Rechtsprechung zu § 22a AGBG
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BGH, 28.01.2003 - XI ZR 156/02

Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, in denen für Kundenaufträge zur Zeichnung von Aktien aus Neuemissionen ein auch im Falle der Nichtzuteilung der Aktien zu zahlendes maßvolles Entgelt vorgesehen wird, verstoßen nicht gegen § 307 BGB.

BGB § 307

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BGH, 30.10.2002 - IV ZR 119/01

Tatbestand: Der Kläger ist ein eingetragener Verein, der nach seiner Satzung Verbraucherinteressen wahrnimmt und in die Liste der qualifizierten Einrichtungen nach §§ 13 Abs. 2 Nr. 1, ...

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BGH, 30.10.2002 - IV ZR 60/01

§ 4 (6) MB/ KK 94 hält einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG, § 307 Abs. 1 und 2 BGB stand.

AVB f. Krankheitskosten- und Krankenhaustagegeldversicherung (MB/ KK 94)

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BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01

a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, die Girokunden mit dem Entgelt belasten, das Kreditinstitute anderen Banken zu zahlen haben, wenn sie eigene Forderungen gegen Kunden per Lastschrift von Girokonten der Kunden bei anderen Banken einziehen und diese Banken Lastschriften zurückgeben, verstoßen gegen § 9 AGBG.

b) Klauseln, die Scheckeinreicher mit dem Entgelt belasten, das Inkassobanken bezogenen Banken zu zahlen haben, wenn diese die Einlösung von Schecks ablehnen, sind gem. § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen.

AGBG §§ 8, 9 Bl

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BGH, 08.11.2001 - III ZR 14/01

a) Bestimmungen in Rahmenverträgen gemäß § 75 SGB XI, die durch Bezugnahme in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen, Vertragsinhalt werden sollen, sind von einer Inhaltskontrolle nach dem Gesetz zur Regelung des Rechts der Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht generell ausgenommen.

b) Die dynamische Verweisung auf bestimmte Regelungen des jeweils gültigen Rahmenvertrags gemäß § 75 SGB XI (hier bezogen auf Leistungen in der Wäscheversorgung, Leistungen der Pflege, Leistungen der sozialen Betreuung sowie auf die Vergütungsregelung bei Abwesenheit) in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen, hält der Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG stand.

c) Das Transparenzgebot erfordert es nicht, in einem vorformulierten Heimvertrag mit pflegebedürftigen Bewohnern, die Leistungen der stationären Pflege nach § 43 SGB XI in Anspruch nehmen, das Entgelt für den Kostenblock "Unterkunft und Verpflegung" nach diesen beiden Leistungsbestandteilen aufzugliedern.

AGBG § 9 (Bm); HeimG § 4 e; SGB XI § 75

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BGH, 12.06.2001 - XI ZR 274/00

Zur Frage der Wirksamkeit Allgemeiner Geschäftsbedingungen, die eine Befristung von Telefonkarten festlegen, ohne zumindest die Anrechnung unverbrauchter Guthaben beim Kauf einer neuen Telefonkarte vorzusehen.

AGBG §§ 8, 9 Bm, Cl

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BGH, 28.03.2001 - IV ZR 19/00

In einem Versicherungsvertrag zwischen Reiseveranstalter und Versicherer, mit dem der Reiseveranstalter seiner Verpflichtung aus § 651k BGB zur Absicherung des Risikos der Zahlungsunfähigkeit oder Insolvenz entsprechen will, sind Klauseln unwirksam, die den Versicherungsschutz des Reisenden für Anzahlungen auf Zahlungen bis zu einem bestimmten Höchstbetrag und für weitere Zahlungen auf solche beschränken, die binnen bestimmter Frist vor Reisebeginn erfolgen.

BGB § 651k; AGBG § 9 (Bk)

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BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bank für die Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, verstoßen gegen § 9 AGBG.

AGBG § 9 Bl, Cb

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