Rechtsprechung zu § 1041 BGB
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BFH, 12.04.2000 - X R 20/99
Gründe: I. Die Kläger und Revisionskläger (Kläger) lebten im Streitjahr 1992 miteinander in nichtehelicher Lebensgemeinschaft. Sie sind seit dem Jahre 1995 miteinander verheiratet.
