Rechtsprechung zu § 3 ArbZG
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BAG, 05.09.2002 - 9 AZR 202/01

Nachtarbeit - Zuschlag - Angemessenheit

Der Arbeitgeber hat das Wahlrecht, ob er den gesetzlich bestimmten Anspruch des Nachtarbeitnehmers auf Ausgleichsleistungen (§ 6 Abs. 5 ArbZG) durch eine angemessene Zahl freier Tage oder einen angemessenen Zuschlag auf das dem Arbeitnehmer für die Nachtarbeit zustehende Bruttoarbeitsentgelt erfüllt.

Das Wahlrecht erlischt nicht infolge Zeitablaufs, wenn zwischen der Leistung der Nachtarbeit und der Erfüllung des Anspruchs des Arbeitnehmers ein erheblicher zeitlicher Abstand (hier: vier Jahre) liegt.

Bei der Bemessung der Höhe des vom Arbeitgeber geschuldeten "angemessenen" Zuschlags ist nicht ohne weiteres von den Festlegungen in dem einschlägigen Tarifvertrag auszugehen. Diese können als Orientierungshilfe dienen.

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BAG, 07.08.2002 - 10 AZR 626/01

Schichtzulage - Zeitspanne des Schichtdienstes

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob dem Kläger für den Zeitraum von Januar 1996 bis Dezember 1998 Schichtzulagen nach § 19 a AnTV-DR in Höhe von insgesamt DM 1. 272, 00 brutto zustehen.

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BAG, 15.01.2002 - 1 AZR 165/01

Auslegung einer Betriebsvereinbarung; Fälligkeit einer Vergütung für Samstagsarbeit bei bestehendem Arbeitszeitkonto

Tatbestand: Die Parteien streiten darüber, ob die Zeit, die der Kläger an zwei Samstagen im August 1999 gearbeitet hat, in ein Jahresarbeitszeitkonto einzustellen oder zeitnah zu vergüten war.

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BAG, 11.12.2001 - 1 ABR 3/01

Mitbestimmung bei Überschreiten der Jahresarbeitszeit

Eine tarifliche Jahresarbeitszeit ist in der Regel nicht gleichbedeutend mit der betriebsüblichen Arbeitszeit i. S. d. § 87 Abs. 1 Nr. 3 BetrVG. Das Überschreiten der Jahresarbeitszeit als solches löst deshalb regelmäßig nicht das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats aus.

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BAG, 18.09.2001 - 9 AZR 307/00

Überstundenvergütung - Ersetzungsbefugnis - Vergütungshöhe im Annahmeverzug

Ein bereits entstandener Anspruch auf Überstundenvergütung kann nicht durch einseitige Freistellung von der Arbeit erfüllt werden, wenn keine Ersetzungsbefugnis vereinbart ist.

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BAG, 24.01.2001 - 10 AZR 106/00

Nachtarbeitszuschlag

Tatbestand: Die Parteien streiten über einen Zuschlag in Höhe von 50 % für Nachtarbeit nach § 4 Nr. 4 a Abs. 1 des Manteltarifvertrages für Arbeitnehmer im Groß- und Außenhandel in Nordrhein-Westfalen vom 9. Juli 1997.

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BAG, 27.01.2000 - 6 AZR 471/98

Zeitzuschläge - Besitzstandswahrung

1. Ein nach dem Vergütungstarifvertrag (Allgemeiner Vergütungstarifvertrag) DeutschlandRadio vom 17. Mai 1995 in die Vergütungsgruppe C eingruppierter Arbeitnehmer hat nach § 4 Vergütungstarifvertrag (Überleitungstarifvertrag) DeutschlandRadio vom 17. Mai 1995 keinen Anspruch auf Zeitzuschläge. Dieser Tarifvertrag garantiert den Besitzstand bei Überführung der Arbeitnehmer in die neue Vergütungsstruktur in Bezug auf das von der Eingruppierung abhängige Grundgehalt und die ausdrücklich in der Protokollnotiz genannte Treueprämie. Auf die nach dem eMTV DeutschlandRadio in Anknüpfung an die Eingruppierung zu gewährenden Zeitzuschläge erstreckt sich die Besitzstandsregelung nicht.

2. Die Tarifvertragsparteien haben dadurch, daß sie in der neuen Tarifregelung ebenso wie in der alten in den drei höchsten Vergütungsgruppen Zeitzuschläge ausgeschlossen haben, nicht gegen den Gleichheitssatz verstoßen. Die Erschwernisse, die in den unteren Gruppen durch die Zeitzuschläge ausgeglichen werden, sind in den höheren Gruppen durch die höhere Grundvergütung abgegolten.

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BSG, 13.05.1998 - B 14 EG 2/97 R

Erziehungsgeldanspruch - Studentin - Erwerbstätigkeit weniger als 19 Stunden - hinreichende Erziehung und Betreuung - Ausbildungsprivileg

Eine neben einem Hochschulstudium ausgeübte Erwerbstätigkeit von bis zu 19 Stunden einschließlich steht dem Bezug von Erziehungsgeld nicht entgegen.

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