Rechtsprechung zu § 565a ZPO a.F.
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BGH, 20.02.2003 - III ZR 224/01
a) Wenn der Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft sich in Wahrnehmung seiner kirchlichen Aufgaben in den Medien kritisch über soziale Vorgänge äußert, handelt er in Ausübung eines öffentlichen Amtes im Sinne von Art. 34 GG
b) Dies kann Amtshaftungsansprüche nach § 839 BGB i. V. m. Art. 34 GG auslösen, nicht jedoch Entschädigungsansprüche wegen enteignungsgleichen Eingriffs.
c) Der Sektenbeauftragte einer öffentlich-rechtlich korporierten Religionsgemeinschaft unterliegt bei kritischen Äußerungen in der Öffentlichkeit über andere Personen und Unternehmen im Hinblick auf die Grundrechte der Betroffenen gesteigerten Sorgfaltspflichten.
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BGH, 03.07.2002 - IV ZR 145/01
Die Beweislast für eine den schriftlichen Antrag ergänzende mündliche Willenserklärung auf Erweiterung des Versicherungsschutzes trägt der Versicherungsnehmer auch dann, wenn der Agent des Versicherers den Antrag ausgefüllt hat.
VVG § 1; ZPO §§ 282 (Beweislast), 286 (G) a. F.; Berufsunfähigkeits-Zusatzversicherung
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BGH, 19.01.2006 - IX ZR 232/01
1. a) Zu den Anforderungen an die Schadensdarlegung, wenn der Auftraggeber geltend macht, im Zuge des Austritts aus einer Gesellschaft über Pflichten und Haftungsrisiken als Gesellschafter und Geschäftsführer anwaltlich falsch beraten worden zu sein.
b) Bleibt nach einem anwaltlichen Beratungsfehler offen, für welche von mehreren Vorgehensweisen sich der Auftraggeber bei zutreffender und vollständiger Belehrung entschieden hätte, so ist im Rahmen einer Feststellungsklage die zur Zulässigkeit und Begründetheit notwendige Schadenswahrscheinlichkeit nur zu bejahen, wenn sie sich - nicht notwendig in gleicher Weise - für alle in Betracht zu ziehenden Ursachenverläufe ergibt.
2. Verzichtet einer von mehreren gesamtschuldnerisch in Anspruch genommenen Anwälten namens der Sozietät auf die Einrede der Verjährung, wirkt ein solcher Verzicht nicht zu Lasten eines inzwischen ausgeschiedenen Sozietätsmitglieds, wenn diese Einschränkung für den Mandanten erkennbar ist.
ZPO §§ 256, 287; BGB §§ 249, 425, 675; BGB a. F. § 222; BRAO a. F. § 51b
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BGH, 20.04.2005 - XII ZR 29/02
Die Schriftform eines langfristigen Mietvertrags ist gewahrt, wenn der Vermieter mit dem Altmieter schriftlich vereinbart, daß der Neumieter in den Vertrag eintritt und dieser der Vertragsübernahme formlos zustimmt.
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BGH, 14.07.2004 - XII ZR 352/00
Besteht bei einem gewerblichen Miet- oder Pachtverhältnis ein auffälliges Mißverhältnis zwischen der vereinbarten und der marktüblichen Miete oder Pacht, kann hieraus allein noch nicht auf eine verwerfliche Gesinnung des Begünstigten geschlossen werden. Vielmehr bedarf es angesichts der häufig auftretenden Bewertungsschwierigkeiten der tatrichterlichen Prüfung, ob dieses Mißverhältnis für den Begünstigten subjektiv erkennbar war (im Anschluß an Senatsurteil vom 13. Juni 2001 - XII ZR 49/ 99 - NJW 2002, 55).
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BGH, 27.11.2003 - I ZR 94/01 - Mondpreise?
Für die Behauptung, daß eine Werbung mit einer bestehenden unverbindlichen Preisempfehlung des Herstellers im Hinblick auf die Marktverhältnisse zur Irreführung geeignet ist, trägt der Kläger die volle Darlegungs- und Beweislast.
UWG § 3
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BGH, 23.09.2003 - XI ZR 380/00
Gestaltet jemand seine Unterschriften bewußt in einer so großen Vielfalt und Variationsbreite, daß der Fälschungseinwand mit Hilfe eines Schriftsachverständigengutachtens nicht widerlegt werden kann, und um die Möglichkeit zu haben, sich jederzeit auf die angebliche Unechtheit seiner Unterschrift berufen zu können, liegt eine vorsätzliche Beweisvereitelung vor.
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BGH, 30.05.2003 - V ZR 37/02
a) Wird durch den Bruch einer von den Stadtwerken privatrechtlich betriebenen Wasserversorgungsleitung das benachbarte Grundstück überschwemmt, so haben die Stadtwerke für die Schäden des Eigentümers oder Grundstücksnutzers einen angemessenen Ausgleich in Geld zu leisten (Bestätigung der bisherigen Senatsrechtsprechung).
b) Der nachbarrechtliche Ausgleichsanspruch wird durch die Anlagenhaftung gemäß § 2 Abs. 1 Satz 1 HaftpflG nicht ausgeschlossen.
BGB § 906 Abs. 2 Satz 2
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BGH, 29.11.2002 - V ZR 309/01
Eine Funktionsvollmacht berechtigte nicht zur Vertretung eines Betriebes beim Abschluß eines beurkundungsbedürftigen Vertrages.
ZGB § 55 Abs. 2
