Rechtsprechung zu § 1004 BGB
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BGH, 27.04.2000 - I ZR 236/97 - Davidoff
Dem Gerichtshof der Europäischen Gemeinschaften werden folgende Fragen zur Vorabentscheidung vorgelegt:
1. Sind die Vorschriften der Art. 4 Abs. 4 Buchst. a und Art. 5 Abs. 2 der Ersten Richtlinie 89/ 104/ EWG zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken vom 21. Dezember 1988 (ABl. 1989 Nr. L 40/ 1) dahin auszulegen (gegebenenfalls entsprechend anzuwenden), daß sie den Mitgliedstaaten die Befugnis geben, den weitergehenden Schutz bekannter Marken auch in Fällen vorzusehen, in denen die jüngere Marke für Waren oder Dienstleistungen benutzt wird oder benutzt werden soll, die mit denen identisch oder ähnlich sind, für die die ältere Marke eingetragen ist?
2. Regeln die Art. 4 Abs. 4 Buchst. a und Art. 5 Abs. 2 MarkenRL die Zulässigkeit eines weitergehenden Schutzes bekannter Marken nach nationalem Recht aus den Gründen, die in diesen Vorschriften genannt sind (unlautere Ausnutzung oder Beeinträchtigung der Unterscheidungskraft oder der Wertschätzung der älteren Marke ohne rechtfertigenden Grund), abschließend oder lassen sie ergänzende nationale Bestimmungen zum Schutz bekannter Marken gegen jüngere Zeichen zu, die für identische oder ähnliche Waren oder Dienstleistungen benutzt werden oder benutzt werden sollen?
Erste Richtlinie 89/ 104/ EWG des Rates vom 21. 12. 1988 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Marken (EWG-Markenrechtsrichtlinie) Art. 4 Abs. 4 Buchst. a und Art. 5 Abs. 2; MarkenG § 9 Abs. 1 Nr. 2 und 3, § 14 Abs. 2 Nr. 2 und 3
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BVerfG, 26.04.2000 - 1 BvR 1293/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen eine Verurteilung des Beschwerdeführers zur Unterlassung bestimmter Äußerungen.
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BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 589/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde wendet sich gegen zivilgerichtliche Urteile, durch die die Beschwerdeführerin zur Unterlassung von Äußerungen verurteilt worden ist, die sie als Interviewpartnerin im Zusammenhang mit einer Fernsehreportage über die Deutsche Gesellschaft für Humanes Sterben (DGHS) ...
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BVerfG, 13.04.2000 - 1 BvR 150/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen Fragen des Persönlichkeitsschutzes gegenüber der Wortberichterstattung der Presse. Die Beschwerdeführerin wendet sich gegen Verurteilungen zur Unterlassung von Äußerungen über eine bevorstehende Vermählung der Kläger der beiden Ausgangsverfahren.
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BVerfG, 23.02.2000 - 1 BvR 456/95
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen ein zivilgerichtliches Berufungsurteil, mit dem die Beschwerdeführerin zur Unterlassung der öffentlichen Verbreitung einer Äußerung verurteilt worden ist.
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BVerfG, 09.02.2000 - 1 BvR 140/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde betrifft ein zivilgerichtliches Urteil, mit dem ein vom Beschwerdeführer geltend gemachter Anspruch auf Unterlassung einer Äußerung abgewiesen worden ist.
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BVerfG, 17.12.1999 - 1 BvR 1611/99
Gründe: Die Verfassungsbeschwerde richtet sich gegen zivilgerichtliche Entscheidungen in einem einstweiligen Verfügungsverfahren, mit denen ein von dem Beschwerdeführer im Zusammenhang mit einer Buchveröffentlichung geltend gemachter Unterlassungsanspruch verneint worden ist.
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BVerfG, 25.11.1999 - 1 BvR 348/98
Gründe: Die Verfassungsbeschwerden betreffen das Verbot, einen Fernsehfilm über den "Soldatenmord von Lebach" auszustrahlen.
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BGH, 26.10.1999 - VI ZR 322/98
Läßt sich aus mitgeteilten wahren Tatsachen eine bestimmte (ehrverletzende) Schlußfolgerung ziehen, so ist jedenfalls eine bewußt unvollständige (Presse-) Berichterstattung rechtlich wie eine unwahre Tatsachenbehauptung zu behandeln, wenn die Schlußfolgerung bei Mitteilung der verschwiegenen Tatsache weniger naheliegend erscheint und deshalb durch das Verschweigen dieser Tatsache beim unbefangenen Durchschnittsleser ein falscher Anschein entstehen kann (Anschluß an BGH, Urteile v. 30. Januar 1979 - VI ZR 163/ 77 - NJW 1979, 1041 und vom 9. November 1965 - VI ZR 276/ 64 - NJW 1966, 245, 246).
BGB §§ 823 G Abs. 1, 1004
