Rechtsprechung zu § 1011 BGB
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BGH, 14.09.2001 - V ZR 231/00
Ein künftiger Auflassungsanspruch, der durch eine vor Eröffnung des Gesamtvollstreckungsverfahrens eingetragene Vormerkung gesichert wird, ist insolvenzfest.
BGB § 883 Abs. 1 Satz 2; GesO § 9 Abs. 1 Satz 3
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BGH, 07.07.2000 - V ZR 287/99
Der Herausgabeanspruch des eingetragenen Eigentümers gegen den unberechtigten Besitzer unterliegt auch nach dem Zivilgesetzbuch nicht der Verjährung.
Die Verjährung des Anspruchs der Miterben wegen einer Störung des gemeinschaftlichen Eigentums beginnt nicht, bevor nicht jeder Miterbe Kenntnis vom Entstehen des Anspruchs hat.
DDR: ZGB § 400, § 475 Nr. 2 Satz 1, § 479 Abs. 1 Satz 1
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BGH, 30.09.1999 - III ZB 48/99
Bekämpft ein Wohnungseigentümer mit dem Antrag auf gerichtliche Entscheidung die Enteignung einer zum gemeinschaftlichen Eigentum gehörende Fläche, so richtet sich der Streitwert bzw. im Falle der Klageabweisung der Wert des Beschwerdegegenstandes nach dem vollen Wert dieser Fläche.
