Rechtsprechung zu § 207 AktG
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BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03

Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht vor.

Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende entspricht.

EStG §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; KapErhStG §§ 1, 7; AktG §§ 207 ff.; GmbHG §§ 57c ff.; EGV Art. 56

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BFH, 10.08.2005 - VIII R 26/03

1. Die Bewertungseinheit der Beteiligung an einer AG schließt die Einzelbewertung von Aktien nicht aus, sobald sie nicht mehr dazu bestimmt sind, eine dauernde Verbindung zu der AG herzustellen.

2. Bei einer vereinfachten Kapitalherabsetzung durch Einziehung unentgeltlich zur Verfügung gestellter Aktien (§ 237 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4 und 5 AktG) gehen die anteiligen Buchwerte der von einem Aktionär zur Einziehung zur Verfügung gestellten Aktien mit deren Übergabe auf die dem Aktionär verbleibenden Aktien anteilig über, soweit die Einziehung bei diesen Aktien zu einem Zuwachs an Substanz führt.

3. Soweit die Einziehung der von dem Aktionär zur Verfügung gestellten Aktien bei den Aktien anderer Aktionäre zu einem Zuwachs an Substanz führt, ist der auf die eingezogenen Aktien entfallende anteilige Buchwert von dem Aktionär ergebniswirksam auszubuchen.

AktG § 71 Abs. 1 Nr. 4, § 207 Abs. 1, § 220, § 237 Abs. 1, Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4, Abs. 5, § 238; EStG § 6 Abs. 1 Nr. 2; GmbHG § 57o; HGB § 255 Abs. 1, § 266 Abs. 2 A. III. Nr. 3, § 271 Abs. 1 Satz 1, § 272 Abs. 1 Sätze 4 bis 6; KapErHStG § 3

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BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 629/04

Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger für das Geschäftsjahr 2001 zustehenden Erfolgsbeteiligung.

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BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 501/04

Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger für das Geschäftsjahr 2001 zustehenden Erfolgsbeteiligung.

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BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 210/04

Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger für das Geschäftsjahr 2001 zustehenden Erfolgsbeteiligung.

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BAG, 12.10.2005 - 10 AZR 410/04

Erfolgsbeteiligung - Anpassung bei Grundkapitalerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe einer dem Kläger für das Geschäftsjahr 2001 zustehenden Erfolgsbeteiligung.

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BGH, 03.07.2003 - III ZR 109/02

Bei einer Stufenklage kann der zunächst unbestimmte Antrag dritter Stufe auf Herausgabe von Wertpapieren oder Zahlung des Erlöses oder Leistung von Schadensersatz lauten.

ZPO § 254

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BFH, 27.04.2000 - I R 58/99

1. Die Einzahlung eines Gesellschafters in die Kapitalrücklage der Gesellschaft erhöht die Anschaffungskosten der Beteiligung. Wird der in einer Fremdwährung geleistete Einzahlungsbetrag später an den Gesellschafter zurückgezahlt und hat sich der - in DM berechnete - Wert jenes Betrags inzwischen durch einen Kursverlust der fremden Währung vermindert, so entsteht für den Gesellschafter auch dann kein sofort abzugsfähiger Aufwand, wenn er die Beteiligung im Betriebsvermögen hält.

2. Ist die empfangende Gesellschaft eine ausländische, so ist nach dem jeweiligen ausländischen Handelsrecht zu beurteilen, ob die Einzahlung in die Kapitalrücklage die Anschaffungskosten der Beteiligung an der Gesellschaft erhöht oder zur Entstehung eines selbstständigen Wirtschaftsguts "Beteiligung an der Kapitalrücklage" führt.

EStG § 4 Abs. 1; HGB § 272

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