Rechtsprechung zu § 29 BDSG
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BGH, 24.06.2003 - VI ZR 3/03
Angaben einer Wirtschaftsauskunftsdatei, die geeignet sind, etwaige Kreditgeber zu einer sorgfältigen Bonitätsprüfung zu veranlassen, sind für das Kreditgewerbe erforderlich und vom Betroffenen grundsätzlich hinzunehmen.
BDSG § 29
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BFH, 13.11.2002 - I R 90/01
Einkünfte eines Steuerausländers aus der Überlassung von Kunden-adressen zur Nutzung im Inland fallen auch dann nicht gemäß § 49 Abs. 1 Nr. 9 EStG 1990 unter dessen beschränkte Steuerpflicht, wenn die Adressen vom ausländischen Überlassenden nach Informationen über das Konsumverhalten der betreffenden Kunden "selektiert" wurden. Es handelt sich nicht um die Nutzungsüberlassung von Know-how, sondern von Datenbeständen.
EStG 1990 § 22 Nr. 3, § 49 Abs. 1 Nr. 9
