Rechtsprechung zu § 55 AufenthG
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BVerwG, 24.04.2008 - 1 C 20.07
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; Aufenthaltsrecht von Familienangehörigen; türkische Staatsangehörige; Scheidung vom Stammberechtigten; Rechtsmissbrauch; Verlust des Aufenthaltsrechts; Straftat gegenüber dem Stammberechtigten.
Vorabentscheidungsersuchen an den Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften zur Klärung insbesondere der Frage, ob das gemäß Art. 7 Satz 1 Spiegelstrich 2 ARB 1/ 80 als Familienangehöriger erworbene Beschäftigungs- und Aufenthaltsrecht des Ehegatten einer türkischen Arbeitnehmerin auch nach Scheidung der Ehe fortbesteht.
AufenthG §§ 55, 56; Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 9; Richtlinie 2004/ 38/ EG Art. 13, 16; Verordnung Nr. 1612/ 68 des Rates der EWG Art. 10, 11; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 Art. 6, 7, 14; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/ Türkei - ZP Art. 59
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BVerwG, 09.08.2007 - 1 C 47.06
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; Vier-Augen-Prinzip; unheilbarer Verfahrensmangel; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; selbständige Tätigkeit; Besserstellungsverbot; intertemporales Verfahrensrecht.
1. Die aus Art. 7 Satz 1 und aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/ 80 abgeleiteten Aufenthaltsrechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer erlöschen nicht durch die Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit.
2. Es verstößt nicht gegen das Verbot der Besserstellung von türkischen Staatsangehörigen gegenüber Unionsbürgern nach Art. 59 des Zusatzprotokolls zum Assoziierungsabkommen EWG/ Türkei, dass die aus Art. 7 Satz 1 und aus Art. 7 Satz 2 ARB 1/ 80 abgeleiteten Aufenthaltsrechte von Kindern türkischer Arbeitnehmer nur in den Fällen des Art. 14 Abs. 1 ARB 1/ 80 und bei Verlassen des Aufnahmemitgliedstaates für einen nicht unerheblichen Zeitraum ohne berechtigte Gründe erlöschen (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 18. Juli 2007, Rs. C-325/ 05, Derin).
3. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/ 80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen, die unter Verstoß gegen die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/ 221/ EWG verfügt wurde - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens -, ist auch nach Außerkrafttreten der Richtlinie 64/ 221/ EWG mit Wirkung vom 30. April 2006 wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig (im Anschluss an die Urteile vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7. 04 - BVerwGE 124, 217 und vom 6. Oktober 2006 - BVerwG 1 C 5. 04 - BVerwGE 124, 243).
AufenthG §§ 55, 56; VwVfG §§ 45, 46, 96; Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 9; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats; EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 Art. 6, 7, 14; Zusatzprotokoll zum Assoziierungsabkommen EWG/ Türkei - ZP - Art. 59
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BVerwG, 06.10.2005 - 1 C 5.04
Ausweisung; Abschaffung Widerspruchsverfahren bei Ausweisung von Straftätern; Vier-Augen-Prinzip; unheilbarer Verfahrensmangel; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; Strafhaft; Jugendstrafe; persönliches Verhalten; Spezialprävention; Generalprävention.
1. Die Ausweisung eines nach dem ARB 1/ 80 aufenthaltsberechtigten türkischen Staatsangehörigen ist wegen eines unheilbaren Verfahrensfehlers rechtswidrig, wenn die Verfahrensanforderungen aus Art. 9 Abs. 1 der Richtlinie 64/ 221/ EWG - hier: wegen Abschaffung des Widerspruchsverfahrens - nicht eingehalten werden (im Anschluss an das Urteil vom 13. September 2005 - BVerwG 1 C 7. 04 -, zur Veröffentlichung in BVerwGE vorgesehen).
2. Auch eine längere Strafhaft berührt die Rechte aus Art. 7 Satz 1 zweiter Spiegelstrich ARB 1/ 80 nicht (im Anschluss an EuGH, Urteil vom 11. November 2004 - Rs. C-467/ 02 -, Cetinkaya, und Urteil vom 7. Juli 2005 - Rs. C-373/ 03 -, Aydinli).
3. Das Gemeinschaftsrecht lässt eine Ausweisung ausnahmslos nur aus spezialpräventiven Gründen zu, d. h. zum Schutz der Allgemeinheit vor Gefahren, die von dem einzelnen Ausländer persönlich ausgehen, nicht aber - tragend oder auch nur mittragend - zur (generalpräventiven) Abschreckung anderer Ausländer.
AuslG §§ 45, 46, 47, 48 AufenthG §§ 53, 54, 55, 56 Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 9 Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 - Art. 6, 7, 14
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BVerwG, 13.09.2005 - 1 C 7.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; gemeinschaftsrechtliche Verfahrensgarantien; Widerspruchsverfahren; Gesetzmäßigkeit; Zweckmäßigkeit; zweite Verwaltungsbehörde; "Vier-Augen-Prinzip"; Anordnung der sofortigen Vollziehung; dringender Fall.
1. Die gemeinschaftsrechtlichen Verfahrensgarantien des Art. 9 Abs. 1 RL 64/ 221/ EWG, die unmittelbar für Unionsbürger bei behördlicher Beendigung ihres Aufenthalts gelten, sind auch auf türkische Arbeitnehmer anzuwenden, die ein Aufenthaltsrecht nach dem ARB 1/ 80 haben.
2. Findet die in der Richtlinie geforderte Nachprüfung einer Ausweisungsverfügung durch eine zweite unabhängige Stelle ("Vier-Augen-Prinzip") nicht statt, ist die Ausweisung wegen eines Verfahrensfehlers rechtswidrig, es sei denn, es liegt ein "dringender Fall" vor.
3. Ein "dringender Fall" im Sinne des Art. 9 Abs. 1 RL 64/ 221/ EWG setzt ein besonderes öffentliches Interesse daran voraus, das gerichtliche Hauptverfahren nicht abzuwarten, sondern die Ausweisung sofort zu vollziehen, um damit einer weiteren, unmittelbar drohenden und unzumutbaren Gefährdung der öffentlichen Ordnung durch den Ausländer zu begegnen.
AufenthG §§ 53, 54, 55; AuslG §§ 45, 47, 48; VwGO §§ 68, 80 Abs. 2 Nr. 4, Abs. 5, § 114; Richtlinie 64/ 221/ EWG Art. 9; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 - Art. 6, 7, 14
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BVerwG, 15.03.2005 - 1 C 2.04
Ausweisung; assoziationsrechtliches Aufenthaltsrecht; türkische Arbeitnehmer; assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige; besonders schwere Straftat; Ist-Ausweisung; Regel-Ausweisung; Ermessensausweisung; maßgeblicher Zeitpunkt; Ergänzung der Ermessensentscheidung; gerichtliche Hinweispflicht; Verhältnismäßigkeit; Gefährdung der öffentlichen Ordnung.
Zu den Anforderungen an die Ausweisung eines türkischen Staatsangehörigen nach Art. 14 des Beschlusses Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation (Bestätigung der Rechtsprechung, vgl. Urteil vom 3. August 2004 - BVerwG 1 C 29. 02 - zur Veröffentlichung in der Entscheidungssammlung BVerwGE vorgesehen)
AufenthG §§ 53, 54, 55; AuslG §§ 45, 46, 47, 48; VwGO § 114 Satz 2; Beschluss Nr. 1/ 80 des Assoziationsrats EWG-Türkei über die Entwicklung der Assoziation - ARB 1/ 80 Art. 6, 13, 14; EMRK Art. 8
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BVerwG, 10.05.2006 - 1 B 115.05
Gründe: Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde hat keinen Erfolg.
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BVerfG, 25.08.2008 - 2 BvR 2213/06
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft die verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Prüfung der Voraussetzungen für eine Zulassung der Berufung gemäß § 124 Abs. 2 Nr. 3 VwGO durch das Oberverwaltungsgericht.
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BVerfG, 10.05.2007 - 2 BvR 304/07
Gründe: I. Die Verfassungsbeschwerde betrifft den vorläufigen Rechtsschutz gegen eine für sofort vollziehbar erklärte Ausweisungsverfügung.
