Rechtsprechung zu § 8 AGBG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
80
BGH, 09.04.2002 - XI ZR 245/01
a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditinstituten, die Girokunden mit dem Entgelt belasten, das Kreditinstitute anderen Banken zu zahlen haben, wenn sie eigene Forderungen gegen Kunden per Lastschrift von Girokonten der Kunden bei anderen Banken einziehen und diese Banken Lastschriften zurückgeben, verstoßen gegen § 9 AGBG.
b) Klauseln, die Scheckeinreicher mit dem Entgelt belasten, das Inkassobanken bezogenen Banken zu zahlen haben, wenn diese die Einlösung von Schecks ablehnen, sind gem. § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen.
von
80
BGH, 08.12.1998 - XI ZR 305/97
Die Sanktionsklauseln, die von den Gläubigerbanken in Umsetzung der bilanziellen Entlastung nach § 16 Abs. 3 DMBilG auf der Grundlage der unveröffentlichten Arbeitsanweisungen des Bundesministers der Finanzen den ehemaligen Landwirtschaftlichen Produktionsgenossenschaften im Rahmen von Rangrücktrittsvereinbarungen gestellt wurden, unterliegen nach § 8 AGBG nicht der Inhaltskontrolle.
AGBG § 8
von
80
BGH, 10.06.1999 - VII ZR 365/98
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen über die Vergabe von Bauaufträgen enthaltene Klausel: "Bauwasser (§ 4). In der Schlußrechnung werden die Verbrauchskosten und etwaige Kosten für Messer und Zähler in Höhe von 1, 2 % des Endbetrages der Schlußrechnung … abgesetzt." unterliegt gemäß § 8 AGBG nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG.
Die VOB/ B ist keine gesetzliche Vorschrift i. S. v. § 6 Abs. 2 AGBG.
von
80
BGH, 06.07.2000 - VII ZR 73/00
Die in Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Bauverträge enthaltene Klausel: "Der Auftraggeber schließt eine Bauwesenversicherung ab. Die anteilige Prämie wird mit 2, 5 ‰ von der Schlußsumme in Abzug gebracht. …" unterliegt gemäß § 8 AGB-Gesetz nicht der richterlichen Inhaltskontrolle nach den §§ 9-11 AGB-Gesetz.
Die folgende Klausel in Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Bauvertrages benachteiligt den Klauselgegner unangemessen und ist daher wegen eines Verstoßes gegen das AGB-Gesetz unwirksam: "Für anteilige Baureinigung werden dem Auftragnehmer 0, 5 % von der Schlußsumme in Abzug gebracht."
von
80
BGH, 16.03.2004 - XI ZR 13/03
a) Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen von Kreditkartenunternehmen, die Vertragsunternehmen zur Erstattung von Zahlungen verpflichten, die das Kreditkartenunternehmen trotz Unvollständigkeit des Leistungsbelegs geleistet hat, sind gemäß § 8 AGBG der Inhaltskontrolle entzogen.
b) Sind Vertragsunternehmen verpflichtet, vor der Akzeptanz der Kreditkarte die Zustimmung des Kreditkartenunternehmens einzuholen, ist die Erteilung der Zustimmung eine notwendige, aber keine hinreichende Voraussetzung des Zahlungsanspruchs des Vertragsunternehmens gegen das Kreditkartenunternehmen.
von
80
BGH, 26.10.2005 - VIII ZR 48/05
1. § 11 Nr. 14 a AGBG betrifft nicht den Fall, dass der Geschäftsführer einer GmbH für diese einen Franchisevertrag abschließt und zugleich als Gesellschafter im eigenen Namen eine Mithaftung für die Verbindlichkeiten der Gesellschaft aus dem Franchisevertrag übernimmt (Fortführung des Senatsurteils vom 23. März 1988 - VIII ZR 175/ 87, BGHZ 104, 95).
2. § 8 AGBG steht einer nach § 9 Abs. 1 AGBG erfolgenden Transparenzkontrolle einer Hauptleistungsbestimmung nicht entgegen.
3. Zu den Anforderungen an die Transparenz einer Garantie der Gesellschafter einer GmbH für deren Verpflichtungen aus einem Franchisevertrag.
von
80
BGH, 16.11.1999 - KZR 12/97 - Endschaftsbestimmung
1. Eine Endschaftsbestimmung in einem Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen, die für die Übertragung des örtlichen Versorgungsnetzes auf die Gemeinde ein Entgelt in Höhe des Sachzeitwertes vorsieht, ist gemäß § 1 GWB, § 103a GWB a. F. unwirksam, wenn der Sachzeitwert den Ertragswert des Netzes nicht unerheblich übersteigt, so daß die Übernahme der Stromversorgung durch einen nach den Maßstäben wirtschaftlicher Vernunft handelnden anderen Versorger ausgeschlossen ist und die Kommune infolge dessen nach Beendigung des Konzessionsvertrages faktisch an den bisherigen Versorger gebunden bleibt.
2. Eine Endschaftsklausel in einem formularmäßigen Konzessionsvertrag zwischen einer Gemeinde und einem Energieversorgungsunternehmen, die für die Übernahme des örtlichen Versorgungsnetzes durch die Gemeinde ein Entgelt vorsieht, dessen Höhe sich nach dem Sachzeitwert als dem Herstellungswert der Versorgungsanlagen zum Übergabezeitpunkt unter Berücksichtigung der bisherigen Nutzungsdauer und des technischen Erhaltungszustandes der Anlagen richtet, unterliegt nicht der Inhaltskontrolle nach dem AGB-Gesetz.
von
80
BGH, 24.03.1999 - IV ZR 90/98
Zur Wirksamkeit von Klauseln in Allgemeinen Versicherungsbedingungen für die private Vorsorge bei Arbeitslosigkeit mit geregeltem Anspruch auf Beitragsrückerstattung (PVA 96).
von
80
BGH, 18.04.2002 - III ZR 199/01
Klauseln in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Telekommunikationsdienstleistungsunternehmens, in denen für das Stillegen des Telefonanschlusses ein Entgelt gefordert wird (Deaktivierungsgebühr), verstoßen gegen § 9 AGBG (§ 307 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 2 Nr. 1 BGB n. F.).
von
80
BGH, 24.05.2007 - III ZR 467/04
Klauseln, die Bestandteil eines von der Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post (jetzt Bundesnetzagentur) genehmigten Tarifwerks für die Gewährung eines Netzzugangs sind, unterliegen nicht der Inhaltskontrolle nach §§ 9 bis 11 AGBG (jetzt §§ 307 bis 309 BGB); Fortführung des Senatsurteils vom 2. Juli 1998 - III ZR 287/ 97 - NJW 1998, 3188.
