Rechtsprechung zu § 60a AufenthG
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BSG, 08.02.2007 - B 9b AY 1/06 R

Asylbewerberleistung - Sozialhilfe nach längerer Aufenthaltsdauer - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer

Tatbestand: Die Beteiligten streiten darüber, ob die Kläger nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) Anspruch auf - höhere - Leistungen entsprechend dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch - Sozialhilfe (SGB XII) haben.

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BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 12/07 R

Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistungsrecht - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - Zurechnung des elterlichen Fehlverhaltens bei Kindern - Berechnung der Leistungshöhe - verfassungskonforme Auslegung

Tatbestand: Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) seit 5. April 2005. Die Kläger begehren insbesondere statt der Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG (so genannte Grundleistungen) Leistungen nach § 2 AsylbLG (so genannte Analog-Leistungen) unter entsprechender ...

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BVerwG, 24.04.2008 - 10 B 107.07

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BVerwG, 03.11.2006 - 1 B 187.06

Gründe: Die allein auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) gestützte Beschwerde ist unzulässig. Sie entspricht nicht den Darlegungsanforderungen des § 133 ...

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BVerwG, 19.10.2005 - 1 B 16.05

Gründe: Die auf eine grundsätzliche Bedeutung der Rechtssache (§ 132 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) und auf den Verfahrensmangel der Verletzung des rechtlichen Gehörs (§ 132 Abs. 2 Nr. 3 VwGO i. V. m. ...

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BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 8/07 R

Asylbewerberleistung - Analogleistung gem § 2 AsylbLG - Klage auf höhere Leistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - sozialwidriges Verhalten - minderjähriges Kind - keine Zurechnung des Fehlverhaltens der Eltern - Bemessung der Analogleistung - verfassungskonforme Auslegung

Tatbestand: Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 1. Januar bis 22. März 2005. Die Kläger begehren insbesondere statt der Leistungen nach § 3 AsylbLG (so genannte Grundleistungen) Leistungen nach § 2 AsylbLG (so genannte Analog-Leistungen) ...

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BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 13/07 R

Sozialgerichtliches Verfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistung - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - Asylfolgeantrag - Zurechnung elterlichen Fehlverhaltens - Inlandsintegration - Berechnung der Leistungshöhe

Tatbestand: Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) ab dem 14. Februar 2006, insbesondere statt der Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG (so genannte Grundleistungen) Leistungen nach § 2 AsylbLG (so genannte) Analog-Leistungen unter entsprechender Anwendung des ...

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BSG, 17.06.2008 - B 8 AY 11/07 R

Sozialgerichtliches Verfahren - Widerspruchsverfahren - Streitgegenstand - Asylbewerberleistungsrecht - Analogleistung - rechtsmissbräuchliche Beeinflussung der Aufenthaltsdauer - Zurechnung des elterlichen Fehlverhaltens bei Kindern - Berechnung der Leistungshöhe

Tatbestand: Im Streit sind höhere Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG) für die Zeit vom 3. September bis 13. Dezember 2005, insbesondere statt der Leistungen nach §§ 3 ff AsylbLG (so genannte Grundleistungen) Leistungen nach § 2 AsylbLG (so genannte Analog-Leistungen) unter ...

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BVerwG, 20.03.2007 - 1 C 21.06

Widerruf der Flüchtlingsanerkennung (Irak); Prüfungspflicht des Bundesamts; Alt-Anerkennung; neue Frist; Fristbeginn; Ermessensentscheidung; Unverzüglichkeit des Widerrufs; Jahresfrist für Widerruf; Prognosemaßstab bei andersartiger Rückkehrverfolgung; nichtstaatliche Akteure; staatliche oder quasistaatliche Gewalt; Schutz vor Verfolgung; allgemeine Gefahren.

1. § 73 Abs. 2a AsylVfG findet auf den nach dem 1. Januar 2005 ausgesprochenen Widerruf einer vor diesem Zeitpunkt unanfechtbar gewordenen Anerkennung (Alt-Anerkennung) mit der Maßgabe Anwendung, dass die darin vorgesehene neue Drei-Jahres-Frist, nach deren Ablauf das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge spätestens erstmals die Widerrufsvoraussetzungen prüfen muss, erst vom 1. Januar 2005 an zu laufen beginnt.

2. Eine Ermessensentscheidung über den Widerruf nach § 73 Abs. 2a Satz 3 AsylVfG kommt auch bei derartigen Alt-Anerkennungen erst in Betracht, wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in einem vorangegangenen Verfahren die Widerrufsvoraussetzungen sachlich geprüft und verneint hat (Negativentscheidung).

AsylVfG § 73 Abs. 1 und 2a; AufenthG § 26 Abs. 3, § 60 Abs. 1; AuslG § 51 Abs. 1; VwVfG § 48 Abs. 4, § 49 Abs. 2 Satz 2; Richtlinie 2004/ 83/ EG Art. 11, Art. 14

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BVerwG, 30.10.2006 - 1 B 156.06

Gründe: 1. Die Beschwerde des Klägers ist begründet, soweit sie sich auf das Anfechtungsbegehren gegen den Widerrufsbescheid des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge - Bundesamt - vom 31. August 2005 (Widerruf der Feststellungen nach § 51 Abs. 1 AuslG in Nr. 1, Verneinung der Voraussetzungen ...

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