Rechtsprechung zu § 126 AktG
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BGH, 24.01.2000 - II ZR 268/98

Der Ablauf der Wochenfrist im Sinne des § 126 Abs. 1 AktG richtet sich nach § 188 Abs. 2 BGB. Eine unmittelbare oder entsprechende Anwendung des § 130 Abs. 1 BGB kommt nicht in Betracht.

BGB §§ 130, 187, 188; AktG §§ 125, 126

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BGH, 20.09.2004 - II ZR 288/02

Ein satzungsändernder Beschluß der Hauptversammlung einer Aktiengesellschaft, durch den das Erfordernis einer Unterschriftsbeglaubigung auf Kosten des betreffenden Aktionärs als Wirksamkeits- oder Nachweiserfordernis für die Übertragung von (nicht verbrieften) Namensaktien nachträglich eingeführt wird, ist gemäß § 241 Nr. 3 AktG nichtig.

AktG § 54, § 67, § 180, § 241 Nr. 3

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