Rechtsprechung zu § 229 AktG
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BGH, 23.01.2006 - II ZR 186/04

Zur Auslegung von Genussrechtsbedingungen, die eine Verlustbeteiligung im Wege einer Kapitalherabsetzung vorsehen.

AktG § 221; KWG § 10 Nr. 5

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BGH, 15.12.2003 - II ZR 194/01

a) Durch den Bestätigungsbeschluß nach § 244 Satz 1 AktG erkennt die Hauptversammlung den Erstbeschluß als gültige Regelung der betreffenden Gesellschaftsangelegenheit an und beseitigt mit Wirkung für die Zukunft dessen behauptete oder tatsächlich bestehende Anfechtbarkeit.

b) Voraussetzung für die Bestätigungswirkung ist allein, daß der Bestätigungsbeschluß die behaupteten oder tatsächlich bestehenden Mängel beseitigt und seinerseits nicht an Mängeln leidet; einer Neuvornahme des seinerzeit gefaßten Beschlusses bedarf es nicht, so daß im Zeitpunkt der Bestätigung auch die materiellen Voraussetzungen für den Erstbeschluß nicht mehr erfüllt sein müssen.

AktG § 244 Satz 1

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