Rechtsprechung zu § 1029 BGB
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BGH, 12.07.2002 - V ZR 441/00

Der Ausgleichsanspruch aus § 57 Abs. 2 Satz 1 TKG steht auch dem Besitzer zu.

Die von einem Unterpächter erteilte Aneignungsgestattung ist auch dann wirksam, wenn der Eigentümer die Unterverpachtung nicht gestattet hatte.

TKG § 57 Abs. 2; BGB § 956 Abs. 2

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