Rechtsprechung zu § 9 ArbGG
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BAG, 16.11.2005 - 7 AZR 81/05

Befristung - Mitwirkung an einem Forschungsprojekt

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit der Befristung ihres Arbeitsverhältnisses.

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BAG, 16.01.2008 - 7 AZR 1090/06

Zulässigkeit der Revision - Versäumung der Revisionsfrist - Wiedereinsetzung in den vorigen Stand

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob ihr Arbeitsverhältnis am 31. Juli 2005 geendet hat.

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BAG, 16.12.2004 - 2 AZR 611/03

Berufungsfrist, Wiedereinsetzung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer ordentlichen, verhaltensbedingten Kündigung, in der Revisionsinstanz allerdings nur über die Frage der fristgerechten Berufungseinlegung.

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BAG, 16.04.2003 - 7 ABR 27/02

Schwerbehindertenvertretung - Rehabilitanden

Die Schwerbehindertenvertretung hat in Einrichtungen der beruflichen Rehabilitation nach § 95 SGB IX auch die Interessen schwerbehinderter Rehabilitanden wahrzunehmen. § 36 SGB IX steht dem nicht entgegen.

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BAG, 14.11.2001 - 7 AZR 576/00

Arzt im Praktikum

Die Laufzeit eines Vertrags über die Tätigkeit eines Arztes im Praktikum ist auf die Höchstgrenze des § 57c Abs. 2 Satz 2 HRG nicht anzurechnen.

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BAG, 29.03.2006 - 3 AZB 69/05

Einigungsgebühr

Gründe: I. Die Beteiligten des Rechtsbeschwerdeverfahrens streiten darüber, ob dem Antragsteller als ehemaligem Prozessbevollmächtigten der Antragsgegnerin eine Einigungsgebühr zusteht.

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BGH, 02.05.2002 - V ZB 36/01

a) Für die gemäß § 45 Abs. 1 WEG befristeten Rechtsmittel in Wohnungseigentumssachen ergibt sich unmittelbar aus der Verfassung das Erfordernis einer Rechtsmittelbelehrung.

b) Zu belehren ist in schriftlicher Form über das Rechtsmittel selbst, über einzuhaltende Form- und Fristerfordernisse sowie über die Gerichte, bei denen das Rechtsmittel einzulegen ist.

c) Unterbleibt die erforderliche Rechtsmittelbelehrung in Wohnungseigentumssachen, so steht dies weder der Wirksamkeit der gerichtlichen Entscheidung noch dem Beginn des Laufs der Rechtsmittelfrist entgegen.

d) Ist der Belehrungsmangel im Einzelfall für das Versäumen der Rechtsmittelfrist ursächlich geworden, so ist bei Prüfung der Wiedereinsetzung in den vorigen Stand fehlendes Verschulden des Rechtsmittelführers - entsprechend dem Rechtsgedanken aus § 44 Satz 2 StPO - unwiderlegbar zu vermuten.

WEG § 45 Abs. 1; FGG § 22 Abs. 2

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BAG, 17.02.2000 - 2 AZR 350/99

Urteil ohne Gründe

Eine Überschreitung der fünfmonatigen Frist zur vollständigen Niederlegung von Tatbestand und Entscheidungsgründen liegt auch dann vor, wenn der letzte Tag der Fünfmonatsfrist auf einen Sonnabend, Sonntag oder Feiertag fällt und das vollständig abgefaßte Urteil erst am darauffolgenden Werktag von den Richtern unterschrieben der Geschäftsstelle übergeben wird.

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BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06

Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland

Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt.

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BAG, 25.04.2006 - 3 AZR 50/05

Betriebsrentenanpassung nach Ausgliederung

Tatbestand: Die Parteien streiten über Betriebsrentenanpassungen.

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