Rechtsprechung zu § 85 ArbGG
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BVerwG, 14.04.2008 - 6 P 6.08

Personalratswahl beim Bundesnachrichtendienst; einstweilige Verfügung.

Für den Erlass einer einstweiligen Verfügung, die auf Abbruch des Verfahrens einer Personalratswahl beim Bundesnachrichtendienst gerichtet ist, fehlt es am Verfügungsgrund.

BPersVG §§ 83, 86; ArbGG § 85 Abs. 2

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BVerwG, 22.03.2006 - 6 PB 5.06

Gründe: Die vom Antragsteller so genannte außerordentliche Beschwerde ist unzulässig, weil das Gesetz sie nicht vorsieht. Wie das Bundesarbeitsgericht in Anwendung der - hier gemäß § 78 Abs. 2 SAPersVG entsprechend anwendbaren - Vorschriften des Arbeitsgerichtsgesetzes bereits entschieden hat, ist ...

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BAG, 25.08.2004 - 1 AZB 41/03

Bestimmtheit eines Unterlassungstitels

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Berechtigung eines Ordnungsgelds.

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BAG, 02.06.2008 - 3 AZB 24/08

Zwangsvollstreckung im Beschlussverfahren

Gründe: I. Die Verfahrensbeteiligten streiten über die Festsetzung eines Ordnungsgeldes.

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BAG, 19.02.2008 - 1 ABR 86/06

Abwehr der Vollstreckung aus gerichtlichem Vergleich

Die Kündigung einer nicht erzwingbaren, auf Dauer angelegten Vereinbarung der Betriebsparteien ist nicht deshalb ausgeschlossen, weil sie zur Beendigung eines arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahrens in einem gerichtlichen Vergleich geschlossen wurde.

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BAG, 28.02.2003 - 1 AZB 53/02

Rechtsbeschwerde im Rahmen des Beschlußverfahrens

Seit der zum 1. Januar 2002 in Kraft getretenen Änderung des Beschwerderechts kann das Landesarbeitsgericht auch im arbeitsgerichtlichen Beschlußverfahren die Rechtsbeschwerde gegen verfahrensbegleitende Beschlüsse jedenfalls dann zulassen, wenn es als Rechtsmittelgericht über eine sofortige Beschwerde nach § 78 ArbGG i. V. m. § 83 Abs. 5 ArbGG entscheidet.

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BAG, 18.03.2008 - 1 ABR 3/07

Vollstreckungsabwehr bei Verlust der Betriebsidentität

Die Zusammenfassung von Betrieben nach § 3 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. b BetrVG führt für sich allein nicht zum Verlust der betriebsverfassungsrechtlichen Identität der zusammengefassten Einheiten. Bestehende Betriebsvereinbarungen und Vollstreckungstitel gelten im fingierten Einheitsbetrieb beschränkt auf ihren bisherigen Wirkungsbereich weiter.

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BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 38/05

Vergütungsordnung im Gemeinschaftsbetrieb

Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Eingruppierung des - einzigen - Arbeitnehmers der Arbeitgeberin.

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BAG, 12.12.2006 - 1 ABR 13/06

Mitbestimmung bei Eingruppierung

Der Betriebsrat hat nach § 99 Abs. 1 Satz 1 BetrVG ein Mitbeurteilungsrecht bei der Frage, ob ein bislang außertariflich vergüteter Angestellter nach einer Versetzung weiterhin außertariflich eingruppiert ist oder nunmehr unter eine tarifliche Vergütungsordnung fällt.

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BAG, 26.10.2004 - 1 ABR 37/03

Mitbestimmung bei Umgruppierung

1. Unterlässt der Arbeitgeber eine betriebsverfassungsrechtlich gebotene Ein- oder Umgruppierung, so kann der Betriebsrat zur Sicherung seiner Mitbestimmungsrechte verlangen, dem Arbeitgeber die Ein- oder Umgruppierung aufzugeben und ihn sodann zur Einholung seiner Zustimmung sowie bei deren Verweigerung zur Einleitung des arbeitsgerichtlichen Zustimmungsersetzungsverfahrens zu verpflichten.

2. Eine mitbestimmungspflichtige Umgruppierung liegt auch vor, wenn der Arbeitgeber auf Grund einer Prüfung zu dem Ergebnis gelangt, dass der Arbeitnehmer nicht mehr in einer der Gehaltsgruppen der maßgeblichen Vergütungsordnung einzugruppieren ist, weil seine Tätigkeit höherwertige Qualifikationsmerkmale als die höchste Vergütungsgruppe aufweist.

3. Wächst ein Arbeitnehmer aus einer tariflichen Vergütungsordnung heraus und besteht ein gestuftes außertarifliches Vergütungssystem, so ist eine Umgruppierung erst mit der Eingruppierung in die außertarifliche Vergütungsordnung vollständig vorgenommen.

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