Rechtsprechung zu § 110 ArbGG
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

1
von
9
BAG, 12.01.2000 - 7 AZR 925/98

Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor - Aufhebungsklage

1. Verfahrensrügen, die erst nach Abschluß der ersten Instanz des Aufhebungsverfahrens nach § 110 ArbGG erhoben werden, sind keinesfalls mehr rechtzeitig und können deshalb im weiteren Verlauf des Rechtsstreits nicht mehr berücksichtigt werden.

2. Geht es bei einem Streit über die Wirksamkeit einer Nichtverlängerungsmitteilung nach dem Normalvertrag Chor vom 11. 05. 1979 idF vom 15. 03. 1992 allein um die künstlerischen Belange oder darum, ob diese durch bestimmte Leistungs- oder Eignungseinschränkungen des Chormitglieds berührt werden, ist der Arbeitgeber darlegungs- und beweispflichtig. Besteht dagegen Streit über die Leistungsfähigkeit oder sonstige Eignung des Chormitglieds, trägt dieses insoweit die Darlegungs- und Beweislast.

Volltext bei lexetius.com

2
von
9
BAG, 02.07.2003 - 7 AZR 613/02

Gastspielvertrag mit Opernsängerin

Tatbestand: Die Parteien streiten über den Fortbestand eines Arbeitsverhältnisses nach den Bestimmungen des Normalvertrags Solo (NV Solo) vom 19. April 1924, zuletzt geändert durch Tarifvertrag vom 9. Juni 1994.

Volltext bei lexetius.com

3
von
9
BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04

Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers ab 1. April 2002.

Volltext bei lexetius.com

4
von
9
BAG, 09.02.2005 - 5 AZR 164/04

Aufhebungsklage - Anspruch auf Gagenerhöhung

Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Anspruch auf Gehaltserhöhung ab dem 1. Januar 2001.

Volltext bei lexetius.com

5
von
9
BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

1. Die Betriebsparteien dürfen zur verbindlichen Beurteilung eingereichter Verbesserungsvorschläge paritätische Kommissionen einrichten. Die mit Mehrheit getroffenen tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen dieser Kommissionen sind nur beschränkt gerichtlich überprüfbar: Inhaltlich ist zu überprüfen, ob das Ergebnis offenbar unrichtig ist. Verfahrensmäßig ist zu überprüfen, ob die Feststellungen grob unbillig zustande gekommen sind oder ob Verstöße gegen die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung das Ergebnis beeinflusst haben können.

2. Verfahrensmäßig grob unbillig und daher unverbindlich ist eine Entscheidung auch dann, wenn sie nur lückenhaft begründet ist. Das ist sie, wenn selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang nicht überprüfen kann oder nicht nachvollziehbar ist, welche Tatsachenfeststellungen die Kommission getroffen hat.

3. Verfahrensverstöße führen dazu, dass gerichtlich in vollem Umfange zu prüfen ist, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung für seinen Verbesserungsvorschlag hat oder nicht. Eine Zurückverweisung an die paritätische Kommission kommt regelmäßig nicht in Betracht.

Volltext bei lexetius.com

6
von
9
BAG, 13.04.2000 - 2 AZR 259/99

Außerordentliche Kündigung

Ein wichtiger Grund zur außerordentlichen Kündigung nach § 626 Abs. 1 BGB und vergleichbaren Tarifbestimmungen kann auch dann vorliegen, wenn dem Arbeitgeber zwar zunächst eine Weiterbeschäftigung des Arbeitnehmers für einen bestimmten Zeitraum, nicht jedoch bis zum Ablauf der Kündigungsfrist oder bis zur vereinbarten Beendigung des Arbeitsverhältnisses zumutbar ist (vgl BAG 14. März 1968 - 2 AZR 197/ 67 - AP HGB § 72 Nr. 2).

Zum Prüfungsmaßstab bei Ausspruch einer außerordentlichen Kündigung gegenüber einem tariflich unkündbaren Arbeitnehmer ohne Gewährung einer der "fiktiven" Frist zur ordentlichen Beendigung entsprechenden Auslauffrist.

Volltext bei lexetius.com

7
von
9
BAG, 14.01.2004 - 4 AZR 581/02

Tarifvertrag und Senioritätsrang

Nach dem Tarifvertrag über die Auswahl bei Förderungen und Rückgruppierungen des Bordpersonals der Hapag-Lloyd Fluggesellschaft mbH (TV AFR BPers) vom 7. Juni 1993 ist der individuelle Anspruch auf Korrektur der bestehenden Senioritätsliste ausgeschlossen.

Volltext bei lexetius.com

8
von
9
BAG, 21.11.2002 - 6 AZR 53/01

Umfang der Freistellung einer Frauenvertreterin

1. Die Regelung des § 13 Abs. 1 Satz 2 FG, nach der eine Frauenvertreterin im erforderlichen Umfang von ihren übrigen dienstlichen Aufgaben freizustellen ist, läßt es nicht zu, den jeweiligen Freistellungsbedarf nach abstrakten Merkmalen oder in Anlehnung an Freistellungsstaffeln vergleichbarer gesetzlicher Regelungen zu bestimmen.

2. Die Entscheidung der Frauenvertreterin über den Umfang ihrer Freistellung für die Erledigung der ihr durch das FG zugewiesenen Aufgaben unterliegt einer eingeschränkten gerichtlichen Kontrolle.

Volltext bei lexetius.com

9
von
9
BAG, 27.09.2001 - 6 AZR 140/00

Gastspielvertrag - § 20 NV-Solo

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Bühnenschiedsgerichte zu Recht festgestellt haben, daß auf das Dienstverhältnis der Parteien der Normalvertrag Solo und der Tarifvertrag über die Mitteilungspflicht uneingeschränkt anwendbar sind.

Volltext bei lexetius.com

Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht