Rechtsprechung zu § 94 ArbGG
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BAG, 08.05.2008 - 1 ABR 56/06
Rechtsmittelbegründung nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde
Nach erfolgreicher Nichtzulassungsbeschwerde bedarf es einer eigenständigen Revisions- oder Rechtsbeschwerdebegründung innerhalb der zweimonatigen Begründungsfrist auch dann, wenn schon die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde den Anforderungen des § 72 Abs. 5 ArbGG iVm. § 551 Abs. 3 Satz 1 ZPO bzw. des § 94 Abs. 2 ArbGG entspricht. Hierfür genügt gem. § 551 Abs. 3 Satz 2 ZPO eine ausdrückliche Bezugnahme auf die Begründung der Nichtzulassungsbeschwerde.
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BVerwG, 26.01.2000 - 6 P 2.99
Personalvertretungsrecht; Sozialhilferecht; Prozeßrecht
Auslegung des Antrages; Heranziehung von Sozialhilfeempfängern zu zusätzlicher und gemeinnütziger Arbeit; Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer angemessenen Entschädigung für Mehraufwendungen; Beschäftigtenbegriff; Personen, die überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden; Allzuständigkeit des Personalrats
Personen, die als Sozialhilfeempfänger zusätzliche und gemeinnützige Arbeit leisten, sind auch dann, wenn sie Hilfe zum Lebensunterhalt zuzüglich einer Entschädigung nach § 19 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 1 Alternative 2 BSHG erhalten, nicht derjenigen Gruppe zuzurechnen, die überwiegend zu ihrer Heilung, Wiedereingewöhnung, sittlichen Besserung oder Erziehung beschäftigt werden.
Die Mitbestimmung des Personalrats aus Gründen der Allzuständigkeit nach § 51 Abs. 1 MBG SH greift schon bei der vorentscheidenden Maßnahme der Schaffung von Gelegenheit zu gemeinnütziger und zusätzlicher Arbeit, weil eine Mitbestimmung bei der späteren Heranziehung durch Bescheid nicht in Betracht kommt und eine Mitbestimmung beim Vollzug dieser Bescheide oftmals zu spät kommen würde.
ArbGG § 94 Abs. 2 Satz 1; BetrVG § 5 Abs. 2 Nr. 4; BPersVG § 4 Abs. 5 Nr. 2, § 104; BSHG § 18 Abs. 2, § 19 Abs. 2 und Abs. 3, § 20 Abs. 1 und Abs. 2; MBG SH § 2 Abs. 1 Nr. 2, § 3 Abs. 1, Abs. 2 Nr. 2, § 51 Abs. 1 Sätze 1 und 2; SchwbG § 7 Abs. 2 Nr. 3
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BAG, 15.11.2006 - 7 ABR 6/06
Rechtsbeschwerdebegründung
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Errichtung eines Wirtschaftsausschusses.
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BAG, 14.11.2006 - 1 ABR 4/06
Mitbestimmung bei elektronischem Datenverarbeitungssystem
1. Die Mitbestimmung nach § 87 Abs. 1 Nr. 6 BetrVG bei der Einführung eines elektronischen Datenverarbeitungssystems, das zur Verhaltens- und Leistungskontrolle bestimmt ist, obliegt gemäß § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG dem Gesamtbetriebsrat, wenn das System betriebsübergreifend eingeführt werden soll und eine unterschiedliche Ausgestaltung in den einzelnen Betrieben mit der einheitlichen Funktion des Systems nicht vereinbar wäre.
2. Die nach § 50 Abs. 1 Satz 1 BetrVG begründete originäre Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats zur Regelung einer mitbestimmungspflichtigen Angelegenheit ist nicht auf eine Rahmenkompetenz beschränkt. Eine einheitliche mitbestimmungspflichtige Angelegenheit kann nicht aufgespalten werden in Teile, die in die Zuständigkeit des Gesamtbetriebsrats fallen, und solche, für welche die örtlichen Betriebsräte zuständig sind.
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BAG, 29.02.2000 - 1 ABR 11/99
Mitbestimmung bei Versetzung eines Betriebsratsmitgliedes - Tendenzschutz
Gründe: A. Die Beteiligten streiten um die Zustimmung des Betriebsrats zur Versetzung der Betriebsratsvorsitzenden G.
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BAG, 14.02.2007 - 7 ABR 26/06
Konzernbetriebsrat - Konzernspitze im Ausland
Nach § 54 Abs. 1 Satz 1 BetrVG kann ein Konzernbetriebsrat nur errichtet werden, wenn das herrschende Unternehmen seinen Sitz im Inland hat oder über eine im Inland ansässige Teilkonzernspitze verfügt.
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BAG, 24.05.2006 - 7 ABR 40/05
Hauptschwerbehindertenvertretung - Wahl
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der am 4. Februar 2003 bei dem zu 9) beteiligten Bundesministerium durchgeführten Wahl der Hauptschwerbehindertenvertretung.
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BAG, 11.02.2004 - 7 ABR 33/03
Beschlussverfahren - Zulässigkeit der Rechtsbeschwerde
Gründe: I. Die Beteiligten streiten über die Wirksamkeit der Wahl freizustellender Betriebsratsmitglieder.
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BAG, 13.03.2007 - 1 ABR 24/06
Rechtliches Interesse an Entscheidung über Tarifzuständigkeit
Das rechtliche Interesse für den Antrag eines einzelnen Arbeitgebers, die tarifliche Unzuständigkeit einer Gewerkschaft festzustellen, setzt voraus, dass die Gewerkschaft gegenüber dem Antragsteller Befugnisse wahrnimmt oder wahrzunehmen beabsichtigt, für die es ihrer Tarifzuständigkeit bedarf.
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BAG, 26.07.2005 - 1 ABR 16/04
Streikzeiten in betrieblichem Zeiterfassungssystem
Gründe: A. Die Beteiligten streiten über die Behandlung streikbedingter Abwesenheitszeiten von Arbeitnehmern in einem betrieblichen Zeiterfassungssystem.
