Rechtsprechung zu § 101 ArbGG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
8
BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

Tarifvertrag und Senioritätsrang

Nach dem Tarifvertrag über die Auswahl bei Förderungen und Rückgruppierungen des Bordpersonals der Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH (TV AFR BPers) vom 7. Juni 1993 ist der individuelle Anspruch auf Korrektur der bestehenden Senioritätsliste ausgeschlossen.

Volltext bei lexetius.com

2
von
8
BAG, 31.05.2000 - 7 AZR 909/98

Vereinbarung der Bühnenschiedsgerichtsbarkeit

Tatbestand: Die Parteien streiten im gegenwärtigen Verfahrensstadium über die Zulässigkeit des Rechtswegs zu den Gerichten für Arbeitssachen.

Volltext bei lexetius.com

3
von
8
BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04

Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers ab 1. April 2002.

Volltext bei lexetius.com

4
von
8
BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

1. Die Betriebsparteien dürfen zur verbindlichen Beurteilung eingereichter Verbesserungsvorschläge paritätische Kommissionen einrichten. Die mit Mehrheit getroffenen tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen dieser Kommissionen sind nur beschränkt gerichtlich überprüfbar: Inhaltlich ist zu überprüfen, ob das Ergebnis offenbar unrichtig ist. Verfahrensmäßig ist zu überprüfen, ob die Feststellungen grob unbillig zustande gekommen sind oder ob Verstöße gegen die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung das Ergebnis beeinflusst haben können.

2. Verfahrensmäßig grob unbillig und daher unverbindlich ist eine Entscheidung auch dann, wenn sie nur lückenhaft begründet ist. Das ist sie, wenn selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang nicht überprüfen kann oder nicht nachvollziehbar ist, welche Tatsachenfeststellungen die Kommission getroffen hat.

3. Verfahrensverstöße führen dazu, dass gerichtlich in vollem Umfange zu prüfen ist, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung für seinen Verbesserungsvorschlag hat oder nicht. Eine Zurückverweisung an die paritätische Kommission kommt regelmäßig nicht in Betracht.

Volltext bei lexetius.com

5
von
8
BAG, 13.11.2007 - 9 AZR 134/07

1. Die Vertragsparteien dürfen im Rahmen der gesetzlichen Grenzen das für ihren Vertrag maßgebende nationale Recht wählen. Die Voraussetzungen einer konkludenten Rechtswahl bestimmen sich nach Art. 27 Abs. 1 EGBGB. Danach ist ausreichend, dass sich die Rechtswahl mit hinreichender Sicherheit aus den Bestimmungen des Vertrags oder aus den Umständen des Falls ergibt.

2. Die Wahl ausländischen Rechts berührt nach Art. 34 EGBGB nicht die Anwendung der Bestimmungen des deutschen Rechts, die ohne Rücksicht auf das nach dem Vertrag anzuwendende Recht den Sachverhalt zwingend regeln (Eingriffsnormen). Eine solche zwingende Wirkung hat § 8 TzBfG nicht. Die Vorschrift dient vorrangig den Individualinteressen der Arbeitnehmer und nicht öffentlichen Gemeinwohlinteressen. Sie gleicht das Interesse des Arbeitnehmers an einer Verringerung der Arbeitszeit gegenüber dem Interesse des Arbeitgebers an einer Beibehaltung der längeren Arbeitszeit aus. Zwar soll § 8 TzBfG Teilzeitarbeit fördern und dadurch auch Entlastungseffekte auf dem Arbeitsmarkt bewirken. Dieses öffentliche Interesse wird lediglich als Reflex des vorrangig individuellen Zwecken dienenden Anspruchs auf Teilzeitarbeit mittelbar gefördert.

Flugbegleiter - internationale Zuständigkeit

Volltext bei lexetius.com

6
von
8
BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 23/03

Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

Tatbestand: Die Parteien streiten über eine Prämie für einen technischen Verbesserungsvorschlag (VV).

Volltext bei lexetius.com

7
von
8
BAG, 09.10.2002 - 5 AZR 307/01

Internationale Zuständigkeit der Arbeitsgerichte

Tatbestand: Die Parteien streiten über Vergütungsansprüche und hierbei vorab über die internationale Zuständigkeit der deutschen Gerichte für Arbeitssachen.

Volltext bei lexetius.com

8
von
8
BGH, 03.04.2000 - II ZR 373/98

Dem Mitglied eines eingetragenen Tierzuchtvereins, der das Zuchtbuch und das Körbuch führt, kann die nach seinem Beitritt in die Satzung aufgenommene Schiedsklausel jedenfalls dann nicht entgegengehalten werden, wenn es dieser Satzungsänderung nicht zugestimmt hat und sich vor den ordentlichen Gerichten gegen eine Vereinsstrafe wendet.

GG Art. 2 Abs. 1, BGB § 39

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht