Rechtsprechung zu § 67 ArbGG
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BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 44/04
Urlaubskassenverfahren des Baugewerbes - betrieblicher Geltungsbereich
1. Eine in der Berufungsinstanz erhobene Widerklage, die sich auf neues Vorbringen stützt, ist nur zulässig, wenn die Berücksichtigung der neuen Tatsachen nach § 67 ArbGG zugelassen ist.
2. Bis zum 31. Dezember 2003 waren nach § 1 AEntG die das Urlaubskassenverfahren regelnden allgemeinverbindlichen Tarifverträge des Baugewerbes auf Arbeitsverhältnisse entsandter Arbeitnehmer anwendbar, soweit in einem Betrieb oder in einer selbständigen Betriebsabteilung i. S. d. § 211 Abs. 1 SGB III zumindest überwiegend baugewerbliche Leistungen erbracht wurden. Zusätzlich mussten die Voraussetzungen des Geltungsbereichs der Tarifverträge des Baugewerbes erfüllt sein. Mit der zum 1. Januar 2004 in Kraft getretenen Neuregelung ist die Erweiterung des Betriebsbegriffs im AEntG entfallen. § 1 Abs. 1 Satz 1 AEntG verweist jetzt auf den im fachlichen Geltungsbereich der allgemeinverbindlichen Tarifverträge verwandten Betriebsbegriff.
3. Die Erstreckung nach § 1 Abs. 1 AEntG findet nur statt, soweit die Tarifverträge für allgemeinverbindlich erklärt sind. Fällt ein Betrieb unter den betrieblichen Geltungsbereich der am 17. Januar 2000 mit Wirkung vom 1. Juni 1999 eingeführten Einschränkungen der Allgemeinverbindlichkeit, ist das Urlaubskassenverfahren auf Arbeitsverhältnisse der dem Betrieb zuzuordnenden Arbeitnehmer nicht anwendbar.
4. Die im Anhang der Allgemeinverbindlicherklärung enthaltene Einschränkung der Allgemeinverbindlichkeit für Betriebe der Metallindustrie stellt allein auf die fachliche Ausrichtung von Betrieben, nicht auf die selbständiger Betriebsabteilungen ab.
5. Die Vorschrift des § 1 Abs. 4 AEntG ist zum 1. Januar 2004 aufgehoben worden. Sie kann auch für Zeiträume davor nicht mehr angewandt werden.
6. Die Eintragung einer Zweigniederlassung in das Handelsregister begründet nach § 15 Abs. 3 HGB ein Vertrauen Dritter dahingehend, dass die Niederlassung tatsächlich selbständig geführt wird.
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BAG, 25.04.2007 - 6 AZR 436/05
Die Restitutionsklage nach § 580 Nr. 7 Buchst. b ZPO ist nur statthaft, wenn das Gericht die Urkunde in dem früheren Verfahren bei der Urteilsfindung hätte berücksichtigen müssen, wenn sie ihm vorgelegt worden wäre. Ist die Berufung wegen nicht ordnungsgemäßer Begründung unzulässig, kann eine nach Ablauf der Berufungsbegründungsfrist errichtete Urkunde im laufenden Berufungsverfahren nicht mehr berücksichtigt werden.
Unzulässigkeit der Berufung - Restitutionsgründe
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BAG, 15.02.2005 - 9 AZN 892/04
Nichtzulassungsbeschwerde; Berufungsverfahren
Eine ihrer Bezeichnung nach auf Divergenz gestützte Nichtzulassungsbeschwerde ist auch unter dem Gesichtspunkt grundsätzlicher Bedeutung zu überprüfen, soweit in der Beschwerdebegründung die Voraussetzungen einer Grundsatzbeschwerde dargelegt sind.
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BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 620/03
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin gegenüber dem Beklagten für das Jahr 1999 verpflichtet ist, im Rahmen des Urlaubskassenverfahrens des Baugewerbes Auskünfte zu erteilen und Beiträge zu leisten.
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BAG, 25.01.2005 - 9 AZR 621/03
Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft - tschechischer Bauarbeitgeber
Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Klägerin für das Jahr 1999 verpflichtet war, am Urlaubskassenverfahren der Bauwirtschaft teilzunehmen und dafür dem Beklagten Auskünfte zu erteilen und Beiträge zu leisten.
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BAG, 23.06.2005 - 2 AZR 193/04
Kündigung - Betriebsratsanhörung
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer Kündigung während der ersten sechs Monate des Arbeitsverhältnisses, in der Revisionsinstanz nur noch über die Frage einer ordnungsgemäßen Betriebsratsanhörung.
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BAG, 27.09.2007 - 8 AZR 941/06
Betriebsübergang: Betrieb und Teilbetrieb bei einer Müllsortieranlage - Vermeidung eines Betriebsübergangs oder Umgehung seiner Rechtsfolgen
1. Bei einem im Zweischichtbetrieb organisierten Dienstleistungsunternehmen, das Müll sortiert, führt die Neuvergabe des Sortierauftrags für die bisher in einer Schicht anfallende Müllmenge nicht zu einem Betriebsübergang auf den neuen Sortierdienstleister.
2. Für die Annahme eines Betriebsteilübergangs müssen besondere Voraussetzungen vorliegen.
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BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 78/05
Anrechnung von Vordienstzeiten
Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe des dem Kläger zustehenden Insolvenzsicherungsanspruchs. Während der beklagte Pensions-Sicherungs-Verein bei der ratierlichen Berechnung nach § 7 Abs. 2 Satz 3 iVm. § 2 BetrAVG eine Betriebszugehörigkeit vom 1. November 1967 bis zum 30. Juni 1994 ...
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BAG, 16.03.2000 - 2 AZR 828/98
Anrechnung einer Vorbeschäftigung auf die Wartezeit - Beteiligung des Personalrats bei Probezeitkündigung nach dem Personalvertretungsgesetz Sachsen-Anhalt
Die gemäß § 67 Abs. 2 PersVG ST vor einer Beendigung des Arbeitsverhältnisses während der Probezeit gebotene Anhörung des Personalrats ist gemäß § 108 Abs. 2 BPersVG Wirksamkeitsvoraussetzung für eine entsprechende Kündigung.
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BAG, 05.04.2001 - 2 AZR 159/00
Außerordentliche Kündigung
Auch vor Beginn des Arbeitsverhältnisses liegende, dem Arbeitgeber bei der Einstellung nicht bekannte Umstände oder Ereignisse können das Vertrauen des Arbeitgebers in die Zuverlässigkeit und Redlichkeit des Arbeitnehmers zerstören und deshalb einen wichtigen Grund zur außerordentlichen Kündigung darstellen (vgl BAG 17. August 1972 - 2 AZR 415/ 71 - BAGE 24, 401).
