Rechtsprechung zu § 3 AEntG
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EuGH, 18.07.2007 - C-490/04
"Vertragsverletzungsverfahren - Zulässigkeit - Art. 49 EG - Freier Dienstleistungsverkehr - Entsendung von Arbeitnehmern - Beschränkungen - Beiträge an die nationale Urlaubskasse - Übersetzung von Unterlagen - Anmeldung des Einsatzorts der entsandten Arbeitnehmer"
1. Die Bundesrepublik Deutschland hat dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 49 EG verstoßen, dass sie eine Bestimmung wie § 3 Abs. 2 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes vom 26. Februar 1996 erlassen hat, nach der ausländische Zeitarbeitsunternehmen nicht nur die Überlassung eines Arbeitnehmers an einen Entleiher in Deutschland, sondern auch jede Änderung seines Einsatzorts anmelden müssen.
2. Im Übrigen wird die Klage abgewiesen.
3. Die Kommission der Europäischen Gemeinschaften trägt zwei Drittel der Kosten. Die Bundesrepublik Deutschland trägt ein Drittel der Kosten.
4. Die Französische Republik trägt ihre eigenen Kosten.
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BSG, 06.03.2003 - B 11 AL 27/02 R
Arbeitnehmerentsendung - grenzüberschreitende Arbeitnehmerüberlassung - Umfang der Meldepflicht - freier Dienstleistungsverkehr - Tarifvertrag
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über den Umfang der die Klägerin treffenden Meldepflicht nach § 3 Abs. 2 des Gesetzes über zwingende Arbeitsbedingungen bei grenzüberschreitenden Dienstleistungen (Arbeitnehmer-Entsendegesetz [AEntG]).
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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 440/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger verpflichtet ist, dem Beklagten über die von ihm in Deutschland beschäftigten gewerblichen Arbeitnehmer Auskunft zu erteilen und Beiträge zu leisten.
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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 439/01
Arbeitnehmerentsendung - Urlaubskasse Baugewerbe - Slowakische Republik
1. § 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Slowakischen Republik haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.
2. Die Herausnahme der Gruppe der Angestellten aus dem tarifvertraglich geregelten Urlaubskassenverfahren im Baugewerbe verstößt nicht gegen Art 3 Abs. 1 GG.
3. Das Revisionsgericht kann eine Widerklage als zugelassen behandeln, wenn das Berufungsgericht den Begriff Sachdienlichkeit verkannt hat.
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BAG, 14.08.2007 - 9 AZR 167/07
Baugewerbe - Arbeitnehmerentsendung - Entschädigung für verfallene Urlaubsabgeltung - Schadensersatz
Tatbestand: Der Kläger verlangt tarifliche Entschädigung für einen verfallenen Urlaubsabgeltungsanspruch.
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BAG, 04.05.2006 - 8 AZR 299/05
Betriebsübergang bei einem Frauenhaus - Änderung der Tätigkeit - Voraussetzungen eines Wiedereinstellungsanspruchs
1. Wesentliche Änderungen in der Organisation, der Struktur und im Konzept können im Rahmen des § 613a Abs. 1 BGB der Identitätswahrung entgegenstehen.
2. Haben Merkmale eines Anforderungsprofils einen nachvollziehbaren Bezug zur Organisation und zum Inhalt der auszuführenden Arbeiten, kann ein Betriebsübernehmer ein geändertes Anforderungsprofil gegenüber einem Wiedereinstellungsanspruch einwenden.
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BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 258/04
Arbeitnehmerentsendung - Baugewerbe - Betriebsabteilung - Darlegungs- und Beweislast
Tatbestand: Der Kläger nimmt die Beklagte nach dem Arbeitnehmer-Entsendegesetz auf Zahlung von Urlaubskassenbeiträgen in Anspruch.
