Rechtsprechung zu § 81 ArbGG
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BAG, 05.12.2007 - 7 ABR 72/06

Anwendbarkeit des Betriebsverfassungsgesetzes auf ein von einem Mitglied des Diakonischen Werkes betriebenes Krankenhaus - Nebenintervention im Beschlussverfahren

1. Das Betriebsverfassungsgesetz findet keine Anwendung auf Religionsgemeinschaften und die ihnen zugeordneten karitativen und erzieherischen Einrichtungen. Die Zuordnung iSd. § 118 Abs. 2 BetrVG setzt eine institutionelle Verbindung zwischen der Kirche und der Einrichtung voraus, auf Grund derer die Kirche über ein Mindestmaß an Einflussmöglichkeiten verfügt, um auf Dauer eine Übereinstimmung der religiösen Betätigung der Einrichtung mit kirchlichen Vorstellungen gewährleisten zu können.

2. Das erforderliche Mindestmaß an Einflussmöglichkeiten der Evangelischen Kirche auf die religiöse Tätigkeit in der Einrichtung wird nicht allein durch die Mitgliedschaft der Einrichtung oder ihres Rechtsträgers im Diakonischen Werk der Evangelischen Kirche begründet. Dies ist nur der Fall, wenn das Diakonische Werk seinerseits über entsprechende Einflussmöglichkeiten gegenüber der Einrichtung oder ihrem Rechtsträger verfügt.

3. Die Heranziehung der Vorschriften der ZPO über die Nebenintervention ist im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren nach § 2a Abs. 1 Nr. 1 ArbGG durch die Verfahrensregelungen in § 81, § 83 Abs. 1 Satz 2, Abs. 3 ArbGG ausgeschlossen.

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BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06

Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit

Das rechtliche Interesse für den Antrag eines einzelnen Arbeitgebers, die tarifliche Unzuständigkeit einer Gewerkschaft festzustellen, setzt voraus, dass die Gewerkschaft gegenüber dem Antragsteller Befugnisse wahrnimmt oder wahrzunehmen beabsichtigt, für die es ihrer Tarifzuständigkeit bedarf.

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BAG, 28.08.2003 - 2 ABR 48/02

Tendenzbetrieb - Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 BetrVG

1. Die Kündigung eines als Tendenzträger beschäftigten Betriebsratsmitglieds aus tendenzbezogenen Gründen bedarf nicht der Zustimmung des Betriebsrats nach § 103 Abs. 1 BetrVG. Der Betriebsrat ist nur nach § 102 BetrVG anzuhören.

2. Eine von einer politischen Partei getragene politische Stiftung ist auf Grund der von ihr verfolgten allgemeinen politischen Zielsetzung grundsätzlich als ein Tendenzunternehmen i. S. d. § 118 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BetrVG anzusehen.

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BAG, 20.05.2008 - 1 ABR 19/07

Antragsbefugnis im Beschlussverfahren

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Regelung von Ruhepausen bei sog. Flugumläufen.

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BAG, 12.11.2002 - 1 ABR 60/01

Mitbestimmung beim Einsatz von DRK-Mitgliedern auf Krankenkraftwagen

1. Auch im Beschlußverfahren steht die Rücknahme eines von mehreren Anträgen in erster Instanz der neuerlichen Antragstellung in zweiter Instanz grundsätzlich nicht entgegen.

2. Beim ehrenamtlichen Einsatz von Mitgliedern des Deutschen Roten Kreuzes auf Krankenkraftwagen im Rahmen des von einem DRK-Kreisverband betriebenen Rettungsdienstes hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht nach § 99 Abs. 1 BetrVG.

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BAG, 28.03.2000 - 1 ABR 17/99

Freistellung während der Kündigungsfrist - keine mitbestimmungspflichtige Versetzung

Werden einem Arbeitnehmer - zB durch Freistellung während der Kündigungsfrist - die bisherigen Arbeitsaufgaben entzogen, ohne daß neue Tätigkeiten an deren Stelle treten, liegt keine Versetzung iSv § 95 Abs. 3 Satz 1 BetrVG vor.

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BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 14/07

Versetzung - Feststellungsinteresse

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über Mitbestimmungsrechte des Betriebsrats bei der Änderung einer generellen Vertretungsregelung.

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BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 7.07

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BVerwG, 10.01.2008 - 6 P 9.07

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BAG, 16.01.2007 - 1 ABR 16/06

Versetzung - Gegenstand des Zustimmungsersetzungsverfahrens

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung von 28 Arbeitnehmern.

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