Rechtsprechung zu § 3 AÜG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)
von
27
BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 1/02
Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Übernahme von Leiharbeitnehmern - Einsatz von Leiharbeitnehmern auf Dauerarbeitsplätzen
Der Betriebsrat im Entleiherbetrieb kann die nach § 14 Abs. 3 Satz 1 AÜG i. V. m. § 99 BetrVG erforderliche Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht mit der Begründung verweigern, die Einstellung solle auf einem wiederholt mit Leiharbeitnehmern besetzten Dauerarbeitsplatz erfolgen und verstoße gegen § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG, weil die Gesamtdauer der Überlassungen die in dieser Vorschrift bestimmte Grenze überschreite. Die zeitliche Einsatzlimitierung in § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG ist nicht arbeitsplatz-, sondern arbeitnehmerbezogen.
von
27
BAG, 25.01.2005 - 1 ABR 61/03
Mitbestimmung bei der Übernahme von Leiharbeitnehmern
1. Über den Antrag auf Ersetzung der Zustimmung des Betriebsrats zur Einstellung eines Arbeitnehmers ist nach der im Zeitpunkt der gerichtlichen Entscheidung geltenden Rechtslage zu beschließen.
2. Zumindest im Fall nicht gewerbsmäßiger Arbeitnehmerüberlassung kann der Betriebsrat seine Zustimmung zur Übernahme eines Leiharbeitnehmers nicht wegen eines Verstoßes gegen das Gleichstellungsgebot in § 9 Nr. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 3 AÜG nF verweigern. Darauf, ob dieses Gebot auf die nicht gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung Anwendung findet, kommt es nicht an.
von
27
BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 267/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
In Fällen vermuteter Arbeitsvermittlung nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG entstand nach diesen Vorschriften i. V. m. § 13 AÜG in der bis zum 31. März 1997 geltenden Fassung ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer kraft Gesetzes. Daneben bestand das vertraglich begründete Arbeitsverhältnis mit dem Verleiher fort. Der Arbeitnehmer war nicht verpflichtet, ein Wahlrecht zugunsten eines von beiden Arbeitsverhältnissen auszuüben und das andere Arbeitsverhältnis zu beenden.
von
27
BAG, 28.06.2000 - 7 AZR 100/99
Entstehen eines Arbeitsverhältnisses wegen vermuteter Arbeitsvermittlung
Nachdem § 13 AÜG mit Wirkung vom 1. April 1997 ersatzlos gestrichen worden ist, entsteht in den Fällen der nach § 1 Abs. 2, § 3 Abs. 1 Nr. 6 AÜG vermuteten Arbeitsvermittlung zwischen dem Leiharbeitnehmer und dem Entleiher kein Arbeitsverhältnis mehr. Es fehlt an der hierfür erforderlichen gesetzlichen Grundlage. Die Fiktion eines Arbeitsverhältnisses läßt sich weder mit § 1 Abs. 2 AÜG allein noch mit einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 1 Satz 1 AÜG begründen.
von
27
BVerwG, 13.09.2007 - 3 C 49.06
Güterkraftverkehr; grenzüberschreitender Güterkraftverkehr; Gemeinschaftslizenz; Fahrerbescheinigung; Assoziierungsabkommen EWG-Türkei; assoziationsrechtliche Stillhalteklauseln; Arbeitnehmerüberlassung; gewerbsmäßige Arbeitnehmerüberlassung; Dienst- oder Werkvertrag; Konzernprivileg.
Setzt ein im Inland ansässiges Verkehrsunternehmen die bei einem türkischen Tochterunternehmen angestellten türkischen Fahrer dauerhaft im gewerblichen Güterverkehr zwischen der Türkei und Deutschland ein, handelt es sich auch dann um eine gewerbsmäßige und damit erlaubnispflichtige Arbeitnehmerüberlassung im Sinne des Art. 1 § 1 Satz 1 AÜG, wenn der türkischen Tochterfirma kein Entgelt für die Arbeitnehmerüberlassung gewährt, sondern nur die Personalkosten erstattet werden.
VO (EWG) Nr. 881/ 92 Art. 3; VO (EG) Nr. 484/ 2002 Art. 1 Nr. 2; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG-Türkei Art. 41 Abs. 1; ARB Nr. 1/ 80 Art. 13; AÜG Art. 1 § 1 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 3 Nr. 2, § 3 Abs. 2
von
27
BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 513/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes entstanden ist.
von
27
BAG, 19.03.2003 - 7 AZR 269/02
Arbeitnehmerüberlassung - vermutete Arbeitsvermittlung
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob zwischen ihnen nach den Bestimmungen des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes ein Arbeitsverhältnis kraft Gesetzes entstanden ist.
von
27
BAG, 18.10.2006 - 7 AZR 145/06
Befristung - Arbeitnehmerüberlassung - Rechtsmissbrauch
Die Überlassung eines Arbeitnehmers an seinen vormaligen Vertragsarbeitgeber, bei dem er zuvor zwei Jahre sachgrundlos befristet beschäftigt war, führt nicht zur Unwirksamkeit einer anschließend mit dem Verleiher iSd. § 1 AÜG nach § 14 Abs. 2 TzBfG vereinbarten sachgrundlosen Befristung.
von
27
BAG, 15.03.2006 - 7 ABR 39/05
Anfechtung einer Betriebsratswahl - Arbeitnehmerbegriff
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 25. April 2002 im Betrieb des Antragstellers durchgeführten Betriebsratswahl.
von
27
BAG, 24.05.2006 - 7 AZR 365/05
Arbeitnehmerüberlassung - Verwirkung - Rechtsmissbrauch - Feststellungsinteresse
Tatbestand: Die Parteien streiten in der Revision noch darüber, ob zwischen dem Kläger und der Beklagten bzw. ihren Rechtsvorgängerinnen in der Zeit vom 12. Oktober 1972 bis zum 31. Dezember 2001 ein Arbeitsverhältnis bestand. Außerdem begehrt der Kläger die Feststellung, dass diese Zeit als Zeit ...
