Rechtsprechung zu § 1 ArbZG
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BFH, 19.09.2000 - 1 C 17.99

Wirtschaftsverwaltungsrecht; Arbeitszeitrecht

Rechtsschutzinteresse; Klagebefugnis; Feststellungsbescheid; Drittschutz; drittschützende Wirkung; öffentlich-rechtliches Arbeitszeitrecht; Sonn- und Feiertagsarbeit; Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen; Verlegbarkeit von Arbeiten auf Werktage; Arbeitsergebnisse; Misslingen von Arbeitsergebnissen; kontinuierliche Beschäftigung; diskontinuierliche Beschäftigung; Misslingensquote; Ursächlichkeit; Gottesdienstzeiten


1. Arbeitnehmer, die arbeitsvertragsrechtlich an Sonn- und Feiertagen beschäftigt werden dürfen, sind befugt, gegen eine auf Antrag des Unternehmens ergangene behördliche Feststellung zu klagen, dass eine Beschäftigung von Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen zulässig ist.

2. Einem Feststellungsbescheid nach § 13 Abs. 3 Nr. 1 ArbZG i. V. m. § 10 ArbZG darf keine Anordnung über die Beschäftigungszeit unter Berücksichtigung der für den öffentlichen Gottesdienst bestimmten Zeiten beigefügt werden.

3. Arbeitsergebnisse eines Produktionsbetriebes sind i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG misslungen, wenn sie zu dem vom Arbeitgeber vorgesehenen Zweck nicht brauchbar sind, weil ihre bestimmungsgemäße Verwendung ausgeschlossen oder wesentlich beeinträchtigt ist. Die Unterbrechung der Beschäftigung an Sonn- und Feiertagen muss ursächlich für eine je nach den betrieblichen Verhältnissen relevante Misslingensquote sein.

4. Nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG zulässige Sonn- und Feiertagsbeschäftigung setzt ihre Erforderlichkeit zur Verhütung des Misslingens von Arbeitsergebnissen voraus.

5. Sonn- und Feiertagsbeschäftigung ist nicht nach § 10 Abs. 1 Nr. 15 ArbZG zulässig, wenn sie der Produktionssteigerung oder der Verringerung der Produktionskosten dienen oder zumutbare Modernisierungsmaßnahmen entbehrlich machen soll.

ArbZG §§ 1, 9, 10 Abs. 1 Nr. 15, §§ 11, 13 Abs. 3; VwGO § 42 Abs. 2

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BAG, 24.02.2005 - 2 AZR 211/04

Ordentliche personenbedingte Kündigung - Ersatzruhetag

Kann der Arbeitgeber, der eine Arbeitnehmerin ausschließlich sonntags beschäftigt, dieser den nach § 11 Abs. 3 ArbZG vorgesehenen Ersatzruhetag deshalb nicht gewähren, weil die Arbeitnehmerin an allen übrigen Tagen der Woche in einem anderen Arbeitsverhältnis arbeitet, so ist regelmäßig eine ordentliche Kündigung aus Gründen in der Person der Arbeitnehmerin gerechtfertigt.

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BAG, 11.07.2006 - 9 AZR 519/05

Dienstreise - Arbeitszeit

Die Wegezeiten (Dauer der Hin- und Rückfahrt) einer Dienstreise gelten nicht als Arbeitszeit im Sinne von § 2 Abs. 1 ArbZG, wenn der Arbeitgeber lediglich die Benutzung eines öffentlichen Verkehrsmittels vorgibt und dem Arbeitnehmer überlassen bleibt, wie er die Zeit nutzt.

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BAG, 13.07.2006 - 6 AZR 55/06

Freizeitausgleich für Arbeit an Sonntagen

Tatbestand: Die Parteien streiten um Lohn für den Ausgleichstag, der dem Kläger für von ihm geleistete Sonntagsarbeit gewährt wurde.

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BAG, 23.03.2006 - 6 AZR 497/05

Tarifauslegung - Ersatzruhetage für Arbeit an Wochenfeiertagen

Tatbestand: Der Kläger verlangt von der Beklagten Ersatzruhetage für Wochenfeiertage aus den Jahren 2001 bis 2003, an denen er zur Arbeit herangezogen wurde.

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BVerwG, 30.06.2005 - 6 P 9.04

Mitbestimmung bei der Anordnung von Mehrarbeit und Überstunden; Freiwilligkeit der Ableistung von Überstunden; kollektiver Tatbestand; demokratisches Prinzip und Verantwortungsgrenze.

1. Das Mitbestimmungsrecht des Personalrats nach § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG erstreckt sich auch auf die Entscheidung, ob und in welchem Umfang Mehrarbeit oder Überstunden angeordnet werden.

2. Deklariert der Dienststellenleiter in der Überstundenanordnung die Ableistung der Überstunden als freiwillig, so wird damit der in § 75 Abs. 3 Nr. 1 BPersVG vorausgesetzte kollektive Tatbestand nicht in Frage gestellt.

3. Soweit Maßnahmen, die dem Katalog der uneingeschränkten Mitbestimmung nach § 75 Abs. 3 BPersVG unterfallen, die Regierungsverantwortung berühren, ist das Modell der eingeschränkten Mitbestimmung nach § 69 Abs. 4 Sätze 3 und 4 BPersVG analog anzuwenden.

BPersVG § 75 Abs. 3 Nr. 1, Abs. 4

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BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 291/04

Vergütung verlängerter Arbeitszeit

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Vergütung verlängerter Arbeitszeit.

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BAG, 21.04.2005 - 6 AZR 287/04

Vergütung verlängerter Arbeitszeit

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Vergütung verlängerter Arbeitszeit.

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BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 535/03

Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifliche Wochenarbeitszeit und die dafür zu entrichtende Vergütung.

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BAG, 14.10.2004 - 6 AZR 564/03

Tarifliche Wochenarbeitszeit für Hausmeister

Tatbestand: Die Parteien streiten über die tarifliche Wochenarbeitszeit und die dafür zu entrichtende Vergütung.

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