Rechtsprechung zu § 208 AktG
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BFH, 14.02.2006 - VIII R 49/03
Ersetzen Freiaktien einer niederländischen AG entsprechend einem vereinbarten Wahlrecht die Bardividende, unterliegen sie als Einnahmen aus Kapitalvermögen der Einkommensteuer nach § 20 Abs. 1 Nr. 1 EStG; die Voraussetzungen der §§ 1, 7 KapErhStG für einen steuerfreien Erwerb der Anteile liegen insoweit nicht vor.
Eine tatsächliche Vermutung spricht dafür, dass der Wert der Freiaktien zumindest dem Betrag der "ersetzten" Bardividende entspricht.
EStG §§ 2 Abs. 1, 8 Abs. 2, 20 Abs. 1 Nr. 1 und Abs. 2; KapErhStG §§ 1, 7; AktG §§ 207 ff.; GmbHG §§ 57c ff.; EGV Art. 56
