Rechtsprechung zu § 3 BDSG
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BVerwG, 28.11.2007 - 6 A 2.07
Bundesnachrichtendienst; Daten; Dateien; Akten; Auskunftsanspruch; Geheimhaltungsbedürfnis.
Die Verpflichtung des Bundesnachrichtendienstes, unter den in § 7 Satz 1 BNDG i. V. m. § 15 BVerfSchG genannten Voraussetzungen auf Antrag eines Betroffenen Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten zu erteilen, bezieht sich nicht nur auf Daten, die in Dateien gespeichert sind, sondern auch auf Daten, die sich in Akten befinden.
BNDG § 7
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BGH, 08.02.2007 - III ZR 148/06
Zur Frage, inwieweit ein Geschäftsbesorger, der es übernommen hat, eine Ferienwohnung im Namen und für Rechnung des Eigentümers an Feriengäste zu vermieten, sich auf ein eigenes Geheimhaltungsinteresse und auf datenschutzrechtliche Belange der Mieter berufen kann, wenn der Eigentümer Namen und Anschriften der Mieter erfahren möchte.
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BVerfG, 04.04.2006 - 1 BvR 518/02
Eine präventive polizeiliche Rasterfahndung der in § 31 PolG NW 1990 geregelten Art ist mit dem Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung (Art. 2 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 GG) nur vereinbar, wenn eine konkrete Gefahr für hochrangige Rechtsgüter wie den Bestand oder die Sicherheit des Bundes oder eines Landes oder für Leib, Leben oder Freiheit einer Person gegeben ist. Im Vorfeld der Gefahrenabwehr scheidet eine solche Rasterfahndung aus.
Eine allgemeine Bedrohungslage, wie sie im Hinblick auf terroristische Anschläge seit dem 11. September 2001 durchgehend bestanden hat, oder außenpolitische Spannungslagen reichen für die Anordnung der Rasterfahndung nicht aus. Vorausgesetzt ist vielmehr das Vorliegen weiterer Tatsachen, aus denen sich eine konkrete Gefahr, etwa für die Vorbereitung oder Durchführung terroristischer Anschläge, ergibt.
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BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 3.03
Gründe: I. Der Kläger beantragte mit Schreiben vom 12. Februar 1988 beim Bundeskriminalamt unter Hinweis auf die Einstellung bestimmter Ermittlungsverfahren gemäß § 170 Abs. 2 StPO, die über ihn gespeicherten personenbezogenen Daten zu löschen ...
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BVerwG, 22.10.2003 - 6 C 23.02
Telekommunikation; feststellender Verwaltungsakt; Bestimmtheitsgebot; Erhebung von Kundendaten bei so genannten Prepaid-Produkten.
Die Pflicht der Anbieter von Telekommunikationsdiensten, im öffentlichen Strafverfolgungs und Sicherheitsinteresse Kundendateien zu führen und in diese bestimmte, dem automatisierten Abruf durch die Regulierungsbehörde für Telekommunikation und Post unterliegende Daten aufzunehmen, betrifft nur diejenigen Daten ihrer Kunden, die sie zuvor nach Maßgabe des für die Vertragsabwicklung Erforderlichen in zulässiger Weise erhoben haben. Die Anbieter sind nicht darüber hinaus zur Erhebung der einschlägigen Daten bei den Kunden verpflichtet.
GG Art. 2 Abs. 1 i. V. m. Art. 1 Abs. 1, Art. 35 Abs. 1; TKG § 3 Nr. 5 und Nr. 16, § 89 Abs. 1 Satz 1, Abs. 2 Nr. 1 Buchst. a, Abs. 6 Satz 1 und Abs. 10 Satz 1, § 90 Abs. 1, Abs. 2, Abs. 3 und Abs. 4; VwGO § 42 Abs. 1; Allgemeine Datenschutzrichtlinie 95/ 46/ EG; ISDN-Datenschutzrichtlinie 97/ 66/ EG
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BFH, 30.07.2003 - VII R 45/02
1. Ein Betroffener hat regelmäßig gegenüber dem Bundesamt für Finanzen keinen Anspruch auf die Erteilung einer Auskunft über die zu seiner Person gespeicherten Daten, wenn diese zu dem Zweck gesammelt und ausgewertet werden, um Informationen über Domizilgesellschaften zu erhalten. § 19 Abs. 4 Nr. 1 BDSG erfordert insoweit eine dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit Rechnung tragende Güterabwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse der speichernden Stelle und dem Auskunftsinteresse des Betroffenen.
2. Die Aufgabennorm des § 5 Abs. 1 Nr. 6 FVG und die Befugnisnorm des § 88a AO 1977 sind verfassungsgemäß.
BDSG § 19 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1, § 19 Abs. 4 Nr. 1; FVG § 5 Abs. 1 Nr. 6; AO 1977 § 88a
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BGH, 23.01.2003 - III ZR 54/02
a) Die in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Anbieters von Mobilfunkdienstleistungen enthaltene Klausel, wonach Kunden, die sich für einen bestimmten Tarif entscheiden, zur Begleichung der Rechnungsbeträge am Lastschriftverfahren (Erteilung einer Einzugsermächtigung) teilnehmen müssen, benachteiligt die Kunden dann nicht unangemessen, wenn durch eine entsprechende Klauselgestaltung sichergestellt ist, daß dem Kunden zwischen dem Zugang der Rechnung und dem Einzug des Rechnungsbetrags ausreichend Zeit - mindestens fünf Werktage - verbleibt, die Rechnung zu prüfen und gegebenenfalls für ausreichende Deckung seines Girokontos zu sorgen.
b) Zur Frage der Wirksamkeit einer formularmäßig erteilten Einwilligung, wonach die kontoführende Bank des Kunden ermächtigt wird, dem Verwender - hier: ein Anbieter von Mobilfunkdienstleistungen - mitzuteilen, ob die vom Kunden im Antragsformular des Verwenders angegebenen EC-Karten/ Kreditkarten-Daten zutreffend sind.
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BSG, 28.11.2002 - B 7/1 A 2/00 R
Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Datenerhebung - Datenschutz - Aufgabe - Datennutzung - Datenübermittlung - Verwenden - Löschen - Wettbewerbsunternehmen - Datenverarbeitung - Einwilligung - Aufsicht - Ermessen - Rechtsverletzung - Beratung - Aufklärung - Ersatzkassen - Kassenwahlrecht - Erforderlichkeit - Beheben - Unterlassen - Sozialdaten
Tatbestand: Die Klägerin wehrt sich gegen eine die Mitgliederwerbung betreffende Aufsichtsmaßnahme des Bundesversicherungsamts (BVA).
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BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99
Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten S wegen Bestechlichkeit in elf Fällen, jeweils zugleich wegen eines Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz, in fünf Fällen zugleich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und in einem weiteren Fall zugleich wegen Untreue zu einer - zur Bewährung ...
