Rechtsprechung zu § 2 AEntG
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EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
"Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Beschränkungen - Beiträge an die nationale Urlaubskasse - Übersetzung von Unterlagen - Anmeldung des Einsatzorts der entsandten Arbeitnehmer"
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen, dass sie eine Bestimmung wie § 3 Abs. 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 erlassen hat, nach der ausländische Zeitarbeitsunternehmen nicht nur die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen Entleiher in Deutschland, sondern auch jede Änderung seines Einsatzorts anmelden müssen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt zwei Drittel der Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ein Drittel der Kosten.
4. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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BVerfG, 21.06.2006 - 2 BvL 3-6/06
Gründe: A. Im Mittelpunkt der Vorlage steht die Frage, ob die im Zuge einer Organisationsmaßnahme erfolgte Zusammenlegung von Hauptzollämtern einen Eingriff in die Gewährleistung des gesetzlichen Richters bedeutet.
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BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R
Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang der Meldepflicht - freier Dienstleistungsverkehr - Tarifvertrag
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Umfang der die Klägerin treffenden Meldepflicht nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz [AEntG]).
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BSG, 28.08.2007 - B 7/7a AL 16/06 R
Außenprüfung nach § 304 SGB III - Rechtmäßigkeit - Rehabilitationsinteresse - Fortsetzungsfeststellungsklage
Tatbestand: Im Streit ist die Rechtmäßigkeit der Anordnung einer am 2. Oktober 2002 durchgeführten Außenprüfung der Beklagten bei der Klägerin.
