Rechtsprechung zu § 1 AGBG
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BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vergabe von Bauaufträgen enthaltene Klausel: "Bauwasser (§ 4). In der Schlußrechnung werden die Verbrauchskosten und etwaige Kosten für Messer und Zähler in Höhe von 1, 2 % des Endbetrages der Schlußrechnung … abgesetzt." unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG.
Die VOB/ B ist keine gesetzliche Vorschrift i. S. v. § 6 Abs. 2 AGBG.
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BGH, 26.05.1999 - VIII ZR 102/98
Zur Wirksamkeit von Vertragsstrafeversprechen zur Absicherung von Beschäftigungs- und Investitionszusagen in Unternehmenskaufverträgen der ehemaligen Treuhandanstalt.
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BGH, 10.02.1999 - IV ZR 324/97
Die einem Lebensversicherungsvertrag zugrunde liegende Klausel "Mitteilungen, die das Versicherungsverhältnis betreffen, müssen stets schriftlich erfolgen. Für uns bestimmte Mitteilungen werden wirksam, sobald sie uns zugegangen sind. Versicherungsvertreter sind zu ihrer Entgegennahme nicht bevollmächtigt." hält einer Kontrolle an §§ 9, 11 Nr. 16 AGBG stand.
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BGH, 14.01.1999 - IX ZR 140/98
Die formularmäßige Vorauszahlungsbürgschaft eines Kreditinstituts, die alle etwaigen Ansprüche des Käufers gegen den zum Umbau des verkauften Wohnungseigentums verpflichteten Verkäufer "auf Rückgewähr oder Auszahlung der … Vermögenswerte" sichert, welche der Käufer anstelle von Zahlungen nach Baufortschritt in einem Betrag vorausgeleistet hat, kann auch Ansprüche des Käufers auf Ersatz für Aufwendungen zur Mängelbeseitigung umfassen.
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BGH, 17.12.1998 - IX ZR 151/98
Der Verwalter im Konkurs eines Werkunternehmers ist an die Vereinbarung eines Sicherheitseinbehalts gebunden.
KO § 6
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BGH, 10.12.1998 - I ZR 162/96
1. Fremdunternehmer und damit Versicherter im Sinne der von der Oskar Schunck KG betreuten Police für grenzüberschreitende Transporte von Fremdunternehmern nach der CMR (Fassung 1. Januar 1980) ist nur der Frachtführer oder Fixkostenspediteur, der in direkten vertraglichen Beziehungen zum Versicherungsnehmer steht, unabhängig davon, ob und inwieweit er den Transport selbst ausführt.
2. Art. 41 CMR steht Vereinbarungen, wonach der Absender für die Eindeckung der CMR-Haftpflicht des Frachtführers zu sorgen hat, dann nicht entgegen, wenn eine in diesem Zusammenhang gebotene Gesamtbetrachtung ergibt, daß sich die Abreden wirtschaftlich ebenso auswirken, als hätte der Frachtführer den Versicherungsschutz selbst beschafft.
Police für grenzüberschreitende Transporte von Fremdunternehmern nach der CMR; CMR Art. 17 Abs. 1, Art. 41
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BGH, 22.09.1983 - I ZR 40/81 - Synchronisationssprecher
Zur Frage der Übertragung des Rechts zur Schallplattenvervielfältigung eines Synchronisationssprechers einer Fernsehserie durch die bei der Gagen-Abrechnung erfolgte Unterzeichnung einer AGB-Klausel.
UrhG § 31 Abs. 5, § 75 S. 2, § 78; AGBG § 2 Abs. 1, § 3, § 9, § 23 Abs. 1
