Rechtsprechung zu § 25 AufenthG
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BVerwG, 08.02.2005 - 1 C 29.03

Abschiebungsverbot; Abschiebungsandrohung; Abschiebezielstaat; asylrechtlicher Abschiebungsschutz; ausländerrechtlicher Abschiebungsschutz; Flüchtlingsanerkennung; Jeziden in Syrien; jezidische Religionszugehörigkeit; regionale Gruppenverfolgung; Rechtsschutzinteresse; Rückkehrmöglichkeit; Schutzlosigkeit; anderweitige Sicherheit in Drittstaat; Subsidiarität des internationalen Schutzes; Überzeugungsgrundsatz; politische Verfolgung; Verfolgerstaat; Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit.

1. Ein Rechtsschutzinteresse für die Klage auf Gewährung von asylrechtlichem Abschiebungsschutz nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG (früher § 51 Abs. 1 AuslG) wegen Verfolgung im Staat der Staatsangehörigkeit besteht auch dann, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in dem ablehnenden Bescheid weder die Abschiebung in diesen Staat angedroht noch eine Feststellung über das Nichtbestehen von Abschiebungsverboten hinsichtlich dieses Staates getroffen hat.

2. Wer in einem anderen Staat bereits Schutz vor politischer Verfolgung im Staat seiner Staatsangehörigkeit gefunden hat und weiterhin erlangen kann, hat keinen Anspruch auf Anerkennung als Flüchtling nach § 60 Abs. 1 Satz 1 AufenthG.

AsylVfG §§ 3, 27, 31 Abs. 2; § 34 Abs. 1; AufenthG § 25 Abs. 2; § 59 Abs. 3; § 60 Abs. 1, 2 bis 7 und 10; AuslG (außer Kraft getreten) § 51 Abs. 1 und 4; § 53; GFK Art. 1 A Nr. 2 und E; Art. 33 Abs. 1; VwGO § 108 Abs. 1

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BVerwG, 08.02.2007 - 1 B 62.06

Gründe: Den Klägern kann die beantragte Prozesskostenhilfe nicht bewilligt werden, weil die beabsichtigte Rechtsverfolgung aus den nachstehenden Gründen keine Aussicht auf Erfolg hat (§ 166 VwGO i. V. m. §

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BVerwG, 13.03.2008 - 1 B 60.07

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BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 60.06

Gründe: 1. Die Beschwerde des Klägers ist begründet, soweit sie sich auf das Anfechtungsbegehren gegen den Widerrufsbescheid vom 28. April 2005 (Widerruf der Feststellungen nach § 51 Abs. 1 AuslG in Nr. 1, Verneinung der Voraussetzungen des § ...

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BVerwG, 23.08.2006 - 1 B 21.06

Gründe: Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) sowie auf den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. ...

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BFH, 22.11.2007 - III R 60/99

Weder aus Art. 24 noch aus Art. 29 des Staatenlosenübereinkommens (StlÜbk) ergibt sich ein Anspruch auf Kindergeld (Fortführung der Rechtsprechung zu den gleichlautenden Bestimmungen der Genfer Konvention).

EStG § 62 Abs. 2; StlÜbk Art. 24 Abs. 1 Buchst. b, Art. 29

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BFH, 15.03.2007 - III R 93/03

Ausländer, die sich im Rahmen einer ausländerrechtlichen Duldung im Inland aufhalten, haben keinen Anspruch auf Kindergeld.

AufenthG § 60a, § 101, § 102; AuslG 1990 § 56 Abs. 1 und 2; EStG § 62 Abs. 2; GG Art. 3 Abs. 1, Art. 6 Abs. 1

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BVerwG, 03.06.2006 - 1 B 132.05

Gründe: Die auf Verfahrensmängel (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO) und eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.

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BVerwG, 22.07.2008 - 1 B 10.08

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BVerwG, 11.09.2007 - 10 C 8.07

Abschiebungsverbot; Erkrankung; posttraumatische Belastungsstörung; rechtliches Gehör; substantiierter Beweisantrag; Aufklärungspflicht; Mitwirkungspflicht; Verfahrensmangel; Abschiebungsandrohung; Zielstaatsbezeichnung.

1. Zur Substantiierung eines Sachverständigenbeweisantrags, der das Vorliegen einer behandlungsbedürftigen posttraumatischen Belastungsstörung zum Gegenstand hat, gehört regelmäßig die Vorlage eines gewissen Mindestanforderungen genügenden fachärztlichen Attests, aus dem sich nachvollziehbar ergeben muss, auf welcher Grundlage der Arzt zu seiner Diagnose gelangt ist und wie sich die Krankheit im konkreten Fall darstellt.

2. Nach dem Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union vom 19. August 2007 (BGBl I 2007, 1970) ist das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge bei Asylbewerbern auch für die ausländerrechtliche Ermessensentscheidung zuständig, ob nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG bei Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen der Vorschrift von der Abschiebung abgesehen werden soll.

3. Verpflichtet das Verwaltungsgericht das Bundesamt zur Feststellung eines Abschiebungsverbots nach § 60 Abs. 7 Satz 1 AufenthG hinsichtlich eines bestimmten Staates, so ist auch die Bezeichnung des betreffenden Staates als Zielstaat in der Abschiebungsandrohung rechtswidrig.

AsylVfG § 24 Abs. 2, § 34 Abs. 1; AufenthG § 59 Abs. 3, § 60 Abs. 7 Satz 1; AuslG § 50 Abs. 3, § 53 Abs. 6; VwGO § 86 Abs. 1, § 108 Abs. 2, § 138 Nr. 3

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