Rechtsprechung zu § 92 ArbGG
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BVerwG, 25.02.2005 - 6 PB 9.04
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Neuregelung der Grundsatzzulassung; intertemporales Prozessrecht.
Ist die Entscheidung des Beschwerdegerichts vor dem 1. Januar 2005 verkündet oder zugestellt worden und lief zu diesem Zeitpunkt die Frist für die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde noch, so sind die - namentlich in Bezug auf die Statthaftigkeit der Grundsatzrüge - günstigeren Bestimmungen in Art. 7 des Anhörungsrügengesetzes vom 9. Dezember 2004, BGBl I S. 3220, anzuwenden.
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BVerwG, 20.11.2003 - 6 PB 8.03
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs.
Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren kann die Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde nicht auf einen Verfahrensverstoß gestützt werden. Das gilt auch für die Rüge der Verletzung rechtlichen Gehörs (wie Beschluss vom 23. August 1989 BVerwG 6 PB 10. 89 Buchholz 250 § 83 BPersVG Nr. 49).
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BVerwG, 22.08.2005 - 6 PB 5.05
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage.
Eine personalvertretungsrechtliche Rechtsfrage hat keine grundsätzliche Bedeutung, wenn ihre Klärung nur eine geringe Anzahl von Dienststellen vorübergehend betrifft.
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BVerwG, 10.07.2008 - 6 PB 10.08
Gehörsrüge wegen Überraschungsentscheidung; Rechtsgespräch im Anhörungstermin.
Wird die Gehörsrüge auf den Gesichtspunkt der Überraschungsentscheidung wegen Verletzung der gerichtlichen Hinweispflicht gemäß § 139 Abs. 2 ZPO gestützt, so muss in der Beschwerdebegründung auf den Inhalt des Rechtsgesprächs im Anhörungstermin des Oberverwaltungsgerichts in der Weise eingegangen werden, dass das Rechtsbeschwerdegericht beurteilen kann, ob die geltend gemachte Gehörsverletzung vorliegt.
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BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 15.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; vergleichbare Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze.
Die bloße Vergleichbarkeit der Regelungsinhalte unterschiedlicher Normen reicht für die Annahme einer rechtserheblichen Divergenz nicht aus.
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BVerwG, 28.01.2004 - 6 PB 10.03
Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Rechtsbeschwerde; Divergenz; inhaltsgleiche Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze.
Eine die Rechtsbeschwerde eröffnende Divergenz liegt auch vor, wenn die Entscheidungen mit den einander widersprechenden Rechtssätzen zu inhaltsgleichen Vorschriften verschiedener Personalvertretungsgesetze ergangen sind.
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BVerwG, 15.10.2002 - 6 PB 7.02
Außerordentliche Kündigung eines Personalratsmitglieds; gerichtliche Ersetzung der Zustimmung des Personalrats; Divergenz; Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts
Übernimmt ein Oberverwaltungsgericht in einem Verfahren nach § 108 Abs. 1 Satz 2 BPersVG Rechtssätze aus der aktuellen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts zur außerordentlichen Kündigung von Arbeitnehmern, so liegt eine zur Zulassung der Rechtsbeschwerde führende Divergenz auch dann nicht vor, wenn ein anderes Oberverwaltungsgericht sich auf Rechtssätze aus der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts gestützt hat, die dieses mittlerweile aufgegeben hat.
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BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06
Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde
Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es einer eigenständigen Revisions- oder Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist auch dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen des § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO bzw. des § 94 Abs. 2 ArbGG entspricht. Hierfür genügt gem. § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.
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BVerwG, 19.12.2006 - 6 PB 12.06
Gruppenbezogene Zusammensetzung des Personalrats; regelmäßige Personalstärke in den Gruppen; erfolgreiche Anfechtung einer Personalratswahl in der Gruppe der Angestellten; Freibeweis zur Beurteilung einer Gehörsrüge.
1. Bei der zur Ermittlung der regelmäßigen Personalstärke in den Gruppen vom Wahlvorstand anzustellenden Prognose ist Ausgangspunkt die tatsächliche Personalstärke im Zeitpunkt des Wahlausschreibens, welche anhand eines Rückblicks auf die bisherige personelle Stärke der Dienststelle sowie einer Einschätzung der zukünftigen Entwicklung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren ist.
2. Die Verwaltungsgerichte können eine im Jahre 2004 durchgeführte Personalratswahl in der Gruppe der Angestellten noch für ungültig erklären, nachdem der Gesetzgeber mit Wirkung vom 1. Oktober 2005 die bisherigen Gruppen der Arbeiter und Angestellten abgeschafft und durch die einheitliche Gruppe der Arbeitnehmer ersetzt hat.
3. Die zur Beurteilung einer Gehörsrüge erforderlichen tatsächlichen Feststellungen werden durch das Rechtsbeschwerdegericht im Wege des Freibeweises getroffen.
SBG § 51; BPersVG §§ 16, 17; ArbGG § 72 Abs. 2 Nr. 3
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