Rechtsprechung zu § 20 BDSG
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BVerwG, 04.03.2004 - 1 WB 32.03

Personalaktendaten; Datenverarbeitung; PERFIS; Speicherung; Berichtigung; Familienstand; Personenstand; Lebenspartnerschaft; Maßnahme.

1. Die Eintragung oder Nichteintragung personenbezogener Daten sowie die Unterlassung der Berichtigung personenbezogener Daten in Dateien der Bundeswehr können als truppendienstliche Maßnahmen vor den Wehrdienstgerichten angefochten werden.

2. Die im Personalführungs- und -informationssystem Soldaten der Bundeswehr gespeicherte Familienstandsangabe "ledig" ist auf Antrag des Betroffenen zu berichtigen, wenn dieser eine Eingetragene Lebenspartnerschaft nach dem Lebenspartnerschaftsgesetz begründet hat.

WBO § 17 Abs. 3 Satz 1; BDSG § 3 Abs. 1, § 14 Abs. 1 Satz 1, § 20 Abs. 1 Satz 1 Stichworte:

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BVerwG, 27.09.2006 - 3 C 34.05

Verfassungsschutz; Personenakte; Datenschutz; Berichtigung; Berichtigungsanspruch; Unrichtigkeitsvermerk; Bestreitensvermerk; Sperrerklärung; in-camera-Verfahren; Beweislast; Darlegungspflicht; effektiver Rechtsschutz; informationelle Selbstbestimmung.

Ist infolge einer Weigerung der zuständigen obersten Aufsichtsbehörde nach § 99 Abs. 1 Satz 2 VwGO, Urkunden oder Akten vorzulegen, elektronische Dokumente zu übermitteln oder Auskünfte zu erteilen, im gerichtlichen Verfahren nicht feststellbar, ob in Akten des Bundesamtes für Verfassungsschutz gespeicherte personenbezogene Daten richtig oder unrichtig sind, so kann der Betroffene nicht nach § 13 Abs. 1 BVerfSchG die Beifügung eines Unrichtigkeitsvermerks verlangen.

BVerfSchG § 13 Abs. 1; VwGO § 99

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BVerfG, 10.03.2008 - 1 BvR 2388/03

Gegen die bei dem Bundeszentralamt für Steuern auf der Grundlage von § 88a AO in Verbindung mit § 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG geführte Datensammlung über steuerliche Auslandsbeziehungen bestehen keine verfassungsrechtlichen Bedenken.

Zu den verfassungsrechtlichen Anforderungen an die Ablehnung eines Antrags, mit dem ein Einzelner Auskunft über ihn betreffende Daten begehrt, die in dieser Datensammlung enthalten sind.

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