Rechtsprechung zu § 1004 BGB
bei lexetius.com (Sortierung: relevantere zuerst)

221
von
253
BGH, 21.09.2001 - V ZR 228/00

a) Der "nicht so berechtigte" Besitzer kann zur Herausgabe von Nutzungen, die er unter Überschreitung eines ihm gesetzlich zugewiesenen Besitzrechts gezogen hat, unter dem Gesichtspunkt der Eingriffskondiktion (§ 812 Abs. 1 Satz 1 BGB) verpflichtet sein (Abgrenzung zu BGHZ 131, 297).

b) Der Anspruch aus § 988 BGB kann nur im Fall des Eigengebrauchs nach dem objektiven Ertragswert der Gebrauchsvorteile berechnet werden; anderenfalls können nach dieser Vorschrift nur die tatsächlich gezogenen Nutzungen herausverlangt werden.

BGB §§ 812 Abs. 1 Satz 1, 988, 987 Abs. 2

Volltext bei lexetius.com

222
von
253
BGH, 17.05.2001 - I ZR 291/98 - Entfernung der Herstellungsnummer II

a) Wer kosmetische Artikel anbietet, bei denen die gemäß § 4 Abs. 1 KosmetikVO anzubringenden Herstellungsnummern entfernt worden sind, kann sich gegenüber dem vom Hersteller geltend gemachten Anspruch auf Drittauskunft regelmäßig nicht auf ein das Interesse der Allgemeinheit am Gesundheitsschutz sowie das Interesse des Herstellers an der Überwachung seines selektiven Vertriebssystems überwiegendes eigenes Interesse an der Geheimhaltung seiner Bezugsquellen berufen.

b) Der Anspruch auf Drittauskunft besteht allerdings nicht in allgemeiner Form, sondern ist - entsprechend den Regelungen im Gesetz zur Stärkung des Schutzes des geistigen Eigentums und zur Bekämpfung der Produktpiraterie vom 7. Mai 1990 (BGBl. I S. 422) - auf den konkreten Verletzungsfall beschränkt.

c) Die Aufwendungen für ein Qualitätssicherungssystem, das den bei Produktmängeln entstehenden Schaden so gering wie möglich halten soll, müssen grundsätzlich als allgemeine und ohne Bezug auf einen konkreten Schadensfall getroffene Vorkehrungen zur Schadensminderung vom Hersteller getragen werden, der sie in seinem Interesse freiwillig auf sich genommen hat.

d) Der Schadensersatzanspruch des Herstellers kosmetischer Artikel gegen denjenigen, der gemäß § 4 Abs. 1 KosmetikVO anzubringende Warenkennzeichnungen entfernt hat, kann unter dem Gesichtspunkt der Marktverwirrung in Betracht kommen und sich auf die ihm dadurch bedingt im Rahmen einer Rückrufaktion entstandenen Mehrkosten erstrecken.

UWG § 1; BGB § 242 Be; KosmetikVO § 4 Abs. 1

Volltext bei lexetius.com

223
von
253
BVerfG, 05.04.2001 - 1 BvR 932/94

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft das Verhältnis zwischen der Meinungsfreiheit politischer Parteien im Wahlkampf und dem Schutz des postmortalen Persönlichkeitsrechts.

Volltext bei lexetius.com

224
von
253
BVerfG, 26.03.2001 - 2 BvR 943/99

Gründe: I. Der Beschwerdeführer ist ein eingetragener Verein, der als Trägerverein der Glaubensgemeinschaft U. fungiert. Er wendet sich dagegen, dass es der Gesetzgeber unterlassen habe, eine Regelung zu schaffen, nach der die Körperschaftsrechte der in Art.

Volltext bei lexetius.com

225
von
253
BAG, 22.02.2001 - 6 AZR 398/99

Abmahnung - Nebentätigkeit eines Polizeimusikers

Tatbestand: Die Parteien streiten über die Entfernung einer Abmahnung aus der Personalakte des Klägers.

Volltext bei lexetius.com

226
von
253
BVerfG, 31.01.2001 - 1 BvR 66/01

Gründe: Die Verfassungsbeschwerden richten sich gegen zwei Urteile des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main, mit denen Anträge auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen worden sind. Darüber hinaus werden Anträge auf Erlass von einstweiligen Anordnungen gestellt.

Volltext bei lexetius.com

227
von
253
BVerfG, 12.12.2000 - 1 BvR 1762/95

1. Die Pressefreiheit eines Zeitschriftenverlegers kann verletzt werden, wenn ihm die Veröffentlichung von Werbeanzeigen untersagt wird, für die der Werbende den Schutz der Meinungsfreiheit genießt.

2. Zur verfassungsrechtlichen Beurteilung von Imagewerbung mit gesellschaftskritischen Themen (Benetton-Werbung).

Volltext bei lexetius.com

228
von
253
BVerfG, 29.11.2000 - 1 BvR 630/93

Gründe: Die Rechtssatz-Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen die in § 295 Abs. 1 SGB V enthaltene Verpflichtung von Vertragsärzten der gesetzlichen Krankenversicherung, ...

Volltext bei lexetius.com

229
von
253
BVerfG, 09.10.2000 - 1 BvR 1839/95

Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Urteile, durch die ein vom Beschwerdeführer geltend gemachter Unterlassungsanspruch zurückgewiesen wurde. Streitgegenstand des Ausgangsverfahrens war ein Vorwurf der Beklagten gegenüber dem Beschwerdeführer, wonach "mit ...

Volltext bei lexetius.com

230
von
253
BGH, 20.09.2000 - V ZB 58/99

a) Ein Sondernutzungsrecht kann nur durch Vereinbarung, nicht auch durch bestandskräftig gewordenen Mehrheitsbeschluß begründet werden. Der Wohnungseigentümerversammlung fehlt hierzu die absolute Beschlußkompetenz (teilweise Aufgabe von BGHZ 54, 65 sowie Abgrenzung zu BGHZ 127, 99 und 129, 329).

b) Durch Beschlußfassung können nur solche Angelegenheiten geordnet werden, über die nach dem Wohnungseigentumsgesetz oder nach einer Vereinbarung die Wohnungseigentümer durch Beschluß entscheiden dürfen, anderenfalls bedarf es einer Vereinbarung.

c) § 23 Abs. 4 WEG, wonach ein Beschluß nur ungültig ist, wenn er für ungültig erklärt wurde, setzt voraus, daß die Wohnungseigentümer überhaupt durch Beschluß entscheiden durften.

d) Ein trotz absoluter Beschlußunzuständigkeit gefaßter Beschluß ist nichtig.

e) Der Beschluß in einer Angelegenheit, welche die Regelung des Gebrauchs (§ 15 WEG), der Verwaltung (§ 21 WEG) und der Instandhaltung oder Instandsetzung des gemeinschaftlichen Eigentums (§ 22 WEG) betrifft, aber nicht mehr eine "ordnungsmäßige" Maßnahme zum Inhalt hat, ist nur anfechtbar.

WEG §§ 10 Abs. 1, 15 Abs. 1, 23 Abs. 1 und Abs. 4

Volltext bei lexetius.com

Nächste Seite
Seiten:
1 ... 22 23 24 ... 26
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht