Rechtsprechung zu § 11 AGBG
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BGH, 18.06.2002 - XI ZR 160/01
Zur Wirksamkeit und Reichweite des beschränkten Aufrechnungsverbots nach Nr. 11 Abs. 1 AGB-Sparkassen.
AGB-Sparkassen Nr. 11 Abs. 1
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BGH, 21.03.2002 - VII ZR 493/00
Eine vom Bauträger gestellte Klausel, die vorsieht, daß der Bauträger erst haftet, wenn der Erwerber sich erfolglos bemüht hat, die ihm abgetretenen Gewährleistungsansprüche des Bauträgers gegen die anderen am Bau Beteiligten durchzusetzen, ist gemäß § 9 Abs. 2 Nr. 2 AGB-Gesetz unwirksam.
AGBG § 9 Abs. 2 Nr. 2
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BGH, 13.12.2001 - I ZR 41/99 - Klausurerfordernis
Der Berechtigungsvertrag der GEMA und allgemeine Bestimmungen des Verteilungsplans, auf die § 6 Buchst. a des Berechtigungsvertrages verweist, unterliegen als Allgemeine Geschäftsbedingungen der Kontrolle gemäß dem AGB-Gesetz.
Wer als (angeschlossenes) Mitglied der GEMA Anspruch auf Beteiligung als Komponist am Wertungsverfahren der Sparte E geltend macht, muß gegebenenfalls nachweisen, daß er in der Lage ist, wirtschaftlich verwertbare Werke dieser Sparte zu schaffen, und daß die Aufführungen seiner Werke, auf die er seinen Anspruch stützt, Werke dieser Art zum Gegenstand hatten.
Zur Bedeutung der gesetzlichen Vermutung der Urheberschaft nach § 10 Abs. 1 UrhG für die Geltendmachung von Ansprüchen (angeschlossener) Mitglieder einer Verwertungsgesellschaft gegen diese auf Wahrnehmung behaupteter Rechte und auf Beteiligung am Vergütungsaufkommen.
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BGH, 24.10.2001 - VIII ARZ 1/01
Der vertragliche Ausschluß von Schadensersatzansprüchen des Mieters gegen den Vermieter wegen Sachschäden, welche durch Mängel der Mietsache verursacht sind, für die der Vermieter aufgrund leichter Fahrlässigkeit einzustehen hat, durch die in einem vom Vermieter gestellten Formularmietvertrag über Wohnraum enthaltene Klausel "Führt ein Mangel des Mietobjekts zu Sach- oder Vermögensschäden, so haftet der Vermieter gegenüber dem Mieter … für diese Schäden - auch aus unerlaubter Handlung - nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit." ist wegen Verstoßes gegen § 9 AGBG unwirksam.
AGBG § 9 Bb, Cf
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BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.
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BGH, 21.02.2001 - IV ZR 11/00
Die Klausel in der Krankheitskostenversicherung "Keine Leistungspflicht besteht für Behandlungen durch Ehegatten, Eltern oder Kinder" hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.
AVB f. Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/ KK 76 § 5 Abs. 1 g); AGBG § 9 Bk
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BGH, 31.01.2001 - IV ZR 185/99
Zur Wirksamkeit von Tarifänderungsklauseln in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.
AGBG § 9 Bk; AKB § 9a
