Rechtsprechung zu § 8 AGBG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

41
von
80
BGH, 13.02.2001 - XI ZR 197/00

Bestimmungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen, nach denen die Bank für die Benachrichtigung des Kontoinhabers über die Nichteinlösung von Schecks und Lastschriften sowie über die Nichtausführung von Überweisungen und Daueraufträgen wegen fehlender Deckung ein Entgelt fordert, verstoßen gegen § 9 AGBG.

AGBG § 9 Bl, Cb

Volltext bei lexetius.com

42
von
80
BGH, 31.01.2001 - IV ZR 185/99

Zur Wirksamkeit von Tarifänderungsklauseln in der Kraftfahrzeug-Haftpflichtversicherung.

AGBG § 9 Bk; AKB § 9a

Volltext bei lexetius.com

43
von
80
BGH, 23.06.1999 - IV ZR 136/98

Es wird an der Rechtsprechung festgehalten, daß es sich bei der Satzung der Versorgungsanstalt des Bundes und der Länder (VBLS) um Allgemeine Versicherungsbedingungen handelt. Der Arbeitnehmer kann sich als aus der Satzung unmittelbarer Berechtigter auf eine unangemessene Benachteiligung i. S. des § 9 AGBG berufen.

AGBG § 9 Abs. 1 Bk; VBLS § 43a

Volltext bei lexetius.com

44
von
80
BGH, 17.03.1999 - IV ZR 137/98

Die in einer privaten Krankenversicherung enthaltene Tarifbedingung, nach der Leistungen des Versicherers für psychotherapeutische Behandlungen auf 30 Sitzungen (oder 30 stationäre Behandlungstage) während der Vertragsdauer beschränkt werden, ist unwirksam.

AGBG § 9 Bk

Volltext bei lexetius.com

45
von
80
BGH, 17.10.2007 - VIII ZR 251/06

Eine Klausel in einem vom Garantiegeber formularmäßig verwendeten Gebrauchtwagengarantievertrag, die für den Fall, dass der Garantienehmer die vom Fahrzeughersteller vorgeschriebenen oder empfohlenen Wartungs-, Inspektions- und Pflegearbeiten nicht durchführen lässt, die Leistungspflicht des Garantiegebers unabhängig von der Ursächlichkeit für den eingetretenen Schaden ausschließt, ist wegen unangemessener Benachteiligung des Kunden unwirksam (im Anschluss an BGH, Urteil vom 24. April 1991 - VIII ZR 180/ 90, NJW-RR 1991, 1013).

BGB § 307

Volltext bei lexetius.com

46
von
80
BAG, 07.02.2007 - 5 AZR 270/06

Arbeitnehmerstatus - Gastvertrag nach § 20 NV-Solo

Tatbestand: Die Parteien streiten über Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Volltext bei lexetius.com

47
von
80
BGH, 13.10.2006 - V ZR 289/05

a) Es steht dem teilenden Eigentümer frei, in der Teilungserklärung eine Gebrauchsregelung vorzugeben, wonach Wohnungen nur im Sinne betreuten Wohnens genutzt werden dürfen.

b) Eine in der Teilungserklärung enthaltene Verpflichtung der Wohnungseigentümer, einen Betreuungsvertrag mit einer zeitlichen Bindung von mehr als zwei Jahren abzuschließen, ist unwirksam.

WEG §§ 8 Abs. 2, 10 Abs. 2; BGB §§ 242, 309 Nr. 9a; AGBG § 11 Nr. 12a

Volltext bei lexetius.com

48
von
80
BGH, 13.07.2006 - I ZR 245/03

Hat ein Warenversender positive Kenntnis davon, dass die zur Beförderung aufgegebene Sendung nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Frachtführers sogenanntes Verbotsgut enthält, und klärt er den Frachtführer hierüber vor Vertragsschluss nicht auf, kann dies bei einem Verlust der Sendung im Rahmen der Abwägung der Verursachungsbeiträge auch zu einem vollständigen Ausschluss der Haftung des Transportunternehmers führen.

HGB § 425 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

49
von
80
BGH, 07.07.2006 - V ZR 246/05

Verkauft eine Gemeinde dem Inhaber eines Nutzungsrechts das Grundstück zu einem nach den Bewertungsvorschriften der DDR ermittelten Preis (Komplettierungskauf), stellt eine Vertragsklausel, durch welche die Gemeinde durch den Erwerber von Ersatzforderungen anderer öffentlicher Stellen nach § 8 Abs. 4 VZOG freigestellt wird, keine unangemessene Benachteiligung des Erwerbers dar (Fortführung von Senat BGHZ 160, 240 und Senatsurt. v. 14. November 2003, V ZR 144/ 03, NJW-RR 2004, 263).

AGBG § 9 Abs. 1 (jetzt: BGB § 307 Abs. 1)

Volltext bei lexetius.com

50
von
80
BGH, 30.03.2006 - I ZR 123/03

1. Trotz der Bestimmung in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Deutschen Post, wonach sie keinen Vertrag über die Beförderung von Sendungen mit bestimmtem Inhalt (hier: ungefasste Edelsteine in einem Wert von mehr als 1. 000 DM) schließe, kommt ein Beförderungsvertrag über eine an sich ausgeschlossene Sendung zustande, wenn die fragliche Sendung von Mitarbeitern der Post in Unkenntnis des Inhalts am Schalter entgegengenommen wird.

2. Die Regelung in Abschn. 6 Abs. 2 Satz 4 der AGB der Deutschen Post AG, wonach diese nicht für ausgeschlossene Sendungen gemäß Abschn. 2 Abs. 2 ihrer AGB haftet, stellt keine Leistungsbeschreibung dar und lässt beim Vorliegen der Voraussetzungen des § 435 HGB auch bei Verbotsgütern die volle Haftung der Deutschen Post AG unberührt.

3. Zur Haftungsabwägung, wenn die Deutsche Post AG beim Verlust einer Sendung ein grobes Verschulden i. S. von § 435 HGB trifft und der Absender hätte wissen müssen, dass die Deutsche Post AG die Sendung bei Angabe ihres Werts mit größerer Sorgfalt behandelt hätte.

BGB §§ 133, 157; HGB § 425 Abs. 2, § 435; AGB Deutsche Post AG (Stand: 1. 3. 2001) Abschn. 2 Abs. 2 Nr. 7, Abschn. 6 Abs. 2 Satz 4

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 2 3 4 5 6 7 8
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht