Rechtsprechung zu § 93 ArbGG
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BAG, 26.04.2005 - 1 ABR 1/04
Mitbestimmung bei Ausgleich für Nachtarbeit
1. Enthält im arbeitsgerichtlichen Beschlussverfahren der Beschluss des Landesarbeitsgerichts keine Sachverhaltsfeststellungen, so führt dies regelmäßig zu seiner Aufhebung und zur Zurückverweisung der Sache. Eine Ausnahme gilt, wenn für das Bundesarbeitsgericht der Streitstoff, über den das Landesarbeitsgericht entschieden hat, zuverlässig feststellbar ist.
2. Der Betriebsrat hat bei der Ausgestaltung des vom Arbeitgeber gemäß § 6 Abs. 5 ArbZG geschuldeten Ausgleichs für Nachtarbeit nach § 87 Abs. 1 Nr. 7 BetrVG mitzubestimmen. Dieses Mitbestimmungsrecht entfällt nur dann, wenn der Tarifvertrag eine abschließende Ausgleichsregelung i. S. v. § 6 Abs. 5 ArbZG enthält.
3. Eine tarifliche Regelung, die sich darin erschöpft, den Anspruch auf Nachtarbeitszuschlag auszuschließen, ist keine Ausgleichsregelung i. S. d. § 6 Abs. 5 ArbZG. In diesem Fall reduziert sich die gesetzlich eröffnete Wahlmöglichkeit auf die Gewährung von Freizeitausgleich. Bei dessen Ausgestaltung hat der Betriebsrat mitzubestimmen.
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BVerwG, 27.01.2004 - 6 P 9.03
Freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats; Unterkunft am Sitz der obersten Dienstbehörde; Trennungsübernachtungsgeld; Steuern und Sozialabgaben.
Müssen freigestellte Mitglieder des Hauptpersonalrats, die am Sitz der obersten Dienstbehörde eine zweite Unterkunft genommen haben, für das ihnen bewilligte Trennungsübernachtungsgeld Steuern und Sozialabgaben entrichten, so ist die Dienststelle zum Ausgleich der dadurch entstandenen Mehrbelastung verpflichtet.
BPersVG §§ 8, 44
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BVerwG, 07.01.2003 - 6 P 7.02
Personalvertretungsrechtliches Beschlussverfahren; örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts; Prüfungssperre in der Rechtsmittelinstanz; Personalvertretung in militärischen Dienststellen; Mindestzahl von Zivilbeschäftigten.
1. Im personalvertretungsrechtlichen Beschlussverfahren wird in der Rechtsmittelinstanz die örtliche Zuständigkeit des Verwaltungsgerichts auch dann nicht überprüft, wenn dieses darüber verfahrensfehlerhaft nicht vorab entschieden hat.
2. In militärischen Dienststellen und Einrichtungen gemäß § 49 Abs. 1 Satz 1 SBG, denen nicht in der Regel mindestens fünf wahlberechtigte Zivilbeschäftigte angehören, werden Personalvertretungen nicht gewählt.
ArbGG § 48; BPersVG § 12; SBG § 50
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BVerwG, 28.08.2008 - 6 P 12.07
Mitbestimmung des Personalrats bei der Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit; Bestellung von Lehrkräften an Mittelschulen zu Fachberatern.
Werden Lehrkräfte an Mittelschulen mit der Befähigung für zwei Fächer, deren Eingruppierung sich nach den Sächsischen Lehrer-Richtlinien richtet und die bislang in der Vergütungsgruppe III eingruppiert sind, zu Fachberatern bestellt, so ist dies als Übertragung einer höher zu bewertenden Tätigkeit mitbestimmungspflichtig.
SächsPersVG § 80 Abs. 1 Satz 1 Nr. 2
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BVerwG, 08.07.2008 - 6 P 14.07
Weiterbeschäftigung des Jugendvertreters; Antrag auf Auflösung des Arbeitsverhältnisses; hauptamtlicher Vizepräsident einer Hochschule; Anschlussrechtsbeschwerde des Personalrats.
1. Der hauptamtliche Vizepräsident einer staatlichen Hochschule in Niedersachsen ist zur Antragstellung nach § 9 Abs. 4 Satz 1 BPersVG befugt, wenn ihm die Kompetenz zur Entscheidung in Personalangelegenheiten von Arbeitnehmern übertragen ist; eine Kompetenz zur ständigen Vertretung des Präsidenten steht ihm nicht zu.
2. Eine Anschlussrechtsbeschwerde des im Verfahren nach § 9 Abs. 4 BPersVG beteiligten Personalrats, mit welcher er die Rechtsbeschwerde des Jugendvertreters unterstützt, ist unzulässig.
BPersVG § 9; NHG § 37, 38; ZPO § 554
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BVerwG, 07.07.2008 - 6 P 13.07
Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens; Topfwirtschaft; Ausschluss der Mitbestimmung.
Die Mitbestimmung bei der Übertragung eines Referatsleiterdienstpostens an eine Beamtin der Besoldungsgruppe A 15 bzw. eine Angestellte in vergleichbarer tariflicher Entgeltgruppe ist gemäß § 77 Abs. 1 Satz 2 BPersVG auch unter den Bedingungen der "Topfwirtschaft" ausgeschlossen.
BPersVG §§ 75, 76, 77
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BAG, 15.04.2008 - 1 ABR 44/07
Feststellungsinteresse im Beschlussverfahren
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über Beteiligungs- und Auskunftsrechte im Zusammenhang mit Schulungs- und Fortbildungsmaßnahmen.
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BAG, 20.02.2008 - 7 ABR 9/07
Auszubildendenvertreter - Begründung und Auflösung eines Arbeitsverhältnisses
Gründe: A. Die Beteiligten streiten darüber, ob zwischen der antragstellenden Arbeitgeberin und der Beteiligten zu 2) als Mitglied einer durch Tarifvertrag errichteten Auszubildendenvertretung ein Arbeitsverhältnis entstanden ist und ggf. über dessen Auflösung.
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BVerwG, 21.01.2008 - 6 P 16.07
Wahl von Personalvertretungen durch Soldaten; Soldaten in der Bundeswehrverwaltung; Kontaktsoldaten.
1. Soldaten in Dienststellen der Bundeswehrverwaltung wählen die dortigen Personalvertretungen mit.
2. Ob das Unterstützungspersonal der Auskunfts- und Beratungsstellen bei den Kreiswehrersatzämtern ("Kontaktsoldaten") an den dortigen Personalratswahlen teilnimmt, beurteilt sich nach der Dauer ihrer Kommandierung (§ 3 Abs. 1 Satz 2 SBG bzw. § 13 Abs. 2 Satz 1 und 3 BPersVG).
SBG §§ 2, 3, 48, 49, 51; BPersVG §§ 1, 13
