Rechtsprechung zu § 13 AGBG
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BGH, 18.02.1982 - I ZR 81/80 - Honorarbedingungen: Sendevertrag
Zur Frage der Wirksamkeit der von einer Rundfunkanstalt und Fernsehanstalt beim Abschluß von Sendeverträgen mit Urhebern verwendeten "Honorarbedingungen für freie Mitarbeiter".
AGBG § 3, § 9, §§ 13 ff.; UrhG § 31 Abs. 5, § 41 Abs. 6, § 88 Abs. 2
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BGH, 13.07.2004 - KZR 10/03
Die EG-kartellrechtliche Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages, deren Verwendung Gegenstand eines in die Zukunft gerichteten Unterlassungsbegehrens ist, ist für die Zeit nach dem 30. April 2004 auch im Revisionsverfahren nach dem seit dem 1. Mai 2004 geltenden Recht zu beurteilen.
Wettbewerbsbeschränkende Regelungen eines Kraftfahrzeughändlervertrages, die geeignet sind, den Handel zwischen den Mitgliedstaaten der Europäischen Gemeinschaft zu beeinträchtigen, können, auch wenn sie nicht mit der seit 1. Oktober 2002 für den Kraftfahrzeugvertrieb maßgeblichen Gruppenfreistellungsverordnung Nr. 1400/ 2002 vereinbar sind, gemäß Art. 81 Abs. 3 EG zulässig sein, sofern die Freistellungsvoraussetzungen der Legalausnahme erfüllt sind.
Zur Wirksamkeit von Formularklauseln eines Kraftfahrzeughändlervertrages.
EG Art. 81; VO (EG) Nr. 1/ 2003; AGBG § 9, § 13; UKlaG § 1; VO (EG) Nr. 1400/ 2002; BGB § 307
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BGH, 10.03.1999 - VIII ZR 204/98
1. Im sachlichen Anwendungsbereich des § 24 a AGBG gelten für eine Vielzahl von Verträgen vorformulierte Vertragsbedingungen auch im Verbandsverfahren (§§ 13 ff AGBG) als vom Unternehmer gestellt (§ 24 a Nr. 1 1. HS AGBG), und zwar auch dann, wenn sie handschriftlich in eine Leerstelle eingefügt sind.
2. Die im Warenhandel mit Verbrauchern in Allgemeinen Geschäftsbedingungen verwendete vorformulierte Vertragsbedingung - (Zahlung am:) "Restzahlung vor Lieferung" hält einer Inhaltskontrolle nach dem AGBG-Gesetz nicht stand.
AGBG § 1 Abs. 1 Satz 1, § 9 (Ba, Cc), §§ 13 ff., § 24 a Nr. 1
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BGH, 25.09.2002 - VIII ZR 253/99
a) Auf die Anspruchsberechtigung rechtsfähiger Verbände zur Förderung gewerblicher Interessen für Klagen gegen unwirksame Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen (§ 1 UKlaG) findet das Erfordernis "die Waren oder gewerbliche Leistungen gleicher oder verwandter Art auf demselben Markt vertreiben" (§ 3 Abs. 1 Nr. 2 UKlaG) keine Anwendung.
b) Eine vorformulierte Vertragsbedingung in dem zwischen einem Mineralölunternehmen und einem Tankstellenhalter geschlossenen Handelsvertretervertrag, nach der 50 % der Gesamtvergütung des Tankstellenhalters für "verwaltende" Tätigkeit gezahlt werden, hält wegen Verstoßes gegen § 89 b Abs. 4 Satz 1 HGB der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG (jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB) nicht stand.
UKlaG § 3 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2; HGB § 89 b Abs. 4 Satz 1; AGBG i. d. F. der Bekanntmachung vom 29. Juni 2000 (BGBl. I S. 946) § 9 Abs. 1; BGB § 307 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00
In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.
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BVerfG, 29.05.2006 - 1 BvR 1080/01
Gründe: Gegenstand der Verfassungsbeschwerde ist die Abweisung einer unter anderem gegen die Verwendung einer bestimmten Klausel in den allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Lebensversicherung gerichteten Verbandsklage.
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BGH, 04.08.2000 - III ZR 158/99
a) Ein Entgelt für Wahlleistungen ist dann unangemessen hoch im Sinne des § 22 Abs. 1 Satz 3 1. Halbs. BPflV, wenn zwischen dem objektiven Wert der Wahlleistung und dem dafür zu entrichtenden Preis ein Mißverhältnis besteht. Ein auffälliges Mißverhältnis wie bei § 138 Abs. 2 BGB ist nicht erforderlich.
b) Die Angemessenheit des für die Wahlleistung Unterkunft (Ein- oder Zweibettzimmerzuschlag) verlangten Entgelts beurteilt sich maßgeblich nach Ausstattung, Lage und Größe des Zimmers sowie - wie sich aus der Mindestentgeltregelung des § 22 Abs. 1 Satz 3 2. Halbs. i. V. m. § 7 Abs. 2 Satz 2 Nr. 7 BPflV ergibt - der Höhe des Basispflegesatzes.
c) Verlangt ein Krankenhaus ein unangemessen hohes Wahlleistungsentgelt, so verliert es deswegen nicht das Recht, die Höhe seiner Wahlleistungsentgelte autonom zu bestimmen. Daher kann auch im Verbandsprozeß nach § 22 Abs. 1 Satz 5 BPflV dem Krankenhaus nicht der nach Auffassung des Verbands der privaten Krankenversicherung oder des Gerichts "richtige", sondern nur der gerade noch zulässige Preis vorgegeben werden (Angemessenheitsgrenze).
BPflV § 22 Abs. 1 Satz 3 und 5 F: 23. Juni 1997
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BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 146/01
Die in einem formularmäßigen Versicherungsvertretervertrag enthaltenen Klauseln: "Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß in Höhe des Kapitalwerts einer auf der Grundlage dieses Versicherungsvertreterverhältnisses von den Gesellschaften finanzierten Versorgung aus Billigkeitsgründen kein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB entsteht. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Angerechnet werden sowohl eine Alters-, BU- sowie Hinterbliebenenversorgung des Vertreters und seiner Hinterbliebenen in der Form einer zu beanspruchenden Rente als auch eine unverfallbare Rentenanwartschaft. … Da dem Vertreter eine Teilnahme an Versorgungseinrichtungen der Gesellschaften gerade in Erwartung einer Anrechnung der Versorgungsleistungen auf einen Ausgleichsanspruch ermöglicht wird, sind sich die Parteien darüber einig, daß eine Anrechnung aus Billigkeitsgründen auch dann erfolgen soll, wenn zwischen Beendigung des Vertragsverhältnisses und tatsächlichem Einsetzen der Versorgungszahlungen gegebenenfalls ein langer Zeitraum liegt." halten der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.
