Rechtsprechung zu § 9 ArbGG
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BAG, 20.12.2006 - 5 AZB 35/06

Sofortige Beschwerde wegen verspäteter Absetzung des Berufungsurteils

Das Berufungsurteil eines Landesarbeitsgerichts ist iSv. § 72b Abs. 1 ArbGG vollständig abgefasst, wenn es den formalen Anforderungen der §§ 313 bis 313b ZPO, § 69 ArbGG entspricht. Genügen die tatsächlich vorhandenen Entscheidungsgründe nicht den inhaltlichen Mindestanforderungen des § 547 Nr. 6 ZPO, kann dieser Mangel nicht mit der sofortigen Beschwerde nach § 72b ArbGG geltend gemacht werden.

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BAG, 02.03.2006 - 2 AZR 53/05

Außerordentliche Kündigung

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Wirksamkeit einer außerordentlichen fristlosen Kündigung.

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BAG, 17.03.2005 - 8 AZR 179/04

Eingruppierung eines Kfz-Mechanikers in Nordrhein-Westfalen

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifgerechte Eingruppierung und Vergütung des Klägers ab 1. April 2002.

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BAG, 12.01.2005 - 5 AZR 144/04

Vergütungshöhe in einem von den Vertragsparteien als freies Mitarbeiterverhältnis geführten Arbeitsverhältnis

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Höhe der Vergütung für geleistete Arbeit.

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BAG, 24.11.2004 - 10 AZR 169/04

Baugewerbe - Auskunftsklage

Wird eine Klage auf Erteilung von Auskünften verbunden mit einem Antrag gem. § 61 Abs. 2 ArbGG auf Entschädigung für den Fall der nicht fristgemäßen Erteilung der Auskunft, ist ein gleichzeitig für den Fall der fristgemäß erteilten Auskunft gestellter unbestimmter Antrag auf die Leistung, die sich aus der Auskunft ergibt, unzulässig.

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BAG, 20.10.2004 - 5 AZB 37/04

Berufungsbegründungsfrist - Verlängerung

Ein erheblicher Grund zur Verlängerung der Berufungsbegründungsfrist liegt regelmäßig vor, wenn der Prozessbevollmächtigte eine besonders starke Arbeitsbelastung geltend macht.

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BAG, 20.01.2004 - 9 AZR 393/03

Paritätische Kommissionen für Verbesserungsvorschläge

1. Die Betriebsparteien dürfen zur verbindlichen Beurteilung eingereichter Verbesserungsvorschläge paritätische Kommissionen einrichten. Die mit Mehrheit getroffenen tatsächlichen Feststellungen und Bewertungen dieser Kommissionen sind nur beschränkt gerichtlich überprüfbar: Inhaltlich ist zu überprüfen, ob das Ergebnis offenbar unrichtig ist. Verfahrensmäßig ist zu überprüfen, ob die Feststellungen grob unbillig zustande gekommen sind oder ob Verstöße gegen die zugrunde liegende Betriebsvereinbarung das Ergebnis beeinflusst haben können.

2. Verfahrensmäßig grob unbillig und daher unverbindlich ist eine Entscheidung auch dann, wenn sie nur lückenhaft begründet ist. Das ist sie, wenn selbst der Fachmann das Ergebnis aus dem Zusammenhang nicht überprüfen kann oder nicht nachvollziehbar ist, welche Tatsachenfeststellungen die Kommission getroffen hat.

3. Verfahrensverstöße führen dazu, dass gerichtlich in vollem Umfange zu prüfen ist, ob ein Arbeitnehmer einen Anspruch auf Vergütung für seinen Verbesserungsvorschlag hat oder nicht. Eine Zurückverweisung an die paritätische Kommission kommt regelmäßig nicht in Betracht.

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BVerfG, 30.06.2003 - 1 BvR 2022/02

Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die Frage, ob ein fachgerichtliches Verfahren über eine Schadensersatzklage eines Arbeitgebers gegen einen früheren Arbeitnehmer gemäß § ...

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BAG, 04.06.2003 - 10 AZR 586/02

Masseunzulänglichkeit - Insolvenz - Neumasseverbindlichkeiten

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob der Kläger einen Gehaltsanspruch im massearmen Insolvenzverfahren mit einem Zahlungsantrag verfolgen kann.

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BAG, 16.04.2003 - 4 AZR 367/02

Revisionsbegründung vor Zustellung des Berufungsurteils

1. Eine Revisionsbegründung ist nicht schon deshalb unzulässig, weil sie vor der Zustellung des Berufungsurteils erstellt worden ist.

2. Auch eine vor Zustellung des Berufungsurteils erstellte Revisionsbegründung muß aber eine hinreichende Auseinandersetzung mit den Urteilsgründen des angefochtenen Urteils enthalten, für die sich aus dem Prozeßablauf, insbesondere aus der mündlichen Verhandlung hinreichend verläßliche Anhaltspunkte ergeben können.

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