Rechtsprechung zu § 16 BDSG
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BVerwG, 14.08.2000 - 11 VR 10.00
Luftverkehrsrecht; Verwaltungsverfahrensrecht
Einwendung, Weitergabe einer -, Anonymisierung einer -; Anhörungsbehörde; privater Vorhabenträger; Anhörungsverfahren
Es ist grundsätzlich nicht zu beanstanden, wenn die Anhörungsbehörde Einwendungen nach § 73 Abs. 4 VwVfG dem privaten Vorhabenträger gem. § 73 Abs. 6 VwVfG in nicht anonymisierter Form zur Stellungnahme überlässt.
VwGO §§ 44 a, 123; VwVfG §§ 24, 26, 73; LuftVG § 10; BbgDSG § 16
