Rechtsprechung zu § 305 AktG
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BGH, 21.07.2003 - II ZB 17/01

Im Gewinnabführungsvertrag ist den außenstehenden Aktionären gemäß § 304 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Satz 1 AktG als (fester) Ausgleich der voraussichtlich verteilungsfähige durchschnittliche Bruttogewinnanteil je Aktie abzüglich der von der Gesellschaft hierauf zu entrichtenden (Ausschüttungs-) Körperschaftsteuer in Höhe des jeweils gültigen Steuertarifs zuzusichern.

AktG § 304

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BVerfG, 27.01.1999 - 1 BvR 1805/94

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein aktienrechtliches Spruchstellenverfahren.

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BGH, 29.01.2001 - II ZR 368/98

Der in den §§ 210, 212 UmwG für die Fälle des zu niedrigen, des nicht ordnungsgemäßen und des fehlenden Barabfindungsangebots normierte Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß gilt auch insoweit, als die von der Strukturmaßnahme betroffenen Anteilsinhaber die Verletzung von Informations-, Auskunfts- oder Berichtspflichten im Zusammenhang mit der gemäß § 207 UmwG anzubietenden Barabfindung geltend machen. Solche die Abfindung betreffenden abfindungswertbezogenen Informationsmängel können ausschließlich im Spruchverfahren gemäß §§ 305 ff. UmwG gerügt werden (Bestätigung des Urteils vom 18. Dezember 2000 - II ZR 1/ 99).

UmwG §§ 207, 210, 212, 305

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BGH, 18.12.2000 - II ZR 1/99

Der in den §§ 210, 212 UmwG für die Fälle des zu niedrigen, des nicht ordnungsgemäßen und des fehlenden Barabfindungsangebots normierte Ausschluß von Klagen gegen den Umwandlungsbeschluß gilt auch insoweit, als die von der Strukturmaßnahme betroffenen Anteilsinhaber die Verletzung von Informations-, Auskunfts- oder Berichtspflichten im Zusammenhang mit der gemäß § 207 UmwG anzubietenden Barabfindung geltend machen. Solche die Abfindung betreffenden abfindungswertbezogenen Informationsmängel können ausschließlich im Spruchverfahren gemäß §§ 305 ff. UmwG gerügt werden.

UmwG §§ 207, 210, 212, 305

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BGH, 11.09.2000 - II ZB 21/99

Zur Unzulässigkeit einer außerordentlichen Beschwerde gegen den Berichtigungsbeschluß des Oberlandesgerichts hinsichtlich einer zuvor getroffenen Vorschußanordnung zugunsten des gemeinsamen Vertreters außenstehender Aktionäre im Spruchstellenverfahren gemäß § 306 AktG.

AktG 1965 §§ 99 Abs. 3, 306 Abs. 2; ZPO § 319

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BVerfG, 23.08.2000 - 1 BvR 68/95

Gründe: Die zur gemeinsamen Entscheidung verbundenen Verfassungsbeschwerden betreffen zivilgerichtliche Entscheidungen, mit denen die Veräußerung des gesamten Vermögens einer Aktien-gesellschaft an eine Tochtergesellschaft der Mehrheitsaktionärin mit anschließender Liquidation der ...

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BVerfG, 08.09.1999 - 1 BvR 301/89

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein aktienrechtliches Spruchverfahren.

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BGH, 25.09.2007 - KVR 25/06 - Anteilsveräußerung

a) Nimmt ein vom Bundeskartellamt in einem Fusionskontrollverfahren nach § 54 Abs. 2 Nr. 2 GWB Beteiligter nach Erlass der Freigabeentscheidung ein Angebot auf Übernahme seiner Anteile am Zielunternehmen an, entfällt für seine Beschwerde gegen die Freigabe des Zusammenschlusses die materielle Beschwer. Das gilt auch dann, wenn er weiterhin noch in geringem Umfang Anteile hält.

b) Er kann sich im Beschwerdeverfahren auf die Beeinträchtigung seiner Interessen auf einem nachgelagerten Markt berufen, ohne dass er gegenüber der Kartellbehörde einen Beiladungsantrag hätte stellen müssen.

c) Er verhält sich widersprüchlich (§ 242 BGB), wenn er im gerichtlichen Verfahren die Freigabe des Zusammenschlusses mit der Begründung angreift, dass der Erwerber, dessen Übernahmeangebot er angenommen hat, durch den Zusammenschluss eine marktbeherrschende Stellung erlange.

GWB § 63 Abs. 2

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BVerfG, 30.05.2007 - 1 BvR 1267/06

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen die in einem gesellschaftsrechtlichen Spruchverfahren aufgeworfene Frage nach dem angemessenen Umtauschverhältnis der Anteile bei der Verschmelzung zweier Aktiengesellschaften.

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BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt.

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