Rechtsprechung zu § 11 AGBG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
101
BGH, 14.11.2000 - X ZR 211/98
Tatbestand: Die Klägerin ist Feuerversicherer der KHT … (nachfolgend: KHT), die in F. ein Sägewerk betreibt. Die Beklagte, die hierfür Produktionsanlagen geliefert und bereits wiederholt vor Ort Reparaturen durchgeführt hatte, ließ im Rahmen eines Reparaturauftrags am 22. April 1996 durch ...
von
101
BGH, 15.06.2000 - VII ZR 212/99
Der mit der Planung beauftragte Architekt muß dem ausführenden Unternehmer besonders schadensträchtige Details einer Abdichtung gegen drückendes Wasser (hier: Abdichtung mit Dickbeschichtung) in einer jedes Risiko ausschließenden Weise verdeutlichen.
BGB § 635
von
101
BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 301/99
Bürgschaft für einen angestellten Verkaufsfahrer - Vertragsstrafe
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über eine Vertragsstrafe und über die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft.
von
101
BGH, 10.02.2000 - IX ZR 41/99
Der Notar darf grundsätzlich den Inhalt der ihm erteilten Hinterlegungsanweisung nicht entgegen deren Wortlaut durch Auslegung des zwischen den Beteiligten geschlossenen Vertrages ermitteln.
BNotO § 23
von
101
BGH, 20.01.2000 - VII ZR 224/98
a) Eine Regelung in einem Bauträgervertrag, wonach die letzte Rate vor Übergabe der Wohnungen zu zahlen ist, zuvor jedoch bei der Abnahme festgestellte Mängel zu beseitigen sind, ist dahin auszulegen, daß die letzte Rate nicht vor Beseitigung der Mängel fällig wird.
b) Ist für die Übergabe ein Termin vereinbart, gerät der Bauträger in Verzug, wenn er bis zu dem Termin die Mängel nicht beseitigt hat. Er kann sich dann nicht darauf berufen, daß der Erwerber die letzte Rate nicht gezahlt hat.
von
101
BGH, 02.12.1999 - III ZR 132/98
Die Klausel in den AGB eines Bewachungsunternehmers "Der Haftpflichtanspruch erlischt, wenn ihn der Auftraggeber nicht unverzüglich dem Unternehmer schriftlich anzeigt" ist auch im kaufmännischen Verkehr unwirksam (Fortführung des Senatsurteils vom 21. Januar 1999 - III ZR 289/ 97 - NJW 1999, 1031).
AGBG § 9 Bd; Cl; BewachV § 7 Satz 2 (F: 7. Dezember 1995)
von
101
BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97 - Endschaftsbestimmung
1. Eine Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen, die für die Übertragung des örtlichen Versorgungsnetzes auf die Gemeinde ein Entgelt in Höhe des Sachzeitwertes vorsieht, ist gemäß § 1 GWB, § 103a GWB a. F. unwirksam, wenn der Sachzeitwert den Ertragswert des Netzes nicht unerheblich übersteigt, so daß die Übernahme der Stromversorgung durch einen nach den Maßstäben wirtschaftlicher Vernunft handelnden anderen Versorger ausgeschlossen ist und die Kommune infolge dessen nach Beendigung des Konzessionsvertrages faktisch an den bisherigen Versorger gebunden bleibt.
2. Eine Endschaftsklausel in einem formularmäßigen Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen, die für die Übernahme des örtlichen Versorgungsnetzes durch die Gemeinde ein Entgelt vorsieht, dessen Höhe sich nach dem Sachzeitwert als dem Herstellungswert der Versorgungsanlagen zum Übergabezeitpunkt unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzungsdauer und des technischen Erhaltungszustandes der Anlagen richtet, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz.
von
101
BGH, 04.11.1999 - III ZR 223/98
Zur Auslegung eines Objektnachweises als hinreichend deutliches Provisionsverlangen (im Anschluß an BGH, Urteil vom 21. April 1971 - IV ZR 4/ 69 - WM 1971, 904).
BGB § 652
von
101
BGH, 19.10.1999 - XI ZR 8/99
a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für die Bearbeitung einer Pfändung gegen Kunden von diesen ein Entgelt gefordert wird, verstoßen gegen § 9 AGBG.
b) Einseitige Bestimmungsvorbehalte für Entgelte sind mit dem Transparenzgebot nur vereinbar, soweit sie bei unsicherer Entwicklung der Verhältnisse als Instrument der Anpassung notwendig sind sowie Anlaß, Richtlinien und Grenzen der Ausübung möglichst konkret angeben.
c) § 840 Abs. 1 ZPO ist mit Art. 3 Abs. 1, 12 Abs. 1 und 14 Abs. 1 GG vereinbar.
von
101
BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98
Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, daß es sich bei der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) um Allgemeine Versicherungsbedingungen handelt. Der Arbeitnehmer kann sich als aus der Satzung unmittelbarer Berechtigter auf eine unangemessene Benachteiligung i. S. des § 9 AGBG berufen.
AGBG § 9 Abs. 1 Bk; VBLS § 43a
