHG) entschieden werden soll. Sie sind - wie sonstige Gesellschafterbeschlüsse - auf Anfechtungs- oder Nichtigkeitsklage eines Gesellschafters entsprechend §§ 246, 249 AktG gerichtlich überprüfbar. Bloße Anfechtungsgründe (§ 243 Abs. 1 AktG) können auch hier nicht incidenter in einem anderen Rechtsstreit geltend gemacht werden (vgl. Senat BGHZ 104, 66).

b) Die Rechtskraft des in einem Rechtsstreit zwischen Gesellschaftern einer GmbH ergangenen Feststellungsurteils (§ 256 ZPO) über die Auslegung der Satzung im Sinne eines darüber gefaßten Gesellschafterbeschlusses erstreckt sich nicht auf das Verhältnis zwischen ihnen und der GmbH.

c) Die in der Vollversammlung der Gesellschafter einer GmbH erst nach der Abstimmung über einen Gesellschafterbeschluß erhobene Rüge eines Einberufungs- oder Ankündigungsmangels (§ 51 Abs. 2, 4 GmbHG) genügt nicht, um die Heilungswirkung des § 51 Abs. 3 GmbHG auszuschließen.

GmbHG §§ 15 Abs. 5, 46, 51 Abs. 3; ZPO § 256

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BGH, 19.04.2002 - V ZR 439/00

Der Verfügungsberechtigte kann mit dem Anspruch auf Erstattung gewöhnlicher Betriebs- und Erhaltungskosten nur insoweit gegenüber dem Anspruch des Berechtigten auf Herausgabe von Nutzungen aufrechnen, als die Aufwendungen auf die Zeit entfallen, für die der Berechtigte Entgelte herausverlangt; diese Begrenzung gilt für Gegenansprüche wegen außergewöhnlicher Erhaltungsmaßnahmen nicht.

VermG § 3 Abs. 3; § 7 Abs. 7

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BGH, 16.04.2002 - X ZR 67/00

Hätte der klagende Bieter mit seinem Angebot nach § 25 Nr. 1 Abs. 1 VOB/ A ausgeschlossen werden müssen, besteht ein auf das positive Interesse gerichteter Schadensersatzanspruch auch dann nicht, wenn der beklagte Auftraggeber die Nichtberücksichtigung des Angebots nicht auf diesen Ausschlußtatbestand gestützt hat.

BGB § 276 Fa; VOB/ A § 25 Nr. 1 Abs. 1

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