Rechtsprechung zu § 104 BGB
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BGH, 03.02.2004 - XI ZR 125/03

a) Ein Kreditinstitut hat nach der Einlösung eines Schecks einen unmittelbaren Bereicherungsanspruch gegen den Scheckbegünstigten, wenn der Scheck von einem Mitarbeiter einer juristischen Person ausgestellt worden ist, dessen Kontovollmacht von einem geschäftsunfähigen Vertreter der juristischen Person erteilt worden und deshalb nichtig ist. Dies gilt auch dann, wenn die juristische Person den gezahlten Betrag dem Scheckbegünstigten tatsächlich schuldete und dieser den Gültigkeitsmangel nicht kannte (Bestätigung von BGHZ 147, 145 ff.; 152, 307 ff.).

b) Ein zivilrechtlicher Bereicherungsanspruch gegen den Steuerfiskus ist grundsätzlich nicht gemäß § 818 Abs. 1 BGB zu verzinsen.

BGB §§ 812, 818

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BGH, 27.11.2003 - III ZR 37/03

Zur Pflicht des Krankenhauses, den Patienten vor Abschluß einer Wahlleistungsvereinbarung über die Entgelte und den Inhalt der wahlärztlichen Leistungen zu unterrichten.

BPflV § 22 Abs. 2 Satz 1 Halbsatz 2

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BSG, 22.05.2003 - B 12 KR 20/02 R

Krankenversicherung - freiwilliger Beitritt - Beginn des Dreimonatszeitraums - Bezug von Arbeitslosengeld - Zuerkennung durch besonderen Verwaltungsakt - Ende des Bewilligungszeitraums

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Kläger durch Erklärung seines damaligen Betreuers Mitglied der beklagten Krankenkasse (Beklagte zu 1) und der beklagten Pflegekasse (Beklagte zu 2) geworden ist.

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BGH, 17.01.2003 - V ZR 235/02

a) Beruft sich ein Geschäftsunfähiger auf den Wegfall der Bereicherung, so obliegt ihm, nicht anders als einem Geschäftsfähigen, die Darlegungs- und Beweislast hinsichtlich der den Wegfall der Bereicherung begründenden Umstände.

b) Der Verbrauch von Geld zur Bestreitung des allgemeinen Lebensbedarfs kann zum Wegfall der Bereicherung führen; Voraussetzung ist aber, daß das empfangene Geld restlos für die Lebensbedürfnisse aufgewendet wurde und nicht in anderer Form, etwa durch Bildung von Ersparnissen, durch Anschaffungen oder auch durch Tilgung von Schulden, noch im Vermögen vorhanden ist.

BGB § 818 Abs. 3

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BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 53/01 R

Erstattung überzahlter Geldleistung durch Dritten nach Tod des Versicherten - Rechtsschutzbedürfnis - Entreicherungseinwand - Geldinstitut - Geldleistungsempfänger

Tatbestand: Zwischen den Beteiligten ist streitig, ob der Beklagte der Klägerin einen Betrag von 800, 30 DM zu erstatten hat, der ihm nach dem Tod des Rentners Joachim B. (B) am 31. Oktober 1998 in Ausführung eines noch von diesem erteilten Dauerauftrages als Miete von dessen Girokonto bei der ...

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BSG, 13.12.2001 - B 3 KR 19/00 R

Krankenversicherung - Zulassung - Heilmittelerbringer - Alkoholabhängigkeit

Tatbestand: Es ist streitig, ob die Beklagten verpflichtet sind, den Kläger zur Abgabe von krankengymnastischen/ physiotherapeutischen Leistungen zuzulassen.

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BSG, 13.12.2001 - B 13 RJ 67/99 R

Einstellung der Rentenzahlung an Bewohner der Colonia Dignidad wegen nicht sichergestelltem Zufluss

Tatbestand: Streitig ist, ob die Beklagte die Auszahlung der dem Kläger bewilligten Altersrente verweigern darf.

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BGH, 17.10.2000 - X ZR 97/99

Die Anmeldung von Ersatzansprüchen nach dem Reisevertragsrecht der §§ 651 a ff BGB durch einen Vertreter des geschädigten Reisenden ist unwirksam, wenn der Anmeldung nicht die Originalvollmachtsurkunde beigelegt ist und der Reiseveranstalter aus diesem Grund die Anmeldung der Ansprüche unverzüglich zurückweist. Die Vorlage einer beglaubigten Kopie der Vollmachtsurkunde genügt in diesem Zusammenhang nicht.

BGB §§ 651 g, 174 S. 1

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BGH, 31.07.2000 - NotZ 13/99

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BGH, 06.07.2000 - IX ZR 88/98

Zur notariellen Betreuung der Vorwegnahme einer Erbfolge.

BNotO § 19 Abs. 1, § 24 Abs. 1

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