Rechtsprechung zu § 4 BDSG
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BAG, 03.06.2003 - 1 ABR 19/02

Arbeitnehmerdatenschutz - Arbeitszeitschutz

Die dem Betriebsrat nach § 89 Abs. 1 Satz 2 BetrVG obliegende Pflicht, die für den Arbeitsschutz zuständigen Behörden zu unterstützen, berechtigt ihn nicht stets und einschränkungslos, den Aufsichtsbehörden die vom Arbeitgeber elektronisch erfaßten tatsächlich geleisteten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer namensbezogen mitzuteilen. Aus Gründen des Datenschutzes muß er vielmehr im Einzelfall die Erforderlichkeit der Datenweitergabe prüfen und hierbei die Interessen der betroffenen Arbeitnehmer berücksichtigen.

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BAG, 25.06.2002 - 9 AZR 405/00

Erstreckung der tariflichen Vorschriften über die Urlaubskasse des Baugewerbes auf Arbeitgeber mit Sitz in Polen, die Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden

§ 1 Abs. 3 AEntG erstreckt die Normwirkung der tariflichen Regelungen über das Urlaubskassenverfahren in der Bauwirtschaft auf Arbeitgeber, die ihren Sitz in der Republik Polen haben und Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Das gilt auch, soweit die tariflichen Regelungen besondere Bestimmungen für ausländische Arbeitgeber treffen.

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BGH, 13.07.2000 - I ZR 203/97

Unternehmenskennzeichnung

Zur Frage der Irreführung durch Verwendung des Begriffs der Gesundheitsforschung im Firmennamen eines Unternehmens.

UWG § 3

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BSG, 28.11.2002 - B 7/1 A 2/00 R

Krankenkasse - Mitgliederwerbung - Datenerhebung - Datenschutz - Aufgabe - Datennutzung - Datenübermittlung - Verwenden - Löschen - Wettbewerbsunternehmen - Datenverarbeitung - Einwilligung - Aufsicht - Ermessen - Rechtsverletzung - Beratung - Aufklärung - Ersatzkassen - Kassenwahlrecht - Erforderlichkeit - Beheben - Unterlassen - Sozialdaten

Tatbestand: Die Klägerin wehrt sich gegen eine die Mitgliederwerbung betreffende Aufsichtsmaßnahme des Bundesversicherungsamts (BVA).

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BGH, 27.02.2007 - XI ZR 195/05

a) Der wirksamen Abtretung von Darlehensforderungen eines Kreditinstituts stehen weder das Bankgeheimnis noch das Bundesdatenschutzgesetz entgegen.

b) Arbeitsplatz i. S. des § 1 Abs. 1 Nr. 1 HWiG a. F. (§ 312 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 BGB) ist nur derjenige des Verbrauchers.

c) Zu den Voraussetzungen des § 5 Abs. 1 HWiG (§ 312f Satz 2 BGB), wenn der Bürge seine Bürgschaftserklärung am Arbeitsplatz des persönlichen Schuldners abgibt.

BGB §§ 134, 399 Alt. 2; HWiG § 1 Abs. 1 Nr. 1 a. F., § 5 Abs. 1

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BGH, 22.06.2000 - 5 StR 268/99

Gründe: Das Landgericht hat den Angeklagten S wegen Bestechlichkeit in elf Fällen, jeweils zugleich wegen eines Verstoßes gegen das Berliner Datenschutzgesetz, in fünf Fällen zugleich wegen Verletzung des Dienstgeheimnisses und in einem weiteren Fall zugleich wegen Untreue zu einer - zur Bewährung ...

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