Rechtsprechung zu § 8 AGBG
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BGH, 20.11.2002 - VIII ZR 146/01
Die in einem formularmäßigen Versicherungsvertretervertrag enthaltenen Klauseln: "Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, daß in Höhe des Kapitalwerts einer auf der Grundlage dieses Versicherungsvertreterverhältnisses von den Gesellschaften finanzierten Versorgung aus Billigkeitsgründen kein Ausgleichsanspruch nach § 89 b HGB entsteht. Diese Regelung beruht auf der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs. Angerechnet werden sowohl eine Alters-, BU- sowie Hinterbliebenenversorgung des Vertreters und seiner Hinterbliebenen in der Form einer zu beanspruchenden Rente als auch eine unverfallbare Rentenanwartschaft. … Da dem Vertreter eine Teilnahme an Versorgungseinrichtungen der Gesellschaften gerade in Erwartung einer Anrechnung der Versorgungsleistungen auf einen Ausgleichsanspruch ermöglicht wird, sind sich die Parteien darüber einig, daß eine Anrechnung aus Billigkeitsgründen auch dann erfolgen soll, wenn zwischen Beendigung des Vertragsverhältnisses und tatsächlichem Einsetzen der Versorgungszahlungen gegebenenfalls ein langer Zeitraum liegt." halten der Inhaltskontrolle nach § 9 Abs. 1 AGBG, jetzt § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB nicht stand.
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BGH, 19.11.2002 - X ZR 253/01
Die in Pauschalreiseverträgen verwendete Klausel "Preisänderungen sind nach Abschluß des Reisevertrages im Falle der Erhöhung der Beförderungskosten oder der Abgaben für bestimmte Leistungen wie Fluggebühren in dem Umfang möglich, wie sich die Erhöhung pro Kopf bzw. pro Sitzplatz auf den Reisepreis auswirkt, wenn zwischen dem Zugang der Reisebestätigung und dem vereinbarten Reisetermin mehr als 4 Monate liegen. Sollte dies der Fall sein, werden Sie unverzüglich, spätestens jedoch 21 Tage vor Reiseantritt davon in Kenntnis gesetzt." ist wegen Verstoßes gegen das Transparenzgebot des § 9 Abs. 1 AGBG unwirksam.
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BAG, 24.10.2002 - 6 AZR 632/00
Ausbildungskosten - selbständige Handelsvertreterin
1. § 5 Abs. 3 Satz 1 ArbGG stellt die von ihr erfaßten selbständigen Einfirmenvertreter Arbeitnehmern lediglich prozessual gleich. Die Anwendung arbeitsrechtlicher Vorschriften oder Grundsätze auf das Rechtsverhältnis eines selbständigen Einfirmenvertreters regelt diese Vorschrift nicht.
2. Eine Vereinbarung, nach der ein Handelsvertreter dem Unternehmer Schulungskosten anteilig zu erstatten hat, soweit das Vertragsverhältnis vor Ablauf bestimmter Fristen endet, unterliegt einer Inhaltskontrolle nach § 9 AGBG.
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BGH, 20.03.2002 - IV ZR 93/01
Bestellen Miteigentümer eines Grundstücks aus Anlaß der Sicherung bestimmter gemeinsamer Verbindlichkeiten eine Grundschuld, ist die formularmäßige Sicherungsabrede, wonach die Grundschuld am eigenen Miteigentumsanteil auch alle bestehenden und künftigen Verbindlichkeiten des anderen Miteigentümers sichert, regelmäßig überraschend i. S. des § 3 AGBG.
Die Unwirksamkeit der Sicherungsabrede beschränkt sich auf die Einbeziehung der durch den einen Miteigentümer allein begründeten Verbindlichkeiten in den Sicherungszweck der den Anteil des anderen Miteigentümers belastenden Grundschuld. Hat dieser Alleineigentum am Grundstück erworben, ist für seinen Anspruch auf Rückgabe der Grundschuld der Fortbestand der vormaligen Miteigentumsanteile zu fingieren (Fortführung von BGHZ 106, 19 ff.).
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BGH, 22.11.2001 - VII ZR 150/01
Bundesgerichtshof
a) Folgender Teil einer Lohngleitklausel ist als Allgemeine Geschäftsbedingung wirksam: "Der nach Nr. 3-5 ermittelte Mehr- und Minderbetrag wird nur erstattet, soweit er 0, 5 v. H. der Abrechnungssumme überschreitet (Bagatell- und Selbstbeteiligungsklausel)."
b) Die Klausel ist so zu verstehen, daß der Auftragnehmer sich mit einem Betrag von 0, 5 v. H. der Auftragssumme auch dann an den Mehrkosten zu beteiligen hat, wenn diese darüber hinausgehen.
AGBG § 9 Bg
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BGH, 04.10.2000 - XII ZR 44/98
Tatbestand: Mit Formularmietvertrag vom 5. September 1995 vermieteten die Kläger den Beklagten Geschäftsräume in einem neu errichteten Einkaufszentrum zum Betrieb eines Fitneßcenters. Die Parteien streiten über die Höhe des vereinbarten Mietzinses und der Nebenkostenvorauszahlung.
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BVerfG, 28.08.2000 - 1 BvR 1821/97
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob Kreditinstitute für die Bearbeitung steuerrechtlicher Freistellungsaufträge von Kunden, die solche Aufträge bei ihnen einreichen, eine Vergütung verlangen dürfen.
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BAG, 27.04.2000 - 8 AZR 301/99
Bürgschaft für einen angestellten Verkaufsfahrer - Vertragsstrafe
Tatbestand: Die Parteien streiten noch über eine Vertragsstrafe und über die Inanspruchnahme aus einer Bürgschaft.
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BGH, 01.03.2000 - VIII ZR 77/99
Zur Zulässigkeit der Vereinbarung von Nutzungszinsen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Unternehmenskaufvertrages.
AGBG § 9 Ba, Cc
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BGH, 06.10.1999 - VIII ZR 125/98
Zur Wirksamkeit von Formularbestimmungen in Vertragshändlerverträgen der Kraftfahrzeug-Branche, insbesondere zum Recht der Teilkündigung des Vertrages gegenüber dem Händler.
AGBG § 9 Ba, Cb, Ci, Cl
