Rechtsprechung zu § 27 BEEG
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BSG, 23.01.2008 - B 10 EG 5/07 R
Elterngeld - Erziehungsgeld - Stichtagsregelung - Systemwechsel - Gleichbehandlung - ungleiche Behandlung - Leistungsfallprinzip - Mehrkosten - Verwaltungsaufwand
Tatbestand: Die Beteiligten streiten über die Gewährung von Elterngeld.
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BAG, 20.05.2008 - 9 AZR 219/07
Urlaubsabgeltung bei zweiter Elternzeit - Änderung der Senatsrechtsprechung
Der vor einer ersten Elternzeit entstandene Anspruch auf Erholungsurlaub wird nach § 17 Abs. 2 BErzGG auf die Zeit nach einer weiteren Elternzeit übertragen, die sich unmittelbar an die frühere Elternzeit anschließt. Der Senat gibt seine entgegenstehende bisherige Rechtsprechung auf.
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BAG, 15.04.2008 - 9 AZR 380/07
Elternteilzeit - dringende betriebliche Gründe
1. Die Arbeitspflicht des Arbeitnehmers und damit korrespondierend die Beschäftigungspflicht des Arbeitgebers ruhen während der Elternzeit.
2. Möchte ein Arbeitnehmer nach § 15 Abs. 6 BErzGG (nunmehr § 15 Abs. 6 BEEG) während der Elternzeit die Verringerung seiner Arbeitszeit (Eltern teil zeit) beanspruchen, so setzt das gegenüber dem Elternzeitverlangen einen zusätzlichen Beschäftigungsbedarf voraus. Besteht dieser nicht, kann sich hieraus ein dem Teilzeitverlangen entgegenstehender dringender betrieblicher Grund iSv. § 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BErzGG (§ 15 Abs. 7 Satz 1 Nr. 4 BEEG) ergeben.
3. Konkurriert ein Arbeitnehmer während der Elternzeit mit anderen sich nicht in Elternzeit befindenden Arbeitnehmern um einen freien Arbeitsplatz, ist unter den Bewerbern keine Sozialauswahl vorzunehmen. Der Arbeitgeber hat gegenüber den anderen Arbeitnehmern seine Beschäftigungspflicht zu erfüllen.
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BAG, 05.06.2007 - 9 AZR 82/07
Elternteilzeit
1. Der Antrag, die Arbeitszeit während der Elternzeit zu verringern, kann frühestens mit der Erklärung, Elternzeit in Anspruch zu nehmen, gestellt werden.
2. Die Revision kann auch auf die Verletzung einer außer Kraft getretenen Rechtsnorm gestützt werden.
